Das Baukindergeld ist ein staatliche Förderung in finanzieller Hinsicht. Eingeführt wurde das Baukindergeld im Jahr 2018 zur Förderung des Immobilienkaufs für Familien mit Kindern. Das Baukindergeld hat die Eigenheimzulage abgelöst, die bis dahin als Förderung für Familien galt. Der Antrag wird an das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat gestellt, aber die Auszahlung erfolgt durch die KfW, die führende Förderbank der Welt. Die Abkürzung steht für Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Inhalt
Die KfW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Bank für Förderung und unterliegt dem öffentlichen Recht. Die Bank ist somit eine öffentliche Institution und hat trotzdem eine gesetzlich festgelegte Aufgabe. Der Hauptsitz der Bank befindet sich in Frankfurt am Main und eine Niederlassung steht in Berlin. Gegründet wurde die KfW 1948 und ist mittlerweile die drittgrößte Bank Deutschlands.
Die Aufgabe der KfW liegt darin, finanzielle Sicherheit bei der Realisierung von öffentlichen Aufträgen zu garantieren. Die Aufgaben belaufen sich auf
- Förderung von Existenzgründern
- Gewährung von Krediten für mittelständige Unternehmen
- Finanzierung des kommunalen Wohnungsbau
- Bildungskredite
- finanzielle Ausstattung für Entwicklungsländer
- Finanzierung von Filmen
- Unterstützung von Exporten
Der größte und bekannteste Aufgabenbereich der KfW Bank ist allerdings die Förderung von Wohnen, Bauen und Modernisieren. Die Bank vergibt zinsgünstige Kredite, die zum Bauen und Wohnen verwendet werden sollen. Zudem unterstützt die Bank Maßnahmen zur Energieeffizienz. Die Palette an Förderungsprogrammen ist sehr umfangreich
- Modernisierung von vorhandenem Wohnraum
- Schaffung von Wohnungseigentum
- energetische Gebäudesanierung
- Errichtung von Fotovoltaikanlagen
- Auszahlung des Baukindergelds
Mit Baukindergeld das eigene Zuhause finanzieren
Das Baukindergeld ist eine Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich somit nicht um einen Kredit, sondern um einen staatlichen Zuschuss. Der Zuschuss ist für Familien mit Kindern geeignet, aber auch für Alleinerziehende. Der Hintergrund ist einfach. Mit Hilfe des Baukindergeldes soll es Familien und Alleinerziehenden ermöglicht werden, sich auch bei einem geringen Einkommen eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus leisten zu können. Dafür bietet die KfW Bank für jedes Kind eine jährliche Zahlung von 1.200 Euro an. Diese Summe wird über 10 Jahre ausgezahlt, so dass nach den 10 Jahren eine Gesamtförderung von 12.000 Euro erbracht wurde.
Die Voraussetzungen für Baukindergeld
Es gibt festgelegte Voraussetzungen, damit das Baukindergeld ausgezahlt werden kann. Diese sind
- Das Kind muss unter 18 Jahren sein und im Haushalt leben. Zudem muss für das Kind Kindergeld bezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das eigene Kind oder das Kind des Partners handelt.
- Das Einkommen beider Parteien darf die Maximalgrenze von 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Dazu kommt das Einkommen des Kindes, das nicht höher als 15.000 Euro sein darf. Dazu zählt das Kindergeld, Halbwaisenrente oder Ausbildungsgehalt. Jedes Kind darf bis zu 15.000 Euro im Jahr verdienen, damit Baukindergeld möglich ist.
- Der Kauf- oder Bauvertrag für das eigene Zuhause wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet. Auch wenn die Baugenehmigung spielt dabei eine wichtige Rolle.
- Die künftige Immobilie, egal ob Eigentumswohnung oder Haus, ist zum Stichtag die einzige Immobilie, in der gewohnt wird. Der Stichtag bezieht sich auf die Unterzeichnung des Kaufvertrags beziehungsweise den Tag an dem der Bauantrag unterschrieben wurde.
Wichtig:
Für wie viele Kinder Baukindergeld ausgezahlt wird und ob überhaupt hängt von der Situation am Tag der Antragsstellung ab. Beispiel: Das volle Baukindergeld wird gezahlt, auch wenn das Kind direkt nach der Antragsstellung 18 Jahre alt wird. Sie bekommen kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragsstellung zur Welt kommen. Also auch nicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine Schwangerschaft besteht.
Die Förderung mit Baukindergeld
Baukindergeld gilt als staatliche Förderung, die nur für festgelegte Sachen verwendet werden darf. Dazu gehören
- der Bau eines Hauses
- der Kauf eines Hauses
- der Kauf einer Eigentumswohnung
- die Mietimmobilie kaufen
Grundvoraussetzung ist, dass in der Immobilie auf eigenständig gewohnt wird. Zu dem Baukindergeld bietet die KfW Bank aber auch noch andere Förderungsprogramme an, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie interessant sein könnten.
Die Konditionen für Baukindergeld
Kinderanzahl Haushaltseinkommen (maximal) Baukindergeld (jährlich)
Kinderanzahl | Haushaltseinkommen (maximal) | Baukindergeld (jährlich) |
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro |
4 | 135.000 Euro | 4.800 Euro |
- Die Kinderanzahl für das Baukindergeld ist nicht begrenzt. Somit können auch Großfamilien mit mehr als fünf Kindern die Förderung beantragen.
- Das maximale Haushaltseinkommen wird als Durchschnittseinkommen gerechnet. Dazu werden die vorvorletzten und vorletzten Jahre des Einkommens zur Berechnung verwendet. Ideal hierfür sind die Einkommenssteuerbescheide, die einen guten Einblick bieten.
- Das Baukindergeld wird aus Bundesmitteln gezahlt. Somit steht es nur so lange zur Verfügung, so lange die Mittel dafür vorhanden sind. Danach werden keine Baukindergelder mehr ausgezahlt. Sobald allerdings der Antrag gestellt wurde, dann ist die Höhe des Baukindergelds reserviert, auch wenn die finale Prüfung noch dauert.
Baukindergeld beantragen
Die Formulare zur Beantragung von Baukindergeld gibt es auf der Homepage der KfW Bank. Dort stehen sie zum Download bereit. Aber auch beim Bauamt können die entsprechenden Formulare bekommen werden. Eine weitere Möglichkeit bietet die Hausbank.Auch sie müsste alle notwendigen Formulare vorliegen haben. Die Antragsstellung für das Baukindergeld kann erst nach dem Einzug erfolgen. Dabei spielt nicht der Tag des Umzugs eine wichtige Rolle, sondern das Datum auf der Meldebestätigung. Die Meldebestätigung muss als Kopie dem eigentlichen Antrag beigefügt werden. Nach der Um- beziehungsweise Anmeldung in der neuen Immobilie bleiben drei Monate Zeit um den Antrag einzureichen.
Beispiel:
Der Einzug findet am 01. September 2018 statt. Die Ummeldung erfolgt am 02.September 2018, dann kann der Antrag auf Baukindergeld bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden.
Baukindergeld mit anderen Förderprogrammen kombinieren
Das Baukindergeld ist nicht die einzige Möglichkeit an Förderprogrammen, die für den Bau oder Kauf eines Hauses geeignet sind. Es gibt auch die Möglichkeit andere Förderung mit dem Baukindergeld zu kombinieren. Wichtig dabei ist, dass die einzelnen Antragsfristen genau beachtet werden müssen. Zusätzlich zum Baukindergeld können bei der KfW Bank noch weitere Förderungen beantragt werden:
- KfW 124 – Wohnungseigentumsprogramm bis zu 50.000 Euro
- KfW 151 / 152 – Energieeffizientes Sanieren (Tilgungszuschuss bis zu 27.500 Euro, Kredit bis zu 100.000 Euro)
- KfW 153 – Energieeffizientes Bauen (Tilgungszuschuss 15.000 Euro für einen Neubau, bis 100.000 für einen Kredit)
- KfW 159 – Altersgerechtes Umbauen bis zu 50.000 Euro