Inhalt
Was ist ein Bauspardarlehen?
Ein Bauspardarlehen ist Teil eines Bausparvertrages und dient der Finanzierung größerer Bauvorhaben oder der Anschaffung einer Immobilie. Der Unterschiedsbetrag zwischen der vereinbarten Bausparsumme und dem bereits gesparten Guthaben wird als Bauspardarlehen ausgezahlt und ist mit einem vertraglich festgelegten Zins versehen, der beim Abschluss des Bausparvertrages ausgehandelt wird. Um das Darlehen auszahlen zu können, muss der Bausparer über ein Mindestguthaben verfügen. Erst wenn sein Bausparvertrag diese Zuteilungsgrenze erreicht hat, kann er in Anspruch werden. Die Auszahlung des Bauspardarlehens hängt von dem Verhältnis der Sparer und Darlehensnehmer zueinander ab.
Das Bauspardarlehen ist so gesehen die zweite Stufe eines Bausparvertrages und zeichnet sich aus durch sehr günstige Kreditkonditionen, was dieses Darlehen sehr attraktiv macht für Hausbau- oder Renovierungspläne.
Um ein Bauspardarlehen zu bekommen, muss man einen Bausparvertrag abschließen, der über eine bestimmte Bausparsumme ausgezeichnet wird. In der Regel muss der Sparer dann ungefähr die Hälfte dieser Bausparsumme ansparen, um dann den Rest der Summe als Bauspardarlehen ausgezahlt zu bekommen. Der Vorteil des Bauspardarlehens ist der vorher festgelegte und im Vergleich zum Markt meistens sehr günstige Zinssatz. Ein kleiner Nachteil liegt darin, dass man dieses Bauspardarlehen nur zu wohnbaulichen Zwecken verwenden kann.
Ein Bauspardarlehen wird von Bausparkassen gewährt. Es muss zum Zweck des Wohnens genutzt werden. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Es funktioniert nach dem Gemeinschaftsprinzip. Viele Bausparer zahlen in einen Topf ein. So verringert sich für alle Mitglieder der Solidargemeinschaft die Wartezeit bis zur Zuteilung. Hat der Bausparer sein Mindestsparguthaben angesammelt, kann ihm ein zinsgünstiges Bauspardarlehen gewährt werden.
Das Bauspardarlehen kann als Annuitätendarlehen gesehen werden.
Der Weg zum Bauspardarlehen
Das Bausparen unterteilt sich in zwei Phasen. Die Phase des Ansparens und die Zeit der Tilgung des Bauspardarlehens.
In der ersten Phase spart der Bausparer in der Regel die Hälfte der vereinbarten Bausparsumme in einem Bausparvertrag an. Ist dieses Ziel erreicht, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Der Bausparer tritt nun in Phase zwei ein. Er kann sich die gesamte Bausparsumme auszahlen lassen. Die Ansparsumme kann durch Sonderzahlungen auch schneller angespart werden.
Das angesparte Geld wird von der Bausparsumme abgezogen. Die Differenz bildet das Darlehen, welches der Kreditnehmer zurückzahlen muss.
Voraussetzungen für die Zuteilung
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das vereinbarte Sparguthaben in der vereinbarten Mindestansparphase angesammelt wurde. Mindestsparzeit und Mindestguthaben richten sich nach dem abgeschlossenen Bauspartarif.
Mit Hilfe der sogenannten Zielbewertungszahl entscheidet die Bausparkasse dann über die Zuteilung. Ist sie erreicht, erfolgt die Zuteilung des Darlehens.
Bauspardarlehen werden regelmäßig zu festgesetzten Stichtagen zugeteilt. Es können also mehrere Monate Wartezeit zwischen der Bestätigung der Zuteilung und der tatsächlichen Auszahlung liegen.
Wohnwirtschaftliche Zwecke
Ein Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wohnwirtschaftliche Zwecke sind all diejenigen, die in direktem Zusammenhang mit Immobilien stehen.
Das Darlehen kann genutzt werden, um ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Darüber hinaus kann es für Renovierungen von Immobilien aufgewendet werden. Auch Inneneinrichtungen können mit dem Bauspardarlehen finanziert werden. Ebenso ist die Tilgung weiterer Immobilienschulden durch ein Bauspardarlehen möglich. Grundstückskauf und Erschließungskosten können ebenfalls mit einem Bauspardarlehen finanziert werden. Gleiches gilt für Erbbaurecht.
Die Nutzung des Darlehens für wohnwirtschaftliche Zwecke muss nachgewiesen werden.
Absicherung des Bauspardarlehens
Bauspardarlehen werden, sollte dies erforderlich sein, im Grundbuch durch Grundpfand inländischer Grundstücke nachrangig abgesichert. Laut Paragraph 7 Absatz eins des Gesetzes der Bausparkassen beläuft sich der Beleihungsgrenze auf maximal 80% des Beleihungswertes. Auch Risikolebensversicherung, abgetretene Guthaben anderer Banken oder Bürgschaften werden als Ersatzsicherheit anerkannt. Bis zu einer Grenze von 15.000 kann der Darlehensnehmer eine Negativerklärung abgeben. Damit verpflichtet er sich, Grundpfandrechte zu bestellen, wenn dies nötig ist. Darüber hinaus darf er sein Grundstück in der Darlehensphase nicht verkaufen oder anderweitig belasten.
Bis zu einer Grenze von 10.000 Euro kann die Bausparkasse ein Blankodarlehen gewähren. Sie verzichtet damit auf die Stellung von Sicherheiten.
Vorteile des Bauspardarlehens
Die Zinssicherheit ist einer der größten Vorteile des Bauspardarlehens. Bereits mit Abschluss des Bausparvertrages wird der Zinssatz für die Rückzahlungsphase festgelegt. Er ist unabhängig vom Kapitalmarkt und verändert sich während der gesamten Laufzeit nicht. Gerade in Zeiten steigender Zinsen gewinnt ein Bauspardarlehen an Attraktivität.
Bausparverträge und damit auch Bauspardarlehen werden zum Beispiel mit der Wohnungsbauprämie oder Riesterförderung staatlich gefördert.
Bei einem Bauspardarlehen sind Sondertilgungen jederzeit möglich. Es muss kein Zinsaufschlag gezahlt werden.
Das Bauspardarlehen gilt als sichere Anlageform
Nachteile des Bauspardarlehens
Die Zinssicherheit kann dem Bausparer auch zum Nachteil gereichen. Fallen die Zinsen am Kapitalmarkt kann der Bausparer nicht davon profitieren. Die langen Laufzeiten eines Bausparvertrages geben ihm jedoch die Möglichkeit, das Zinstief auszusitzen und erst bei wieder steigenden Zinsen das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Im Zweifel sind Immobilenkredite bei Banken jedoch trotzdem günstiger.
Die sehr langen Laufzeiten können ein Nachteil des Bauspardarlehens sein. So muss der Bausparer mitunter sehr lange warten, bis er an dem Punkt ist, dass er das Darlehen in Anspruch nehmen kann. Findet er schon vor Ablauf der Ansparphase seine Traumimmobilie, kann er das Darlehen nicht in Anspruch nehmen. Ein Immobilienkredit einer Bank wäre hier flexibler.
Bei jedem Bausparvertrag fallen Abschlusskosten an, die mitunter sehr hoch ausfallen können. In der Regel sind es zwischen 1% und 1,5% der gesamten Bausparsumme. Die Abschlusskosten werden direkt zu Beginn fällig. Der Bausparer startet also mit einem Minus in die Ansparphase. Entscheidet er sich nach Abschluss der Ansparphase dazu, das Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen, so hat er trotzdem die Abschlussgebühr für die gesamte Bausparsumme gezahlt und bekommt dieses Geld auch nicht zurück.
Für wen eignet sich ein Bauspardarlehen
Wer sich sicher ist, zu einem zukünftigen Zeitpunkt eine Immobilie kaufen zu wollen, kann sich für einen Bausparvertrag mit Bauspardarlehen entscheiden. Wer schon eine Immobilie besitzt und in fernerer Zukunft Renovierungen auf sich zukommen sieht, kann ebenfalls von einem Bauspardarlehen profitieren.
Das Bausparen als sichere Anlage mit der Option auf ein Darlehen kann ebenfalls eine wert Überlegung sein.
Ein früher Sparbeginn lohnt sich. Bereits Jugendliche von 16 Jahren können mit dem Bausparen beginnen.
« Zurück zum Wiki Index