Der Bausparvertrag ist eine attraktive Sparform, die staatlich gefördert wird. Dabei unterscheidet man zwischen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man, wenn man ein Einkommen von 17.900 € bzw. bei Eheleuten von 35.800 € nicht übersteigt und seine vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt. Die Bausparförderung beträgt hier 9 % auf die eingezahlten Beiträge, die auf jährlich 470 € begrenzt sind.
Bei der Wohnungsbauprämie werden private Beiträge in einen Bausparvertrag gefördert für Personen, die ein Einkommen von 25.600 € oder zu zweit 51.200 € nicht überschreiten. Hier werden maximal im Jahr 512 € bzw. 1.024 € bei Ehepaaren gefördert und zwar mit derzeit 8,8 %.
Inhalt
Wohnungsbauprämie – zukünftige Absicherung für Wohneigentum
Die Sparförderung mittels der Wohnungsbauprämie ist langfristig angelegt. Bereits in Jugendjahren kann mit Bausparen begonnen werden. Ein Bausparvertrag kann bereits ab dem 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. Der Bausparvertrag und die Wohnungsbauprämie sind unabhängig von einer konkreten Bauplanung. Bei einer derzeitigen Sparförderung mit der Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % beträgt die Höhe der Förderung schon in einem Jahr z.B. 17,60 Euro bei einer Einzahlung von 200 Euro. Je früher Bürger mit dem Bausparen beginnen, desto mehr zahlt sich die Förderung später für die Schaffung von Wohneigentum aus. Die geförderten Bausparverträge sind grundsätzlich auf zukünftige Planungen zugeschnitten, denn sie können ersten nach sieben Sparjahren eingesetzt werden.
Bausparförderung nicht nur für das eigene Haus
Nicht nur für den Bau eines Eigenheims kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden. Die Sparförderung können Bausparer auch verwenden, wenn Sie beispielsweise ein Bestandshaus kaufen, ein Dauerwohnrecht mit Mietfreiheit erwerben, eine Eigentumswohnung kaufen oder sich an einer Wohnungsgenossenschaft Anteile sichern. Weiterhin können die geförderten Ersparnisse auch für Modernisierung oder energetische Sanierung des geerbten alten Hauses verwendet werden. Auf diese Weise gibt es auch große finanzielle Spielräume für die spätere Verwendung der staatlichen Förderungen. Eingesetzt werden können die geförderten Ersparnisse des Bauvertrags in jedem beliebigen Bundesland in gleicher Weise. Die staatliche Förderung ist ein übergeordnetes Instrument zur Förderung von privatem Wohneigentum. Das Förderungsprogramm mit der Wohnungsbauprämie ist speziell für Bürger mit geringeren Einkommen gedacht. Um Missbrauch auszuschließen, sind die staatlichen Förderungen an bestimmte Einkommenshöhen von Einzelpersonen und Familien gebunden (siehe oben) und eine Förderung wird bereits bei geringen Einzahlungen von 50 Euro im Jahr geleistet. In voller Höhe mit 45,06 Euro im Jahr für Alleinstehende und 90,11 Euro im Jahr für Ehepaare erreichen nur Sparer das Ziel, die als Alleinstehender 512 Euro, beziehungsweise 1.024 Euro als Ehepaar einzahlen.
Über die Fördergrenzen hinaus sind den Ersparnissen bei einem Bausparvertrag keine Grenzen gesetzt. Allerdings gibt es auch zahlreiche andere vorteilhafte Anlagemöglichkeiten, um für den zukünftigen Immobilienkauf zu sparen. Beim Einkommen über der Grenze für die staatliche Förderungen, kann auch an Anlagemöglichkeiten wie Aktien, Fonds und andere vorteilhafte Geldanlagen gedacht werden. Durch die Bausparförderung lohnt sich allerdings der Bausparvertrag auch noch angesichts der derzeit sehr niedrigen Zinsen, die für Sparverträge gezahlt werden.
Wohnbauprämie beantragen
Die Bausparförderung über die Zahlung einer Wohnbauprämie muss vom Sparer beantragt werden. Die Anträge gibt es bei der Bausparkasse. Die Formulare für die Anträge für die Wohnbauprämie muss jedes Jahr neuerlich gestellt werden. So wird gewährleistet, dass die Prämie nur bei entsprechender Berechtigung gezahlt wird, wenn etwa das Einkommen über die geförderte Grenze gestiegen ist. Die Anträge können noch während der folgenden zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Der Antrag auf Wohnbauprämie enthält Fragen nach:
- Personendaten sowie Steuernummer
- Bruttoeinkommen im Jahr
- Familienstand
- Bestehen von Anträgen bei einer anderen Sparkasse
Wohnungsbausparförderung – Arbeitnehmerzulage
Die Arbeitnehmer Sparzulage ist als vermögenswirksame Leistung das zweite Standbein der bundesweiten Förderung von Wohneigentum für Bürger und Familien mit geringeren Einkommen. Die Einkommensgrenzen sind für die Arbeitnehmerzulage noch geringer angesetzt als für die Wohnungsbauprämie. Dafür beträgt die Höhe der Sparzulage sogar 9 %. Berechtigt, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, sind ledige Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen vor Steuer von bis zu 17.900 Euro. Das Jahreseinkommen für verheiratete Arbeitnehmer ist für die Förderung mit 35.800 Euro begrenzt.
Wie bei der Wohnungsbauprämie muss auch bei der Arbeitnehmer Sparzulage über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren in den Sparvertrag eingezahlt werden. Gefördert werden mit diesem Förderungsweg allerdings auch andere Sparformen. So können Arbeitnehmer die Förderungen auch bei Mitarbeiterbeteiligungen oder Aktien und Aktienfonds in Anspruch nehmen.
Baukindergeld – weitere Ergänzung der Förderungen für Wohneigentum
Seit 2018 können Familien für den Kauf oder Bau einer Immobilie (Haus, Eigentumswohnung) ein Baukindergeld beantragen. Die Leistungen werden in Höhe von bis 12.000 Euro pro Kind geleistet.
- Anträge für Käufe oder Baugenehmigungen ab 1. 1. 2018
- Anträge können auch rückwirkend gestellt werden
- Befristung auf Kaufverträge und Baugenehmigung bis Ende 2020
- Spätester Antragstermin drei Monate nach Bezug von Haus oder Eigentumswohnung
- Antragstellung bis einschließlich 31.12. 2023
Auch für diese Förderung gelten Berechtigungen. Das Baukindergeld wird ab einem Kind an Familien gezahlt. Gezahlt wird für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr. Eine Bedingung für die Bewilligung des Antrags ist, dass die aufgeführten Kinder auch in der gekauften oder gebauten Immobilie wohnen werden. Berechtigt zu einem Anspruch auf das Baukindergeld sind Familien mit einem zu versteuernden Einkommen im Jahr zu 75.000 Euro. Für jedes Kind werden diesem Einkommen weitere 15.000 Euro zugerechnet.
Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht nur, wenn es sich um das erste Haus oder die erste Eigentumswohnung im Eigenbesitz handelt.
Überlegungen zum geförderten Wohneigentum
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es die verschiedensten Förderprogramme für Wohneigentum. Dabei wurde besonderer Wert immer auf die Förderung von Familien gelegt. Anspruchsberechtigte sollten Sparförderungen wie die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmerzulage, Baukinderkindergeld, Wohn-Riester für die Alterssicherung durch Wohneigentum in Anspruch nehmen. Allerdings muss immer bedacht werden, dass trotz der Kauf- und Bauförderungen anschließend hohe und langfristige Belastungen durch das Darlehn entstehen. Für den Bau oder den Kauf eines Hauses sollten sich förderungsberechtigte Familien und Einzelpersonen nur entscheiden, wenn auch die Darlehnstilgung eine tragbare Last ist. Wer ohnehin einen Bau oder Immobilienkauf plant, spart z.B. mit dem Baukindergeld sehr viel Geld. Eine vorschnelle Entscheidung nur wegen einer Förderung ist allerdings nicht ratsam. Der Kauf von Wohneigentum oder ein Bauvorhaben wollen langfristig bedacht und geplant sein. Die Rückzahlung des Darlehns sollte gesichert sein, ohne zu besonderer Not zu führen.
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