Mit dem Begriff Bausparguthaben, ist das angesparte Guthaben eines Bausparers gemeint, das man im Rahmen eines Bausparvertrages monatlich anspart. Das Bausparguthaben besteht aus dem Betrag den der Bausparer einbezahlt und den Zinsen, die man für sein Guthaben bekommt. Erfüllt ein Bausparer bestimmte Voraussetzungen, kann er auch staatliche Zuschüsse beantragen, die dann ebenfalls zum Bausparguthaben zählen. Bausparen ist in erster Linie zielgerichtetes sparen, welches vor allem dann verwendet wird, wenn man sich ein Eigenheim zulegen möchte. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages, hat man als erstes eine Leistung zu erbringen, im Gegenzug erhält man später das Recht auf Gegenleistung, was in Form eines Bauspardarlehens mit entsprechendem Bausparguthaben zu günstigen Konditionen zu bekommen ist.
Einzahlungen auf einen Bausparvertrag bzw. den daraus sich ergebenden Gewinn bezeichnet man als so genanntes Bausparguthaben. Es werden allerdings nicht nur die eigenen Beiträge mit eingerechnet, sondern auch die Förderung seitens des Staates in Form von Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie sowie die Zinsen und die vermögenswirksamen Leistungen. Bei der Ermittlung der so genannten Bewertungszahl durch die Bank ist die Höhe des Bausparguthabens sehr wichtig, denn erst wenn die Mindestbewertungszahl erreicht wurde und ausreichendes Guthaben vorliegt, kann ein Bauspardarlehen vergeben werden. Je nach Bank und nach Tarif ist es erforderlich, dass das Bausparguthaben mindestens 40 oder 50 % der gesamten Bausparsumme beträgt.
Inhalt
Bausparvertrag – Ansparphase
Beim Abschluss eines Bausparvertrags wird eine bestimmte Bausparsumme mit dem jeweiligen Geldinstitut vereinbart. Die Zeit, die ein Sparer benötigt bis die vertraglichen festgelegten 40 % bis 50 % dieser Sparsumme erreicht sind, erden als Ansparphase bezeichnet. Bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze können Bausparer die staatliche Förderung der Wohnungsbauprämie beantragen. Der Mindestbetrag für die Einzahlungen während der Ansparphase beträgt 50 Euro. Nach oben sind die Einzahlungen variabel. Bausparer können unter drei Varianten bei der Einzahlung wählen:
- Regelmäßige monatliche Einzahlungen in den Bausparvertrag
- Eine Einmalzahlung
- Sonderzahlungen im Zuge der regelmäßigen Einzahlungen – verfügt ein Bausparer während der Ansparphase zeitweilig über zusätzliches Geld, können zwischenzeitlich höhere Einzahlungen getätigt werden
Das Bausparguthaben umfasst die Summe des jeweils angesparten Geldes beim Bausparvertrag. Die Dauer der Ansparphase richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Sparsumme und der Höhe der Einzahlungen in den Bausparvertrag. Um staatliche Leistungen der Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Bausparvertrag über eine gesetzliche Bindungsfrist von mindestens sieben Jahre bespart werden. Bauspargelder mit der Wohnungsbauprämie dürfen nur für die Schaffung von Wohneigentum verwendet werden.
Förderungsfreie Bausparverträge können beliebig eingesetzt werden.
Vorzeitige Kündigung des Bausparvertrages während der Ansparphase
Je nach Bausparvertrag kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten gekündigt werden. Bei Einhaltung der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist ist die Kündigung kostenlos. Soll das Guthaben aus dem Bausparvertrag bereits vor der Kündigungsfrist ausgezahlt werden, wird das teuer. In diesem Fall verlangt die Bank eine Entschädigung für jeden Monat der Differenz zwischen Auszahlung und Ende der regulären Kündigungsfrist. Die Höhe dieser Entschädigung beträgt zwischen 0,5 % und 1 %. Damit kann sich die Entschädigung, je nach Anzahl der Monate und Höhe des Guthabens auf etliche hundert Euro belaufen, die dem Sparer verlorengehen. War für den Bausparvertrag eine Wohnungsbauprämie beantragt, entfallen diese Fördergelder, sofern die Kündigung vor Ablauf der Bindungsfrist von sieben Jahren vorgenommen wird. Bei einer vorzeitigen Kündigung, also vor Erreichung des erforderlichen Anteils an der Bausparsumme entfällt das Anrecht auf das zinsgünstige Baudarlehen.
Alternativen anstelle der Kündigung und vorzeitiger Auszahlung des Guthabens
Eine Möglichkeit, die Nachteile einer Kündigung und den Verzicht auf die Vergünstigungen für das Darlehn zu vermeiden, ist die Teilung der vereinbarten Bausparsumme. Dabei wird der Bausparvertrag faktisch in zwei Verträge aufgeteilt, von einer dank der geringeren Bausparsumme schon zuteilungsreif ist. Bei der Teilung wird allerdings auch die prozentual berechnete Wohnungsbauprämie gemindert. Im zweiten Vertrag kann weiter gespart werden. Gewöhnlich ist dieser Vorgang sogar gebührenfrei. Bausparer können aber während der Vertragslaufzeit die Bausparsumme senken, sodass die 40 % bis 50 % der Sparsumme bereits früher erreicht und der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Eine andere Möglichkeit steht Sparern offen, die gerade über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Der Sparer kann durch eine höhere Einmalzahlung den nötigen Anteil an der Endsparsumme erreichen. Wird eine Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen, dann kann allerdings auch in diesen Fällen erst nach sieben Jahren Ansparphase der Bausparvertrag zugeteilt werden.
Bausparsofortdarlehen – Darlehn mit folgendem Bausparvertrag
Das Bausparsofortdarlehen ist eine Lösung für den Hauskauf oder Hausbau, ohne dass zuvor ein Bausparvertrag abgeschlossen und ein Bausparguthaben angespart wurde. Für den Hauskauf oder den Bau wird ein Sofortdarlehen gewährt. Der Darlehnsnehmer erhält faktisch einen Kredit für einen künftig zu bedienenden Bausparvertrag, der in einem Zug mit dem Darlehn abgeschlossen wird. Die Tilgung des Darlehns erfolgt in zwei Phasen:
- 1. Während der Laufzeit des Darlehns, meist zwischen 10 und 15 Jahren, werden lediglich die anfallenden Zinsen für das Darlehn getilgt. Mit der Aufnahme des Bausparsofortdarlehens wurde gleichzeitig ein regulärer Bausparvertrag geschlossen. In diesen Bausparvertrag wird regelmäßig eingezahlt. Die Bausparsumme für den Vertrag entspricht der Höhe des gewährten Darlehns.
- 2. Nach Ablauf der 10 oder 15 Jahre Laufzeit sind die Zinsen gänzlich getilgt. Jetzt wird der Betrag des Darlehns fällig. Der abgeschlossene Bausparvertrag ist nun zuteilungsreif, d.h. es wurden zwischen 40 % und 50 % der Bausparsumme als Bausparguthaben angespart. Diese Summe fließt in die Abzahlung des Darlehns. In der Folgezeit wird der Rest des Bausparsofortdarlehens in Raten abgezahlt.
Die Sofortdarlehen in Koppelung mit einem nachträglich geschlossenen Bausparvertrag werden in einer Höhe von etwa 80 % des benötigten Kapitals für das Eigenheim gewährt. Die Differenzsumme müssen die Hauskäufer oder Bauherren als Eigenkapital aufbringen. Auch in diesem Fall muss gewöhnlich zuvor Geld angespart werden. Günstig kann die Lösung sein, wenn der Darlehnsnehmer das Eigenkapital zum Beispiel über eine Erbschaft oder anderweitig gerade verfügbares Kapital aufbringen kann. Das Bausparsofortdarlehen gilt als eine Alternative zum herkömmlichen Annuitätendarlehen für den Kauf oder Bau einer Immobilie. Diese Art der Finanzierung ist nicht kritikfrei. Für das Vorausdarlehen werden gewöhnlich höhere Zinsen verlangt als für vergleichbare Annuitätendarlehen. Der Gesamteffektivzins ist nicht ausreichend übersichtlich und vergleichbar. Sondertilgungen sind bei der ersten Phase nicht möglich. Es kann zu einer Finanzierungslücke zwischen Voraus- und Bauspardarlehen kommen. Als sicherer und übersichtlicher stellt sich der herkömmliche Bausparvertrag mit dem regelmäßigen Ansparen eines Bausparguthabens dar.
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