Die Bausparkassen sind spezielle Banken, die sich überwiegend mit dem Bereich Wohnungsbaufinanzierung mit Hilfe von Bausparverträgen beschäftigen. Die Grundidee hinter den Bausparkassen ist das Bausparen. Das folgende Beispiel hilft, um die Idee hinter dem Bausparen zu verstehen:
10 Personen wollen in die eigenen vier Wände und besitzen zurzeit kein Eigenkapital. Mit Hilfe des Bausparens wollen sie in Zukunft Wohneigentum erwerben. Jede dieser Personen hat nun die Möglichkeit etwa 1/10 der Kaufkosten anzusparen und den Vertrag über eine Laufzeit von 10 Jahren laufen zu lassen. Nach den 10 Jahren steht ausreichend Kapital zur Verfügung, um in einen Spartopf geworfen zu werden. Die ersten Summen können bereits nach einem Jahr ausgezahlt werden, wenn eine Zuteilung erfolgt. Anschließend muss der Bauwillige jedes Jahr somit auch 1/10 wieder zurückzahlen, damit der Spartopf immer eine ausreichende Menge aufweist, damit jeder der 10 Personen die Möglichkeit bekommt, sich seinen Traum zu erfüllen.
Inhalt
Die Geschichte der Bausparkassen
Bausparsysteme gibt es schon seit Jahrhunderten und die erste schriftliche Dokumentation über einen solchen Vorgang stammt aus dem 3. vorzeitlichen Jahrhundert in China. Gemeinnützige Spargesellschaften wurden in der Han-Dynastie gegründet mit dem Hintergrund des Wohneigentums. Das Bausparen ist zurzeit in China auch wieder ein ganz großes Thema. Die Geschichte der Bausparkassen beginnt allerdings erst 1775 in Birmingham. Die erste Bausparkasse in dieser Art ist die Ketley`s Building Society. Das Konzept der Bank verbreitete sich ziemlich schnell in England und in allen britischen Kolonien, die in Amerika und Brasilien waren. Diese Banken wurden allerdings aufgelöst, wenn das letzte Mitglied Eigentum hatte.
Der genaue Gegensatz dazu sind die ersten deutschen Bausparkassen. Sie wurden 1885 gegründet und waren von Anfang an eine permanente Organisation. In Bielefeld stand die erste Bausparkasse, die als Bausparkasse für Jedermann diente. Allerdings hat sich das Konzept des Bausparens nicht direkt gut in Deutschland durchgesetzt. Den Durchbruch bekam das Bausparsystem erst zwischen 1921 und 1929. In dieser Zeit gab es einen hohen Finanzmittelbedarf und ein großes Wohnungsproblem. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur die Bau-und Sparvereine gGmbH, die nach einem ähnlichen Prinzip arbeitet, wie die Bausparkassen. Das Bausparsystem wurde erst in den 1930er Jahren mit Änderungen gekrönt und es kam zu einem gerechteren Bewertungssystem, welches das bis dahin aktive Lossystem ersetzte. Die Zuteilung und deren Termin wurde von der Sparkapitalbildung abhängig gemacht.
Der richtige Aufschwung der Bausparkassen kam erst nach der Währungsreform im Jahr 1948. Das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung traten 1973 in Kraft. Mit den beiden Richtlinien wurde eine einheitliche Grundlage für die privaten und öffentlichen Bausparkassen festgelegt. 1991 kam es zur Novellierung des Bausparkassengesetzes und somit bekamen die Bausparkassen einen freien Weg in den Binnenmarkt. Es gibt einzelne deutsche Bausparkassen die sogar expandierten und in China oder Osteuropa zu finden sind.
Die Rechtsformen der Bausparkassen
In Deutschland gibt es zahlreiche Bausparkassen, die sich in den Rechtsformen unterscheiden. Die 12 privaten Bausparkassen in Deutschland sind in einem Verband und haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sie befinden sich im Eigentum von Banken und Versicherungsgesellschaften. Die Bausparkassen werden nicht als Banken selber geführt, sondern nur als Tochtergesellschaften, denn aufgrund des Bausparkassengesetzes müssen Bausparkassen eigenständige Institutionen sein. Es gibt keine Trennung zwischen den privaten und genossenschaftlichen Institutionen, das ist im Bankensektor anders.
Eine Sonderform der Bausparkassen stellt die Schwäbisch Hall dar. Sie gehört mehrheitlich zur DZ Bank. Auch das BHW hat eine Sonderrolle im Lager der Bausparkassen im privaten Sektor. 2006 wurde die BHW von der Postbank übernommen.
Die zweite Rechtsform der Bausparkassen sind die Landesbausparkassen. Es gibt neun Landesbausparkassen, die aus Trägerschaften von Bundesländern und Sparkassenorganisationen bestehen. Die Mitglieder werden von der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen betreut und sind im Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Vier dieser Landesbausparkassen sind unselbstständige Geschäftsbereiche der Sparkasse oder einer Landesbank. Trotzdem gelten sie immer noch als selbstständige Bausparkassen, laut dem Bausparkassengesetz. Drei der Landesbausparkassen sind rechtsfähige Institutionen des öffentlichen Rechts.
Dadurch, dass die Bausparkassen in Gebiete oder Bundesländer aufgeteilt sind, stehen sie untereinander nicht in einem Wettbewerb.
Das Bausparen mit den Bausparkassen
Die Immobilienbranche in Bezug auf den Bausparmarkt ist sehr umfangreich. Etwa 1/3 werden von den 12 privaten Bausparkassen abgedeckt und nur 1/3 durch eine der neun Landesbausparkassen.
Bausparkassen – Bausparen nach Regeln
Das Bausparen mit Hilfe der Bausparkassen erfolgt in drei Phasen.
- Die Ansparphase
- Die Zuteilung
- Die Tilgungsphase
Im ersten Schritt muss der Bauherr festlegen, wie viel Kapital er für sein Bauvorhaben einsetzen möchte. Aus den vielen einzelnen Summen ergibt sich dann die Bausparsumme. Die Spardauer wird durch den Berater der Bausparkasse ermittelt und auch die monatliche Sparrate wird festgelegt.
In der Ansparphase beginnt der Bausparer jeden Monat seine Raten zu zahlen. Das Geld fließt in einen Spartopf bei der Bausparkasse. Um das Bauspardarlehen nutzen zu können, muss ein Mindestguthaben erreicht werden. Je nach Vertrag liegt das Mindestguthaben zwischen 40 und 50% von der Bausparsumme. Der Staat unterstützt die Bürger teilweise bei der Vermögensbildung und somit werden die Bausparverträge teilweise gefördert. Dazu können die Wohnungsbauprämie, die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohn-Riester-Förderung gehören.
Nach der Ansparphase kommt die Zuteilung. Das Darlehen kann erst ausgezahlt werden, wenn das Mindestguthaben erreicht wurde und natürlich auch die Mindestvertragslaufzeit. Es gibt eine Bewertungszahl, welches den Bausparkassen aufzeigt, wann eine Zuteilung erfolgen kann. Diese Bewertungszahl setzt sich aus der monatlichen Sparrate, den Zinsen und der Vertragslaufzeit zusammen. Der Bausparer mit der höchsten Bewertungszahl bekommt seine Bausparsumme zuerst ausgezahlt.
Dann kommt die Tilgungsphase. Nachdem die Bausparsumme durch die Bausparkassen ausgezahlt wurde und genutzt werden kann, geht es in die Tilgungsphase. Das Geld aus der Tilgung fließt wieder in den Bauspartopf bei der Bausparkasse und kann von anderen Bausparern wieder verwendet werden. Im Grunde ein ganz einfacher Kreislauf.
Die Bausparförderung in Österreich
Auch in Österreich gibt es den Bereich des Bausparens. Hier wird das Bausparen mit einer staatlichen Prämie gefördert, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Sie richtet sich immer nach dem allgemeinen Zinsniveau. Dabei hat sie eine Mindesthöhe von 1,5% und eine Höchstgrenze von 4%. In Österreich wird jede Person gefördert und das einmal im Jahr. Allerdings muss die Person eine Maximalsumme von 1.200 Euro (Stand 2009) im Jahr einzahlen. Die Bindungsfrist liegt bei sechs Jahren. Sollte der Bausparvertrag mit der Bausparkassen vorher gekündigt werden, dann muss die Prämie zurückgezahlt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Prämie in wohnwirtschaftliche Maßnahmen gesteckt wurde. Das wären zum Beispiel ein Hausbau oder eine Sanierung. Dann darf die Bausparprämie behalten werden.
In Österreich gibt es auch Bausparkassen, die für das Bausparen gedacht sind. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich nur vier Bausparkassen:
- start:bausparkasse
- Raiffeisen Bausparkasse
- Bausparkasse Wüstenrot AG
- s Bausparkasse