Der Tarif eines Bausparvertrages kennzeichnet sich durch die Höhe der Spar- und Tilgungsraten, Gebühren und Entgelte (z. B. Abschluss- und Darlehensgebühren), die Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen sowie die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (Mindestansparzeit, Mindestansparsumme und Zuteilungsverfahren). Jeder Bauspartarif ist vor der Einführung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu genehmigen. Bauspartarife können in Schnellspartarife und Wahltarife unterteilt werden. Schnellspartarife sind für Bauherren geeignet, die in naher Zukunft Baugeld benötigen und die Einzahlung erfolgt im Ausnahmefall gleich zu Beginn in einer Summe.
Der Bauspartarif regelt in erster Linie die Höhe der monatlichen Sparbeiträge und Tilgungsbeiträge. Aber auch die Höhe der Zinsen für das Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen wird mit Hilfe des Bauspartarifes geregelt. Bausparkassen bieten unterschiedliche oder meist auch mehrere Tarife an, weshalb es sinnvoll ist, zu vergleichen. Der Bauspartarif ist dann im Vertrag des Bausparvertrages schriftlich festgehalten und gilt für alle drei Phasen eines Bausparvertrages. Möchte man sich über den aktuellen Bauspartarif erkundigen, ist die Bausparkasse genau der richtige Ansprechpartner.
Die Tilgungsraten und auch die Liquiditätsbelastung sind in den meisten Fällen des Schnellspartarifs höher als bei normalen Tarifen. Ein Wahltarif (auch als Optionstarif bezeichnet) ermöglicht dem Sparer, auch nach Vertragsabschluss (bis zur Zuteilung) den Tarif zu wechseln. Dabei ist die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe wichtig und der Kunde kann sich dann bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entscheiden. In der Regel erfolgt dies, wenn die Bauabsichten verschoben oder sogar aufgehoben werden. Aber auch die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Sparzins zu wählen, besteht.
Inhalt
Die rechtlichen Grundlagen für Bauspartarife
Die Tarife für den Bausparvertrag sind an verschiedene Rechtsgrundlagen gebunden.
- BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
- BauSparkG (Bausparkassengesetz)
- BausprkV (Bausparkassenverordnung)
- § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG (Kreditwesengesetz) betrifft die Ansparphase
- § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 KWG betrifft die Finanzierungsphase
Jeder neue Bauspartarif muss von der BaFin genehmigt werden.
Unterschiedliche Gestaltung der Tarife für Bausparverträge
Die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen lassen den Kreditinstituten und Bausparkassen dennoch genügend Raum für die verschiedensten Varianten von Bauspartarifen. Große Unterschiede bei den Tarifen gibt es für die Verzinsung der Guthaben, die Darlehnszinsen, die Ansparzeiten und die Tilgungszeiten. Tarife für verschiedene Zielgruppen bei den Sparern wurden eingeführt. So gibt es Bauspartarife für Schnellsparer und für Sparer, die sich für die Ansparphase mehr Zeit lassen möchten. Dabei sind die Tarifunterschiede für die Interessenten nicht frei von Fallen. Ein Tarif, der auf den ersten Blick vorteilhaft erscheint, kann sich am Ende als sehr nachteilig herausstellen. So wirken auf viele Sparer Tarife reizvoll, die niedrige Zinsen für das Darlehn versprechen. Allerdings sind diese besonders günstigen Zinsen häufig an sehr kurze Tilgungszeiten gebunden. Daher fallen die Raten für die Tilgung entsprechend hoch aus. Zugleich wird die zeitliche verkürzte Tilgung mit einer langen Ansparphase gekoppelt, wobei die Guthabenzinsen niedriger als bei anderen Tarifen ausfallen. Genau Berechnungen für solche Tarife ergeben häufig, dass die echte Ersparnis am Ende extrem gering ist, während die hohen Tilgungsraten zu hohen wirtschaftlichen Belastungen für die Haushalte führten. Im Vergleich bewähren sich dann häufig die herkömmlichen Standardtarife mit einer Laufzeit von Ansparphase plus Darlehns- und Tilgungsphase von bis zu 20 Jahren. Unterschiedliche Konditionen gibt es auch bei der Festlegung für die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist bei einer Vertragskündigung vor der Zuteilung kann von 3 bis zu 6 Monaten liegen. Kürzere Kündigungsfristen senken die Gefahr, dass ein Sparer in einer Notsituation den Bausparvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen muss und dafür eine hohe Entschädigung an die Bausparkasse zahlen muss.
Vorteile der Bauspartarife
Vorteilhaft bei allen Bauspartarifen ist, dass der Sparer von Anfang an Sicherheit bezüglich der Zinsen für das Guthaben wie auch für das Darlehn haben. Diese Zinssätze werden bereits beim Abschluss vom Bausparvertrag festgelegt. Dadurch gibt es eine hohe Planungssicherheit, die nicht später steigende Zinssätze beeinträchtigt werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass während der Ansparzeit die Bausparsumme erhöht oder reduziert werden oder geteilt werden kann. Im Durchschnitt liegt die Ansparphase bei 7 bis zu 11 Jahren und das Darlehn wird in Zeiträumen von bis zu 14 Jahren getilgt.
Bis zu einer festgelegten Einkommensgrenze kann jeder Bausparer, der seinen Vertrag nur für Wohneigentum einsetzen will, eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Zur Auswahl stehen die Arbeitnehmerzulage mit 9 % und die Förderung mittels der Wohnungsbauprämie von 8,8 %. Während die Arbeitnehmerzulage an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden ist, kann die Wohnungsbauprämie auch von Selbstständigen bei Nachweis der Einkommensgrenze in Anspruch genommen werden.
Weiterhin beinhalten die Bauspartarife in der Regel das Recht auf Sonderzahlungen, um eine schnellere Zuteilung zu erreichen.
Wer auf die staatliche Förderung verzichtet, kann den Bausparvertrag auch als Vermögensanlage nutzen. In dem Fall sollte ein Tarif gewählt werden, der hohe Guthabenzinsen beinhaltet. Ein Darlehn wird dann nicht benötigt, sondern es wird die volle Bausparsumme angespart.
Ein deutlicher Nachteil ist allerdings, dass der Zeitpunkt der Zuteilung für den Bausparer beim Abschluss des Vertrages ungewiss ist. Die Bausparkassen nehmen die Zuteilungen nicht einzig nach dem Kriterium der persönlichen Guthaben der Sparer vor. Sie berechnen, wann im Gesamttopf der Einzahlungen ausreichende Mittel für eine Zuteilung vorhanden sind und bestimmen dafür bestimmte Bewertungstage.
Für und Wider für den Bausparvertrag in Niedrigzinsphasen
Zu Anfang des Jahres 2019 beliefen sich die Zinsen für Guthaben bei den Bausparverträgen gerade einmal auf 0,1 % bis 1 %. Im Verein mit einer recht hohen Abschlussgebühr, je nach Höhe der Bausparsumme, ist diese Verzinsung für eine Anlage nicht rentabel. Das historische Zinstief bedingt insgesamt sehr niedrige Zinsen auch bei den Immobilienkrediten. Wer die Zinsvorteile beim Niedrigzins direkt schnell nutzen müssen, hat also die Chance auf eine vorteilhafte Finanzierung ohne lange Ansparphase, die ein Bausparvertrag mit sich bringt. Hinzu kommt die Förderung für Familien mit dem Baukindergeld.
Die Zinsen werden allerdings nicht ewig im Tief verharren. Der Bausparvertrag ist auf langfristige Planungen angelegt. Hier geben die Bauspartarife Sicherheit, sich auf lange Sicht ein zinsgünstiges Darlehn zu sichern. Die Anschlussfinanzierung wird sich jedoch nach den dann jeweils aktuellen Zinsen richten.
Vor der Entscheidung für einen Bausparvertrag sollte ein gründlicher Vergleich der Bauspartarife stehen. Der Tarif sollte immer den persönlichen Ansprüchen entsprechen. Vorbereitend können mehrere Tarife in Einzelheiten berechnet und die Vor- und Nachteile abgeschätzt werden.
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