Eine Bauwesenversicherung ist notwendig, damit alle Schäden am Roh- und Neubau abgedeckt werden, die auf höhere Gewalt (z. B. durch Sturm, extremen Regen). Auch Schäden durch Feuer, aus Diebstahl und auch Glasbruch nach Einsatz der Scheiben können zusätzlich abgesichert werden. Versichert sind durch die Bauwesenversicherung alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die unvorhergesehen während der Bauzeit entstehen können. Reine Leistungsmängel wie zum Beispiel Pfuscharbeit und Diebstahl bzw. Einbruchdiebstahl von lagernden Materialien ist in der Bauwesenversicherung nicht mitversichert. Die Versicherungssumme ist in Höhe der gesamten Herstellungskosten (einschließlich Zulieferungen und Eigenleistungen) anzusetzen. In manchen Fällen beteiligen sich sogar die am Bau beteiligten Firmen an den Kosten der Bauwesenversicherung. Besonders wissenswert ist, dass man die Prämien für die Versicherung in voller Höhe als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen kann.
Inhalt
Bauwesenversicherung – Sicherheit für Bauunternehmen
Eine Bauwesenversicherung, auch Bauleistungsversicherung oder Bauversicherung bietet einen umfangreichen Schutz gegen die verschiedensten Schadensfälle auf einer Baustelle. In der VOB (Verdingungsverordnung) ist geregelt, dass Gefahren bei Bauprojekten zwischen dem Bauherrn und Bauunternehmer, bzw. einzelnen Handwerkern, die Bauleistungen erstellen, aufgeteilt werden. § 7 Teil B VOB legt fest, dass ein beauftragtes Bauunternehmen gegenüber dem Auftraggeber (Bauherr) gegenüber bei Schäden am Bau in Haftung geht.
Hierzu zählen zum Beispiel spezielle Witterungsverhältnisse wie Starkregen oder Hagel. Im Gegenzug muss der Bauherr für Schäden aufkommen, die durch „unabwendbare Ereignisse“ entstehen. Hierzu zählen Schäden durch Kriege oder höhere Gewalt wie zum Beispiel Erdbeben. Schwerwiegende Schäden am Bau können insbesondere durch Unwetter entstehen. Dabei können Baumaterialien, Gerüste, Baugeräte, Maschinen, Teile des Rohbaus erheblich beschädigt werden. Die hohen Kosten, die sich in der Folge solcher Schäden ergeben, könnten sowohl ein Bauunternehmer wie auch den Bauherrn in eine wirtschaftliche Schieflage bringen, eventuell sogar ein Unternehmen ruinieren.
Der Versicherung schließt nicht nur die Bauleistungen ein. Er auch Schäden an Installationen, Bauteilen und am gesamten Material auf der Baustelle. Weiterhin schließt die Bauversicherung auch den Diebstahl auf der Baustelle ein. Darüber hinaus umfasst der Schutz der Versicherung auch Konstruktionsfehler durch den Bauingenieur oder Architekten, Materialfehler sowie Schäden die durch nicht vorhersehbare Probleme mit dem Baugrund. Z.B. können das unbekannte Unterhöhlungen des Baugrundes sein, nicht vorhersehbare unterirdische Wassereintritte und dergleichen mehr.
Bedingungswerke für Bauversicherungen
Zwei grundsätzliche Bedingungswerke liegen den Bauversicherungen zugrunde. Das sind die:
- ABN (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung durch Auftraggeber) und die
- ABU (Allgemeine Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Unternehmerleistungen).
Die ABN schließt die gesamten Bauleistungen für einen Neubau oder für ein Sanierungsvorhaben in die Versicherung ein. Diese Versicherung ist die bevorzugte Wahl für private Bauherren, für Generalunternehmer sowie für Generalübernehmer.
Bei der ABU werden über die Bauleistungen hinaus auch die Baunebenleistungen mitversichert. Die Versicherung steht nicht nur für Projekte im Hochbau und Tiefbau, sondern u.a. auch für den Straßenbau, Tunnelbauten zur Verfügung.
Was die Bauwesenversicherung nicht einschließt
Einige Schadensfälle sind vom Versicherungsschutz durch die Bauleistungsversicherung ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Feuer, Krieg, Kriegsfolgen, Schäden durch Kernenergie, Glasschäden an Fenstern und Türen, Schäden durch Fehler bei der Ausführung der Bauarbeiten. Für die meisten dieser Schadensfälle können zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Teils lassen sich zusätzliche Schadensfälle in einen erweiterten Versicherungsvertrag des Versicherers aufnehmen oder die Zusatzversicherungen können beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden. Solche Versicherungen sind:
- Feuerrohbauversicherung
- Spezielle Glasversicherung
- Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, aufgrund derer Forderungen von Dritten gegen das Bauunternehmen erhoben werden können. Das kann der Fall sein, wenn durch einen Balken herunterstürzt und einen Fußgänger verletzt, jemand durch einen noch nicht gesicherten Aushub zu Schaden kommen und dergleichen mehr.
Ein Bauprojekt sollte rundum durch alle erforderlichen Versicherungen abgesichert werden. Die Bauwesenversicherung stellt allerdings das umfangreichste und wichtigste Element dieses Versicherungsschutzes dar.
Versicherungsschutz ist auf die Baudauer beschränkt
Im Unterschied zu den meisten anderen Versicherungen, die dauerhaft bis zu einer Kündigung gelten, hat die Bauwesenversicherung eine begrenzte Laufzeit. In der Regel beträgt die Laufzeit der Bauleistungsversicherung zwei Jahre. Es gibt allerdings Bauprojekte, die erheblich längere Bauzeiten erforderlich machen. Für solche Bauunternehmungen muss bei der Versicherung eine Laufzeitverlängerung beantragt werden. Wichtig ist, dass die Bauversicherung den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten am Projekt abdeckt und erst mit der Schlüsselübergabe an den Eigentümer endet.
Versicherung über Bauänderungen informieren
Es kommt vor, dass im Laufe der Bauphase an einem größeren Projekt noch Änderungen an der Bauweise vorgenommen werden oder der Bauauftrag noch für Erweiterung erteilt wird. Vielleicht sollen auf der Freifläche noch Garagen entstehen, soll das Bauunternehmen gleich noch die Fertigstellung des Wintergartens übernehmen. Mancher Bauherr übergibt nachträglich Arbeiten, die er ursprünglich in Eigenleistung erbringen wollte, auf das Bauunternehmen. Solche Veränderungen und Erweiterungen müssen der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden. Anderenfalls würde der Versicherungsschutz für spätere Erweiterung nicht gelten. Entstehende Schäden müssten dann Bauunternehmer und Bauherr auf eigene Kosten ersetzen. Auch das teuer werden, wenn für die Erweiterung beispielsweise hochwertige Maschinen und Materialien zum Einsatz kommen. Ebenfalls muss die Versicherung von Bauunterbrechungen in Kenntnis gesetzt werden. Das ist der Fall, wenn die Bautätigkeit während des Winters ruht oder besondere Vorkommnisse eine längere Unterbrechung der Arbeiten notwendig machen.
Bauwesenversicherung bei Arbeiten an Altbauten
Bauunternehmen werden nicht nur mit der Erstellung neuer Bauprojekte betraut. Zahlreiche Bauaufträge werden für umfangreiche Sanierungen von Altbauten erteilt. Bei Arbeiten an Altbauten können ganz anders geartete Probleme auftauchen als bei einem Neubau. Nicht alle Schwierigkeiten, die die alte Bausubstanz verursacht sind von vornherein umfassend einzuschätzen. Bei den Sanierungsarbeiten oder Renovierungsarbeiten kann es zu Beschädigung von intakten Teilen des Gebäudes kommen. Solche Unwägbarkeiten können die Arbeiten problematischer gestalten, zu Umorganisationen, Planänderungen führen und die Bauzeit erheblich verlängern. Zur Sicherheit sollte eine Deckung von Schäden am bestehenden Gebäude mit in die Bauversicherung aufgenommen werden. Was eine verlängerte Bauzeit über zwei Jahre oder lange Bauunterbrechungen betrifft, gelten die Vorgaben wie beim Neubau, dass der Versicherer davon umgehend Kenntnis erhalten muss.
Versicherungskosten für Bauversicherung rechnen sich
Bei der Kosten-Nutzen-Rechnung rechnet sich die Bauwesenversicherung für jedes Bauvorhaben. Durchschnittlich entfallen auf die Versicherung Anteile an den Gesamtkosten des Baus von lediglich 1 Promille. Selbst die Erweiterung der Bauleistungsversicherung um die Feuerversicherung und Versicherung für Glasschäden verteuert die Gesamtversicherung nicht erheblich. Im Vergleich zu den enorm hohen Kosten, die Schäden in der Bauphase verursachen können, stellt sich eine Bauwesenversicherung sogar als sehr günstig dar.
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