Die Belastungsermächtigung (Einzugsermächtigung) wird vom Kontoinhaber einem Gläubiger erteilt, um fällige Zahlungen vom Girokonto abzubuchen. Beim allgemeinen Zahlungsverkehr über das Girokonto wird dazu das Lastschriftverfahren, Sepa Verfahren, genutzt. Bei der Aufnahme eines Kredits ist die Einzugsermächtigung oder Belastungsermächtigung häufig ein Bestandteil des Kreditvertrages.
Inhalt
Einzugsermächtigung bei Krediten
Wird von einer Bank oder Bausparkasse ein Baudarlehen erteilt, wird gewöhnlich das jeweilige Geldinstitut vom Darlehensnehmer ermächtigt, die fälligen Raten, Gebühren und Zinsen vom Konto des Kreditnehmers einzuziehen. Diese Belastungsermächtigung gibt der kreditgebenden Bank die Sicherheit, dass die zu leistenden Zahlungen termingerecht geleistet werden.
Insbesondere bei Konsumentenkrediten ist es üblich, gleichzeitig mit dem Kreditvertrag auch eine Einzugsermächtigung für die fälligen Monatsraten an die Bank zu erteilen.
Bei Krediten von Privat an Privat vereinbaren die Vertragsparteien individuell die Rückzahlung des Kredits, Zinsen, Ratenhöhe und die Zahlweise. Hier können auch Barzahlungen und Überweisungen von den Vertragspartnern vereinbart werden.
Belastungsermächtigung, Einzugsermächtigung – allgemeiner Zahlungsverkehr
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist gewöhnlich Bestandteil von Verträgen mit einem Lieferanten von Gas, Strom, Wasser, Verträgen über Telekommunikation und bei Ratenkäufen. Bei anderen Käufen und Zahlungen bleibt es dem Kontoinhaber überlassen, einem Verkäufer die Einwilligung zur Lastschrift zu erteilen. Ist die Einzugsermächtigung ein Bestandteil eines Vertrages, ist der Kreditnehmer oder Kunde verpflichtet, diese Zahlungsweise dauerhaft zu akzeptieren. Wird die Einzugsermächtigung, das Lastschriftverfahren als eine mögliche Zahlweise angeboten, kann eine erteilte Einzugsermächtigung jederzeit zugunsten einer anderen Zahlungsweise widerrufen werden.
Beispielsweise wird meist bei Mietverträgen für eine Wohnung oder ein Haus als mögliche Zahlweise das Lastschriftverfahren angeboten. In diesem Fall unterzeichnet der Mieter eine, gewöhnlich als Vordruck vorgelegte, Einzugsermächtigung. Alternativ können sich Mieter für die Überweisung entscheiden. Nur noch in Ausnahmefällen oder beispielsweise bei Ferienwohnungen, Monteurzimmern und dergleichen kann die Mietzahlung auch als Barzahlung geleistet werden.
Voraussetzungen für Einzugsermächtigung und Lastschriftverfahren
Voraussetzungen zur Erteilung der Ermächtigung für das Lastschriftverfahren sind:
- Ein eigenes Konto
- Die schriftliche Zustimmung, entweder mit einem Vertragsabschluss oder mit einer gesonderten Einzugsermächtigung
- Die ausreichende Deckung des Kontos zum Einzug der vereinbarten Zahlungen
Hat ein Kontoinhaber einem Unternehmen oder einer anderen Person eine Einzugsermächtigung erteilt, können die fälligen Zahlungen aus dem Kredit- oder Kaufvertrag bis zur Überziehungsgrenze des Girokontos eingezogen werden. Verfügt das Konto es Schuldners nicht über die erforderliche Deckung, wird eine Rücklastschrift vorgenommen. Der Kontoinhaber erhält von der kontoführenden Bank eine schriftliche Benachrichtigung über die Rückgabe, bzw. die Nichtdurchführung der Lastschrift. Vom jeweiligen Gläubiger, Kreditgeber oder Verkäufer erhält der Kontoinhaber eine Mahnung oder Zahlungserinnerung. In diesem Fall wird keine neuerliche Lastschrift über den Betrag der Rücklastschrift vorgenommen. Die fällige Zahlung muss per Überweisung oder mit anderen Zahlweisen vorgenommen werden. Das Lastschriftverfahren wird allerdings dadurch nicht aufgehoben oder ausgesetzt. Alle folgenden Zahlungen bei langläufigen Verträgen mit Abschlags- oder Ratenzahlungen werden weiterhin vom Konto des Schuldners durch den dazu Berechtigten abgebucht.
Kreditraten – Kontodeckung ist wichtig
Kommt es bei Kreditraten oder bei Ratenkäufen häufig in der Folge zu Zahlungsversäumnissen durch eine mangelnde Kontodeckung und folgenden Mahnverfahren, erhält der säumige Schuldner einen negativen Eintrag bei der Schufa. Zumindest für den Zeitraum der Eintragsdauer von drei Jahren wird damit seine Bonität erheblich beeinträchtigt. Es kann zu Schwierigkeiten kommen, Verträge mit laufenden Abschlagszahlungen, Ratenkäufe und weitere Kreditverträge abzuschließen.
Der Kreditnehmer kann dem vorbeugen, indem er bei kurzzeitigen Zahlungsproblemen sofort mit der Bank in Kontakt tritt. Handelt es sich um einen einmaligen Zahlungsengpass zeigen die Banken Kulanz und vereinbaren einen Zahlungsaufschub oder eine Aussetzung der Ratenzahlung für einen begrenzten Zeitraum. Die Bank sollte bei allen wirtschaftlichen Veränderungen des Kreditnehmers, die eine Minderung des Einkommens nach sich ziehen, kontaktiert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Kreditnehmer langfristig erkrankt, arbeitslos wird und bei anderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. In den meisten Fällen lassen sich mit der Bank entsprechende Regelungen vereinbaren. Wird eine solche Vereinbarung mit der Bank oder einem anderen Gläubiger getroffen, erfolgt kein negativer Eintrag bei der Schufa für den Kreditnehmer.
Kreditnehmer sollten daher ihre Kontoverläufe gut im Auge behalten. Beim Online-Zugang zum Konto oder über das Terminal der betreffenden Bank können die aktuellen Kontovorgänge jederzeit eingesehen werden. Bei Filialbanken können sich Kunden meist die monatlichen Kontoauszüge gegen eine geringe Gebühr auch per Post zusenden lassen.
Unberechtigte Lastschrift ohne Belastungsermächtigung, Einzugsberechtigung
Es kann, insbesondere beim Zahlungsverkehr online zu unberechtigten Zugriffen auf ein Konto kommen. Geschieht das in Zusammenhang mit einem unberechtigten Zugriff auf die eigenen Daten, kann die Lastschrift zurückgewiesen. Bei Verletzungen des Datenrechts beim Bankkonto muss sofort die Bank benachrichtigt und gleichzeitig Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Wurde einem Verkäufer oder einer anderen Person, einem Unternehmer eine Einzugsermächtigung für die Lastschrift erteilt und werden höhere Beträge als vereinbart oder weitere Beträge abgebucht, kann die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgegeben werden. Gleichzeitig muss der Kontoinhaber von der Ermächtigung zur Lastschrift zurücktreten. Weitere Abbuchungen lässt die Bank dann nicht zu.
Die Ermächtigung zur Lastschrift kann vom Kontoinhaber jederzeit widerrufen werden, wenn diese nicht Bestandteil eines gültigen Vertrages ist.
Veränderungen von Zahlungen beim Lastschriftverfahren
Bei laufenden Verträgen mit Abschlagszahlungen wie z.B. bei den Energieanbietern und mehr kann es durch Preiserhöhungen oder Preisminderungen immer zur Veränderung der zahlbaren Beträge kommen. Davon wird das Lastschriftverfahren nicht beeinträchtigt, solang der Kunde rechtzeitig und rechtskräftig über die veränderten Zahlungen informiert wurde. Die Mitteilung zu einer Preiserhöhung muss dem Kontoinhaber in einem ausreichenden Zeitraum vor der Veränderung der Abbuchung zugehen.
Wurde der Bank eine Belastungsermächtigung, Einzugsermächtigung für alle anfallen Raten und Gebühren eines laufenden Kreditvertrages oder Baudarlehens erteilt, können vertraglich festgesetzte Gebühren über die Raten hinaus eingezogen werden. Gewöhnlich werden Zeiträume für die jeweiligen Zahlungen vertraglich vereinbart.
Einzugsermächtigungen nicht ohne Prüfung erteilen
Bei einer Einzugsermächtigung für einen Verkäufer oder anderen Anbieter erlaubt der Kontoinhaber dem Berechtigten den Zugriff auf sein Konto. Die Belastungsermächtigung sollte daher nur solchen Personen und Unternehmen erteilt werden, zu denen ein Kunde auch ausreichendes Vertrauen hat. Völlig unbekannten, eventuell nicht seriösen Personen oder Firmen sollten Kontoinhaber keine Einwilligung zur Lastschrift geben. Einzugsermächtigungen an Verkäufer mit Geschäftssitz und Gerichtsstand im Ausland sollte eher keine Belastungsermächtigung erteilt werden. Vorsicht geboten ist auch, wenn ein Verkäufer die Lastschrift als alleinige Zahlungsweise angibt. Die Lastschrift sollte bei Handelsgeschäften, Verkäufen, immer nur eine von mehreren Zahlungsmöglichkeiten sein. Mindestens eine andere Zahlweise sollte der Verkäufer anbieten.
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