Eine Aktiengesellschaft kann einen Teil der erworbenen eigenen Aktien als Belegschaftsaktien an die Arbeitnehmer ausgeben. Belegschaftsaktien stellen eine Form der vermögensbildenden Maßnahmen für Arbeitnehmer dar. Nach einer vorgeschriebenen Haltefrist können die Inhaber von Belegschaftsaktien diese frei handeln und das daraus gezogene Kapital nach eigenem Ermessen anlegen.
Inhalt
Aktien für die eigene Belegschaft – Bestimmungen
Belegschaftsaktien werden von Unternehmen gewöhnlich zu Vorzugspreisen oder gratis als vermögensbildende Maßnahme an die Beschäftigten im Unternehmen ausgegeben. Dadurch werden die Mitarbeiter im Unternehmen gleichzeitig zu Aktionären. Wie jeder Aktionär können die angestellten Aktionäre von Gewinnen profitieren, müssen jedoch bei sinkenden Kursen der Aktien auch die Verluste in Kauf nehmen.
Bei der Ausgabe solcher Aktien sind den Unternehmen gesetzliche Grenzen gesetzt, die jedoch nicht sehr eng gefasst sind. Grundsätzlich unterliegt jede Ausgabe von Aktien dem AktG (Aktiengesetz). Darin wird bestimmt, dass Aktiengesellschaften Belegschaftsaktien nur bis zu einer festgelegten Grenze anbieten dürfen (§ 71 AktG). Aktien zur Ausgabe an die Arbeitnehmer sind Bestandteil des Eigenerwerbs von Aktien der AG. Der Eigenerwerb von Aktien ist den Aktiengesellschaften nur bis zu 10 § vom Grundkapital gestattet. Allerdings können die Unternehmen noch eine weitere Möglichkeit nutzen. Das ist die bedingte Kapitalerhöhung nach § 192 AktG und ein dadurch geschaffenes Bezugsrecht der Beschäftigten auf Belegschaftsaktien. Weiterhin sind die Aktien für Arbeitnehmer durch genehmigtes Kapital statthaft. Das ist in den §§ 202 und 204 AktG geregelt.
Belegschaftsaktien werden mit einer Haltefrist abgegeben. Innerhalb eines Zeitraums von durchschnittlich 5 Jahren dürfen die Arbeitnehmer ihre Anteile nicht verkaufen.
Vorteile und Risiken von Belegschaftsaktien für das Unternehmen
Vorteile:
- Die Beteiligung der Belegschaft durch vergünstigte Aktien am Gewinn des Unternehmens ist ein allgemein erfolgreiches Mittel der Bindung der Mitarbeiter an die Firma.
- Durch die Gewinnbeteiligung steigt das Interesse der Arbeitnehmer am Geschäftserfolg des Unternehmens.
- Die Belegschaftsaktion fördern die Loyalität.
- Als Aktionäre trennen sich Mitarbeiter nicht ohne Weiteres von Ihrem Arbeitgeber.
Nachteile:
- Kommt es zu einer Schieflage der Aktiengesellschaft an der Börse und zu anhaltenden Verluststrecken beim Aktienkurs, bewirkt das besondere Unruhe unter den Beschäftigen. Die Arbeitnehmer fürchten nicht nur um ihre Arbeitsplätze, sondern auch Vermögensverluste bei den Aktien.
Vor- und Nachteile von Belegschaftsaktien für die Arbeitnehmer
Vorteile:
- Über den Besitz von Aktien sind die Mitarbeiter direkt am Gewinn der Firma beteiligt. Bei steigenden Aktienkursen und einer stabilen Wirtschaftslage des Unternehmens können die Gewinne der Aktien schneller ansteigen als andere Formen der Vermögensbildung.
- Belegschaftsaktien sind eine Vermögensbildung, die nicht an eine besondere Verwendung, z.B. wie vermögenswirksame Leistungen für Wohneigentum, gebunden.
- Als vermögenswirksame Maßnahme ist der Besitz von Belegschaftsaktien steuerlich bis zu einer Grenze von 360 Euro geschützt. Bis zu diesem Betrag bleiben Aktiengewinne der Belegschaft nach § 3 Nr. 39 EstG (Einkommensteuergesetz) steuerfrei. Bedingung für die Steuervorteile ist, dass die Aktien vom Unternehmen über das Gehalt hinaus ausgegeben werden.
Nachteile:
- Die Arbeitnehmer müssen die üblichen Risiken von Geldanlagen in Aktien in Kauf nehmen.
- Gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann es zu schnellen und starken Verlusten kommen. Verluste aus Aktienbesitz können so weit gehen, dass eine Nulllinie erreicht wird und sowohl der Gewinn wie auch der vormalige Kaufpreis verloren sind.
- Die Haltefrist von ca. 5 Jahren hindert die Belegschaftsaktionäre daran, bei voraussehbaren Verlusten, die Aktien schnell abzustoßen.
Belegschaftsaktien – Verkauf nach der Haltefrist
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltefrist können die Angestellten Ihre Belegschaftsaktien verkaufen oder über einen weiteren Zeitraum behalten. Im Unterschied zu Anlage von Vermögen in Aktienfonds ist der Besitz von Aktien nur einer AG jedoch mit höheren Risiken behaftet. Die heute steil aufsteigende Aktie kann sich vielleicht schon übermorgen im freien Fall befinden und das gesamte angesammelte Vermögen kann verlorengehen. Gab es bei den Aktien des Unternehmens während der Haltefrist eine gute Entwicklung und konnten Gewinne generiert werden, lohnt es sich die Aktien zu verkaufen und das Geld anderweitig sicher anzulegen. Wer bei Aktien als Geldanlage bleiben möchte, sollte anschließend lieber in Aktienfonds investieren. Bei Fonds gleichen sich Gewinne und Verluste vieler Unternehmen bei einer langfristigen Anlage aus. Ratsam sind allerdings Geldanlagen von um die 10 Jahre. Das Geld kann aber auch in den eigenen Bausparvertrag eingezahlt werden, um eine schnellere Zuteilung zu bewirken oder anderweitig angelegt werden. Mitarbeiter, die sich in ihrer Eigenschaft als Mitaktionäre etwas eingehender mit den wirtschaftlichen Prognosen für das Unternehmen befassen, können eventuell ungefähr abschätzen, ob es sich lohnen kann, die Aktien noch über einen gewissen Zeitraum weiter zu halten. Wer mit dem Verkauf aber zu lange wartet, könnte schwere Einbußen erleiden, denn keine Aktie bleibt ständig und stabil im Hoch.
Kauf von Belegschaftsaktien angesichts des Zinstiefs
Es gibt kein Muss für die Arbeitnehmer im Unternehmen die Belegschaftsaktien zu kaufen. Die Unternehmen dürfen die Mitarbeiter zwar zum Kauf animieren und den Kauf durch besondere Preisvorteile ausstatten, jedoch dürfen die Arbeitnehmer nicht zum Kauf verpflichtet werden, um sie ans Unternehmen zu binden. Sowohl seitens des Unternehmens handelt es sich um eine freiwillige Leistung wie seitens der Mitarbeiter um eine freiwillige Abnahme. Allerdings kann der Anteil an den Aktien des Arbeitgebers eine vorteilhafte Alternative zu Zeiten historisch niedriger Zinsen für andere Geldanlagen sein. Verzinste Formen der Vermögensbildung für Arbeitnehmer bringen derzeit kaum ein spürbares Plus auf dem Konto. Dagegen sind gut etablierte Aktien vielfach sehr gewinnträchtig. So mancher Arbeitnehmer wagt über den Einstieg mit der Belegschaftsaktie den Schritt zum Aktienmarkt als Alternative zu schlecht verzinsten Anlagen.
Belegschaftsaktien werden gewöhnlich nur von sehr großen Unternehmen angeboten, die einen sicheren Standort auf dem nationalen und internationalen Markt haben. Die Methode dieser Art der Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer hat sich bewährt. Bei den Unternehmen mit Notierungen in den 4 deutschen Börsenindizes, werden derzeit immerhin bei 70 % der Unternehmen Belegschaftsaktien angeboten. Die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer durch Aktienanteile kann zudem die Mitbestimmung erweitern, denn die Aktien machen den Weg zum Stimmrecht in der Hauptversammlung frei. Bei Siemens sind zwei Drittel der Belegschaft Aktionäre des Arbeitgebers. Das ist allerdings durchaus nicht die Regel. Es werden nicht in allen Unternehmen die vergünstigten Aktien auch breit gestreut. Vielfach bleiben die Angebote auf Führungskräfte beschränkt, während die Mehrzahl der Mitarbeiter nicht von dem Programm profitiert. Von erfolgreicher Personalbindung durch Gewinnbeteiligung kann aber erst bei einer breiten Streuung innerhalb der Belegschaft gesprochen werden.
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