Das Berlin-Darlehen war ein Bestandteil der Maßnahmen nach dem Berlinförderungsgesetzt zur Zeit der Teilung der Stadt in West- und Ostberlin. Nach dem Fall der Mauer und der Öffnung der Grenzen auch innerhalb von Berlin, gab es die besonderen Förderungsmaßnahmen für die Stadt nicht mehr. Im Jahr 1991 liefen diese Berlin-Darlehen aus.
Inhalt
Berlin-Darlehen – Vergünstigung für die geteilte Stadt
Um die Wirtschaft in der geteilten Stadt Berlin zu stärken, wurden im Rahmen des Berlinförderungsgesetzes §§ 16 und 17 Darlehen mit erheblichen Vergünstigungen versehen. Bei einem Berlin-Darlehen konnten die Darlehensgeber 12 % bis 20 % von der Einkommens- und Körperschaftssteuer abziehen. Diese Vergünstigungen wurden vom Bund gestützt. So wurde Unternehmen ermöglicht, zu besonders günstigen Konditionen langfristige Kredite aufzunehmen und die Kreditgeber konnten sich vergünstigtes Geld für die Vergabe von Darlehen beschaffen. Die Fördermaßnahmen beinhalteten hohe Steuereinsparungen. Die Berlin-Darlehen mit Laufzeiten von 8 bis zu 25 Jahren wurden bis zum Jahr 1991 für Kapitalanlagen in der Stadt vergeben. Während der Wirksamkeit der Fördermaßnahmen wurden die Berlin-Darlehen insbesondere für Baumaßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung gern in Anspruch genommen.
Darlehen, die bis zum Auslaufen des Programms 1991, bewilligt wurden, blieben anschließend noch weiterhin zu den vergünstigten Konditionen in Kraft. Im Laufe der 1990er Jahre wurden die Berlin-Darlehen allerdings immer häufiger gekündigt. Inzwischen standen auf dem Geldmarkt zinsgünstigere Angebote bereit. So verloren selbst die noch laufenden Darlehen dieser Art bereits zunehmend an Bedeutung bevor die Grenze der Laufzeiten erreicht war. Noch bis 1992 konnten Banken insbesondere für Baumaßnahmen in Berlin einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Kritisch wurde es für die jeweiligen Bank, als zahlreiche dieser Baudarlehen drohten zu platzen. Um die hohen Verluste für die Banken zu begrenzen, gab es seitens des Berliner Senats den Vorschlag, bei einer Kündigung der Darlehen den beteiligen Banken die Rückzahlung zu erlassen. Der Vorschlag scheiterte jedoch an Widerstand der übrigen Länder und des Bundes. Die Durchführung hätte die Landes- und Staatsbudgets zu stark belastet.
Eine weitere Belastung kam auf die einstigen Anleger mithilfe der Berlin-Darlehen bei noch laufenden Darlehensvertragen zu als im Jahr 2003 der Senat in Berlin die Subventionierung für die Mieten in der Stadt beendet. Eigentümer und Anleger von geschlossenen Fonds, die solche Pakete enthielten, mussten heftige Verluste in Kaufnehmen. Vielfach konnten die Darlehen nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden. In den Folgejahren konnte sich der Markt jedoch wieder konsolidieren.
Geschichte – Berlinförderungsgesetz
Das Berlinförderungsgesetz trat im Frühjahr des Jahres 1950 in Kraft. Vorausgegangen war die Spaltung der einstigen Hauptstadt in einen sowjetischen Sektor und die drei Westsektoren. Der sowjetische Sektor wurde der damaligen DDR einverleibt. Die drei Westsektoren wurden allgemein als Westberlin bezeichnet. Das Territorium war ringsum von der erst kürzlich gegründeten DDR umgeben. Westberlin hatte somit erhebliche Probleme beim wirtschaftlichen Anschluss an die übrige Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund der internationalen Krisenstimmung seit dem Beginn des Kalten Krieges zwischen Ost und West und der besonderen Lage der Stadt waren Investoren an nennenswerten Kapitalanlagen in Berlin wenig interessiert. Dennoch stand die Stadt vor der großen Aufgabe, die Zerstörungen des 2. Weltkrieges und die Folgen der Blockade durch die Sowjetunion von 1949 zu bewältigen. Es galt neuen Wohnraum und leistungsfähige Betriebe zu schaffen sowie die Infrastruktur wiederherzustellen. Anlegern sollten mit dem Berlinförderungsgesetz besondere Anreize geschaffen werden, trotz der unsicheren politischen Lage in Berlin zu investieren. Das Gesetz durchlief mehrere Änderungen. Ab dem Jahr 1964 wurde es in Berlinhilfegesetz umbenannt. Im Laufe der Zeit wurden die unterschiedlichen Fördermaßnahmen erweitert, alte Förderungen zugunsten neuer Erfordernisse gekürzt und völlig neue Förderungen in das Programm aufgenommen. Weitere Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der Stadt wurden nach dem Bau der Berliner Mauer zwischen dem Ost- und Westteil der Stadt beschlossen.
Unter anderem wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung zu unterschiedlichen Zeiten eingeleitet:
- Die Artikel IV und V des Berlinförderungsgesetzes beinhalteten zahlreiche Steuervergünstigungen im Westteil der Stadt für die Arbeitnehmer.
- Die §§ 16 und 17 schufen die Voraussetzungen für günstige Darlehen für die wirtschaftliche Entwicklung.
- Weiterhin wurden umfangreiche Subventionen für die Mieten in Berlin (West) geleistet.
- Die Verringerung der Umsatzsteuer um 3 % in Berlin (West)
- Förderung für die Anwerbung von Arbeitnehmern aus den westdeutschen Bundesländern nach dem Bau der Mauer
- Vergünstigungen für die Lieferung von Westberliner Erzeugnissen in die übrigen Bundesländer
- Ein Sonderzuschlag für das Kindergeld
- Berlin-Zulage für Arbeitnehmer von 8 % des Bruttoverdienstes
- Die Ermäßigung für die Einkommenssteuer von 30 5 %
- Eine Minderung der Körperschaftssteuer bis zu 22,5 %
- Beihilfen für Pendlerfahrten für Arbeitnehmer aus den westdeutschen Ländern nach Berlin
- Übernahme von Umzugskosten und Leistung einer Einrichtungshilfe beim Zuzug nach Berline (West)
- Fördermaßnahmen für Investitionen, einschließlich einer steuerfreien Zulage für Unternehmen oder für Selbstständige
- Förderungen für Forschung und Entwicklung bis zu Leistungen von 40 %
Zinsgünstige Darlehen und mithilfe von Bundesgeldern gestützte und zusätzlich gesicherte Darlehen wie das Berlin-Darlehen waren weitere Bestandteile des großen Katalogs von finanziellen Förderungen für die Stadt.
Hauptstadt Berlin – veränderte Bedingungen nach der Wiedervereinigung
Im Zuge der Wiedervereinigung von Deutschland wurde Berlin als vereinigte Stadt wieder die Hauptstadt von Deutschland. Die wirtschaftlichen Bedingungen unterschieden sich von denen in den alten Bundesländern nur durch die unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen in den einstigen Teilen der Stadt. Besondere Fördermaßnahmen für die Hauptstadt waren nicht mehr zeitgemäß. Mit der Wiedervereinigung ging es vielmehr darum die Gesamtheit der neuen Bundesländer zu unterstützen, wozu der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, eingeführt wurde. Das Berlinhilfegesetz und der Berlin-Kredit waren unter den Bedingungen eines vereinten Landes überflüssig geworden und mussten abgeschafft werden.
Nach der Wiedervereinigung und der Abschaffung der staatlichen Berlinhilfen und Berlin-Darlehen gab es keine weiteren Sondervergünstigen.
Finanzierungen über das Berlin-Darlehen als wichtige Starthilfe für die Stadt
Alle Maßnahmen des Berlinhilfegesetzes, einschließlich vom Berlin-Darlehen, waren wichtige Förderungen, um die Stadt Berlin in der Zeit der Stadtteilung wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Wegen dieser Förderungen konnten im Westteil der Stadt gleich gute Lebensbedingungen geschaffen werden wie in den anderen Ländern der Bundesrepublik. Die Berlin-Darlehen machten eine Reihe von Baumaßnahmen und anderen wichtigen Investitionen in Stadt möglich. Diese Maßnahmen verhalfen der Stadt ihre Funktionen als neue deutsche Hauptstadt nach der langen Teilung gerecht zu werden. Für die Staatsfinanzen stellte sich die Abschaffung der verschiedenen Fördermaßnahmen und Berlin-Darlehen als vorteilhaft für den Gesamtetat dar.
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