Besitzsteuern unterscheiden sich von den Verkehrsteuern dahingehe, dass hier keine Güter im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs übertragen werden, aus denen sich eine Steuerpflicht ergibt, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer oder auch die Grunderwerbsteuer. Lediglich dann, wenn nämlich die Übertragung von Gütern keinerlei Auswirkung auf einen Steuertatbestand hat, liegt die Tatsache vor, dass Besitzsteuern fällig werden. Diese Besitzsteuern werden dann auf das Vermögen von entsprechenden Personen oder auch Unternehmen oder das Einkommen oder den Ertrag vorgenommen.
Beim Einkommen zählen zu den Besitzsteuern die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer bedingt, die Kirchensteuer auch bedingt, die Körperschaftsteuer und auch der Solidaritätszuschlag. Beim Vermögen zählt zur Besitzsteuer die Grundsteuer, die Kirchensteuer bedingt und zudem die Vermögensteuer, aber seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben wurde.
Inhalt
Allgemeine Informationen
Jeder Mensch, der ein Einkommen besitzt oder Vermögenswerte sein Eigen nennt ist dazu verpflichtet Steuern zu bezahlen. Die Steuern sind an den Staat zu entrichten, wobei es bei den Steuern große Unterschiede gibt. Dabei gibt es überwiegend Unterschiede, die sich auf den Steuergegenstand beziehen können. Ist das der Fall, dann wird von Besitz- und Verkehrssteuern gesprochen, aber auch von Verbrauchsteuern und Zöllen. Die Einteilung der einzelnen Steuern hat eigentlich nur einen verwaltungstechnischen Hintergrund. Die Besitzsteuern sind Steuern, die sich an gewisse Besitzwerte knüpfen, dazu gehören Einkommen, Vermögen und Ertrag. Die Verkehrssteuern sind mit Vorgängen des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs verknüpft. Dabei gibt es bei den Besitzsteuern noch weitere Unterteilungen, die sich nach Personensteuern, den persönlichen Verhältnissen und der Leistungsfähigkeit beziehen. Dazu kommen dann die Objektsteuern, die nur an ein Objekt wie einem Haus oder einem Grundstück berechnet werden. Zu den Objektsteuern gehören die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Die Unterteilung der Besitzsteuern
Bei der Unterteilung der Besitzsteuern wird in zwei Bereiche unterteilt, vom Eintrag und Einkommen und vom Vermögen:
1. vom Eintrag und Einkommen:
- Einkommenssteuer (inklusive Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer)
- Körperschaftssteuer
- Solidaritätszuschlag
- Gewerbesteuer
- teilweise Kirchensteuer
2. vom Vermögen:
- Erbschaftssteuer
- Grundsteuer
- teilweise Kirchensteuer
Besitzsteuern und deren Sinn und Zweck
In der Regel sorgen die Besitzstern für eine Umverteilung von Vermögen und Einkommen. Beispielsweise muss die Grundsteuer nur von Personen bezahlt werden, die auch eine Immobilie besitzen. Eine Person, die kein Haus oder eine eigene Wohnung besitzt muss somit auch keine Grundsteuer bezahlen. Die Grundsteuer sorgt beispielsweise dafür, dass die Kassen des Staates gefüllt werden. Die Steuern, die der Staat einnimmt wird dann umverteilt und fließt dann beispielsweise in Mietzuschüsse oder in den Bau von Sozialwohnungen. Das gleiche Prinzip gilt auch für Einkommenssteuer.
Einkommenssteuer müssen alle Personen bezahlen, die ein Einkommen haben. Personen, die ein hohes Einkommen haben müssen somit viel mehr Steuern bezahlen als Personen, die nur ein geringes Einkommen haben. Die Einkommenssteuer wird vom Staat eingezogen und wird dann einfach umverteilt. Es fließt beispielsweise in Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Dieses Geld kommt dann meist Personen zu Gute, die wirtschaftlicher viel schlechter stehen als die Personen mit einem hohen Einkommen.
Die umstrittene Besitzsteuer – Die Vermögenssteuer
Seit einigen Jahren ist eine Art der Besitzsteuer immer wieder in den Medien zu finden, die sogenannte Vermögenssteuer. Rechtlich gesehen, gibt es die Vermögenssteuer in Deutschland schon sehr lange und ist eigentlich nur auf Eis gelegt. Seit 1997 wurde sie nicht mehr erhoben, aber eigentlich gibt es die Vermögenssteuer durchaus noch und müsste nur reaktiviert werden. Die Meinungen zum Thema Vermögenssteuer sind umstritten. Es gibt die Befürwörter, die folgende Argumente anführen:
- Die Vermögenssteuer wurde für eine wichtige Umverteilung sorgen, denn die Spanne zwischen Arm und Reich ist sehr stark und das gerade in finanzieller Hinsicht.
- Der Staat würde notwendige Mehreinnahmen erhalten, die sinnvoll eingesetzt werden könnten. Beispielsweise in eine marode Infrastruktur.
- Für die soziale Marktwirtschaft würde die Einführung der besonderen Besitzsteuer gerecht werden.
- Die Lücke zwischen Arm und Reich könnte deutlich verringert werden und somit besteht die Möglichkeit den sozialen Frieden im Land langfristig zu erhalten.
- Gerade die reichen Haushalte sind sehr sparsam und horten das Geld. Somit bleibt das Geld in den eigenen Reihen und kann nicht in den Staat fließen und anderweitig genutzt werden. Die Konsumnachfrage sinkt gerade bei der ärmeren Bevölkerungsschicht.
Neben den ganzen positiven Aspekten, welche die Einführung der Besitzsteuer in Bezug auf die Vermögenssteuer haben kann, gibt es natürlich auch Kritiker. Bei den Kritiken gilt es in erster Linie zwischen den praktischen und den wirtschaftlichen Aspekten zu unterscheiden:
- Grundsätzlich müsste zuerst geklärt werden, ab wann man eigentlich von einem Vermögen sprechen kann. Erst, wenn die Frage geklärt ist, dann kann auch eine Vermögenssteuer erhoben werden.
- Im Grunde existieren schon vier Vermögenssteuern. Das sind die progressive Einkommenssteuer, die Grundsteuer, die Kapitalertragssteuer und die Erbschaftssteuer.
- Die Einführung einer weiteren Vermögenssteuer würde einen immens hohen bürokratischen Aufwand bedeuten, der in erster Linie zu weiteren Kosten führt. Dazu muss mindestens ein Drittel der Einnahmen in die Bürokratie fließen.
- Geldvermögen ist sehr mobil und kann einfach ins Ausland transferiert werden. Das ist vollkommen legal und somit kann die Person den Steuern entgehen. Zu den mobilen Geldvermögenswerten gehören Aktien, Feldgelder und Fondsanteile.
- Wohlhabende Personen können den Anreiz verlieren zu sparen und viel zu arbeiten, wenn sie auf ihr Vermögen noch eine weitere Besitzsteuer zahlen müssen.
Beide Gesichtspunkte sind leicht zu verstehen und machen die Einführung einer weiteren Besitzsteuer durchaus schwierig. Seit Jahren diskutieren Experten aus allen Bereichen und Branchen über eine Vermögenssteuer und sind bis heute zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Bis heute ist die Besitzsteuer Vermögenssteuer umstritten.
Gegenteil der Besitzsteuer, die Verkehrssteuer
Steuern werden in drei Bereiche unterteilt, eine davon ist die Verkehrssteuer. Bei der Verkehrssteuer handelt es sich um das Gegenteil der Besitzsteuer. Die sogenannten Verkehrssteuern verteilen sich auf indirekte und direkte Steuern, wobei die direkten Steuern direkt vom Steuerschuldner beglichen werden und die indirekten Steuern von Dritten an das Finanzamt abgeführt werden. Die Steuerschuld liegt bei den direkten Steuern immer bei der Person selbst und bei der indirekten Schuld bei der dritten Person. Zu den Verkehrssteuern gehören:
- Umsatzsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Versicherungssteuer
- Spielbankabgabe
- Finanztransaktionssteuer
- Kapitalverkehrssteuer
- Feuerschutzsteuer
- Schrankerlaubnissteuer
- Zoll
Dabei werden die einzelnen Steuern auf die allgemeine und die spezielle Verkehrssteuer unterteilt. Die Umsatzsteuer zum Beispiel gehört zu den allgemeinen Verkehrssteuern und die Grunderwerbssteuer gehört zu den speziellen Verkehrssteuern. Die Verkehrssteuern werden immer an das Finanzamt bezahlt und werden auf den Bund, das Land und die Gemeinde verteilt. Das übernimmt das Finanzamt. Die Steuereinnahmen werden dann für öffentliche Ausgaben verwendet, darunter die Finanzierung der Bundeswehr oder die Modernisierung der Straßen im Land. Auch das Gehalt von Lehrern, Polizisten oder medizinischem Personal wird von den Verkehrssteuern bezahlt. Die Verkehrssteuer ist gesetzlich vorgeschrieben und wird automatisch erhoben. Es gibt einmalige Steuern und wiederkehrende Steuern wie die Umsatzsteuer.
« Zurück zum Wiki Index