Die Bewirtschaftungskosten bezeichnen die laufenden Kosten, die sich aus der Bewirtschaftung einer Immobilie ergeben. Bewirtschaftungskosten werden unterteilt im Rahmen der Wertermittlungsverordnung und der Berechnungsverordnung. Die Unterteilung der Bewirtschaftungskosten erfolgt in Abschreibungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten sowie Mietausfallwagnis. Verschiedene Bewirtschaftungskosten können auf die Mieter einer Immobilie umgelegt werden. So können bei der Gewerbevermietung die gesamten Bewirtschaftungskosten, mit Ausnahme der Instandhaltungskosten, auf den Pächter umgelegt werden.
Im Privatvermietungsbereich, also bei der Vermietung von Wohnungen, ist die Umlage der Bewirtschaftungskosten eingeschränkt. So können hier im Regelfall nur die Betriebskosten umgelegt werden und in begrenztem Maße auch die Schönheitsreparaturen, die unter die Instandhaltungskosten fallen. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt die Umlegung der Bewirtschaftungskosten in der Betriebskostenverordnung fest. Die Bewirtschaftungskosten werden grundsätzlich in die umlagefähigen nicht nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten unterteilt.
– Genaue Informationen rund um das Thema Bewirtschaftungskosten sind auch unter dem Begriff Betriebskosten / Bewirtschaftungskosten zu finden. –