Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital, so bezeichnet das Bezugsrecht das Recht der bisherigen Aktieninhaber, an dieser Erhöhung beteiligt zu werden.
Es handelt sich also um das Recht bei der Vergabe von neuen Aktien eine bevorzugte Behandlung zu bekommen. Allerdings gilt das Bezugsrecht nur für die sogenannten Altaktionäre. Zu den Altaktionären gehören die Aktionäre, die schon seit Jahren mit Aktien spekulieren und regelmäßig auf dem Markt unterwegs sind. Bei der Vergabe von neuen Aktien können die Altaktionäre auf ihr Bezugsrecht bestehen und die Aktien im Verhältnis zu den bisherigen Aktien bekommen. Das Bezugsrecht wird dafür ausgesprochen. Bei der Einräumung des Bezugsrechtes müssen Kapitalerhöhungen von mindestens 10% ausgegeben werden. Das ist in Deutschland Pflicht. Aber wichtig ist, dass die Aktionäre von dem Bezugsrecht kein Gebrauch machen müssen. Sie können es ausüben, aber eine Verpflichtung besteht dafür nicht.
Das Bezugsrecht ist für die Aktionäre sehr wichtig, denn ansonsten entsteht ein sogenannter Verwässerungseffekt, der dazu führt, dass die Anteile der Aktien vermieden werden. Bei dem Verwässerungseffekt handelt es sich um einen Effekt, der bezeichnet, dass nicht nur ein Anteil mit Kapitalerhöhung im Umlauf ist, sondern gleich mehrere Anteile. Der Umfang der Firmenanteile wird auf diese Weise maßgeblich verringert und die alten Aktien stehen in einem sehr schlechten Verhältnis. Das Stimm- und Anteilsrecht bleibt gleich, wenn die Altaktionäre immer neue Aktien beziehen können.
Inhalt
Die Ausübung vom Bezugsrecht
Die Firmen, die Aktien ihren Unternehmen anbieten, wenden sich zuerst an die Altaktionäre und geben ihnen das Bezugsrecht. Sobald das Bezugsrecht ausgesprochen ist, haben die Aktionäre bis zu zwei Wochen Zeit, um sich zu entscheiden. Sie können das Bezugsrecht ausüben oder anderweitig verkaufen. Bei einer solchen Kapitalerhöhung wenden sich die Firmen nur an Altaktionäre und sie wird auch als Bezugsrechtemission bezeichnet. Die Firmen haben einen großen Vorteil in Bezug auf das Bezugsrecht, denn sie können ihre Aktien schneller anbieten und dadurch können sie auch schneller verkauft werden. Das Ergebnis ist, dass das Unternehmen schneller Eigenkapital zur Verfügung hat, das in andere Projekte gesteckt werden kann. In der Regel entscheiden sich die Altaktionäre immer zum Kauf von Aktien und nutzen das Bezugsrecht, denn so können sie verhindern, dass die Unternehmensanteile verwässern. Zusätzliche Gewinne können durch den Verkauf der Bezugsrechte eingefahren werden.
Das sogenannte mittelbare Bezugsrecht
Bei der Vergabe von Aktien gibt es verschiedene Methoden, eine davon ist das mittelbare Bezugsrecht. Bei dieser Vergabe wird ein Zwischenschritt in Anspruch genommen. Das bedeutet, nicht der Altaktionär kauft die angebotenen Aktien, sondern erstmal kauft die Bank die Aktien auf und die Bank stellt die gekauften Aktien dann den Altaktionären zur Verfügung.
Die Kapitalerhöhung durch das Bezugsrecht
Es gibt verschiedene Aspekte, die bei dem Bezugsrecht für eine Kapitalerhöhung in Betracht gezogen werden müssen.
- Die Bezugsfrist
Der wichtigste Aspekt ist die Bezugsfrist. Sobald die Aktiengesellschaft das Bezugsrecht vergeben hat, hat der Aktionäre 14 Tage Zeit um sich zu entscheiden. Er kann die Aktien mit Bezugsrecht kaufen oder einfach verkaufen. - Das Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis ist ein Faktor, der bestimmt, wie viele Aktien ein Altaktionär bekommen kann. Das bedeutet, er bestimmt die Menge für das Bezugsrecht. - Der Bezugsrechtpreis
Angebot und Nachfrage an den Aktien einer Aktiengesellschaft bestimmen den Preis. Das bezieht sich auch auf das Bezugsrecht und wird als Bezugsrechtspreis bezeichnet.
Bezugsrecht – der genaue Ablauf
Aktiengesellschaften werden in der Regel von mehreren Personen geführt, zu denen auch Aktionäre gehören. Einmal im Jahr wird eine sogenannte Hauptversammlung durchgeführt, an denen die Geschäftsführer und alle anderen wichtigen Personen teilnehmen. In dieser Versammlung muss abgestimmt werden, ob eine Erhöhung des Stammkapital in Betracht gezogen werden soll. Ist der Fall beschlossen, dann muss auch der Ausgabekurs für die Aktien festgelegt werden.
Nachdem die ersten Schritte erledigt sind, muss der Emissionszeitpunkt bestimmt werden. Dieser Zeitpunkt gilt als Startschuss und gilt als Bezugsfrist. Das Bezugsverhältnis ist ebenfalls vorhanden und die Altaktionäre haben nun die Möglichkeit sich für die neuen Aktien zu entscheiden oder sie an andere Interessenten abzutreten. Die Altaktionäre können ihr Bezugsrecht auch verkaufen und somit einen kleinen zusätzlichen Gewinn erhalten.
Sobald die Frist für das Bezugsrecht abgelaufen ist, werden die Aktien an der Börse freigegeben und können dort gehandelt werden. Das Bezugsrecht ist somit abgelaufen.
Die Ermittlung des Bezugsrechts
Jeder Aktionär bekommt das Bezugsrecht mit einem bestimmten Wert. Dieser Wert wird anhand der Aktienanteile ausgerechnet, die der Aktionär schon im Besitz hat. Zur Berechnung gibt es eine Formel, die immer beim Bezugsrecht zum Tragen kommt.
Kurs der alten Aktie – Kaufpreis der neuen Aktien : Bezugsverhältnis + 1
Beispielrechnung
Das Kapital einer Aktiengesellschaft soll von 500.000 Euro auf 600.000 Euro erhöht werden. Somit gibt es eine Erhöhung von 100.000 Euro. Das Bezugsverhältnis liegt bei 5:1 und der Kurs der alten Aktien liegt bei 20 Euro. Somit können die Altaktionäre die neuen Aktien zum Preis von 10 Euro das Stück erwerben.
20 – 10 : 5:1 + 1= 1,66 Euro
Anhand der Rechnung wird klar, dass das Bezugsrecht für die Aktie einem rechnerischen Wert von 1,66 Euro hat. Es handelt sich aber nur um einen theoretischen Wert, denn zum Schluss werden die Bezugsrechte immer an der Börse gehandelt und dort bestimmt Angebot und Nachfrage den Preis.
Wichtig für alle Altaktionäre – das Bezugsverhältnis
Das sogenannte Bezugsverhältnis gibt Aufschluss darüber welche Menge der Aktionär mit Bezugsrecht bekommen kann, wenn eine Kapitalerhöhung ansteht. Ermittelt wird das Bezugsverhältnis mit dem bestehenden und dem neuen Aktienkapital. Diese Menge wird auf die Aktionäre übertragen. Im Grunde bedeutet das, dass je mehr Aktien ein Aktionär schon besitzt desto mehr Aktien wird er auch im Bezugsrecht bekommen.
Der Verkauf von Bezugsrechten
Jeder Altaktionär hat das Recht sein Bezugsrecht für die Aktien zu verkaufen. Dabei ist wichtig, dass der Verkauf der Bezugsrechte immer über die Börse stattfinden wird. Dazu muss ein Broker oder eine Bank ins Spiel gebracht werden, die von dem Aktionär beauftragt werden. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass der Aktionär seine Aktien auch selber an der Börse anbietet, allerdings ist immer ein Mindestkontingent notwendig. Es gibt aber auch noch weitere Wege, um sein Bezugsrecht zu verkaufen oder das Recht bleibt einfach bestehen und läuft automatisch nach 14 Tagen aus. Die Aktien werden danach an der Börse verkauft und der Aktionär hat keine weitere Arbeit damit.
Der Verkauf von Bezugsrechten kann für den Altaktionär mit Gewinn erfolgen. Angebot und Nachfrage bestimmen schließlich den Preis. Die Bezugsrechte für bestimmte Aktien können deutlich über dem aktuellen Preis angeboten werden, wenn die Anfrage entsprechend hoch ist.
Die steuerlichen Aspekte
Sobald die Bezugsrechte verkauft werden, geht der Staat in erster Linie von Anschaffungskosten in Höhe von 0 Euro aus. Das wird anhand des § 20 des EStG bestimmt. Der gesamte Erlös aus dem Verkauf muss allerdings versteuert werden. Die Abgeltungssteuer ist dafür zuständig, die seit 2009 für Aktien und deren Gewinn zuständig ist. Die Abgeltungssteuer liegt aktuell bei etwa 25%. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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