Die Biersteuer bezeichnet eine indirekte Steuer sowie eine Verbrauchsteuer. Erhoben wird die Biersteuer vom Zoll als Bundesverwaltung, die allerdings – entgegen den üblichen Verbrauchsteuern, nicht dem Bund, sondern den Ländern zugesprochen werden, wie es sich auf Betreiben Bayerns ergeben hat. Festgelegt wird die Höhe der Biersteuer am Stammwürzegehalt des Bieres, der in Grad Plato gemessen wird. Der Regelsteuersatz betrug im Jahr 2007 0,787 Euro/Grad Plato. Bei einem üblichen Vollbier ergibt sich daraus resultierend eine Biersteuer von rund 1,9 Cent je 0,2 l-Glas.
Die Bemessungsgrundlage wird am Jahresausstoß des Brauereibetriebes festgelegt und eine Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter ergibt ermäßigte Steuersätze für den Brauereibetrieb. Die Förderung von kleinen Brauereien ist der Hintergrund der Regelung. Hobby-Brauer mit einem Ertrag von weniger als 2 Hektolitern jährlich müssen keine Biersteuern zahlen, das Brauvorhaben als solches aber trotzdem dem Zoll melden. Alkoholfreie Biere mit einem Gesamtalkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent vol. sind nicht biersteuerpflichtig, allerdings fällt in Biermischgetränken – wie zum Beispiel dem Radler, auch für den Limonadenanteil die Biersteuer an, wenn das Getränk in Flaschen vertrieben wird. Hier wird der Zuckergehalt der Limonade der Stammwürze des Bieres gleichgestellt. Die Biersteuer als sogenannte Lenkungssteuer soll eine Senkung des Konsums schaffen.
Inhalt
Die Höhe der Biersteuer
Wie oben schon erwähnt richtet sich die Höhe der Biersteuer grundsätzlich nach dem Stammwürzegehalt, der in Grad Plato gemessen wird. Auch in aromatisierten Bieren und in Biermischungen ist Stammgewürz enthalten und dient als Bemessungsgrundlage für die Biersteuer. Dadurch, dass das Bier aus verschiedenen Mischverhältnissen besteht, werden die einzelnen Bestandteile ausgerechnet, damit der Grad Plato des ganzen Getränkes berechnet werden kann. Dazu gibt es eine spezielle Formel:
Grad Plato Biermischung = Grad Plato Bier multipliziert mit den Hektoliter Bier und geteilt durch die Hektoliter der Biermischung
Je Grad Plato beträgt der Regelsatz 0,787 Euro. Dabei spielt der Alkoholgehalt eigentlich überhaupt keine Rolle. Das alkoholfreie Bier ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden und wird meist viel von den Frauen getrunken, aber auch Männer genießen das alkoholfreie Getränk zu jeder Tageszeit. Dabei unterliegt das alkoholfreie Bier nicht der Biersteuer, obwohl ein Alkoholgehalt von 0,5 % Volumenprozent enthalten ist.
Vollbier wie Alt, Pils oder Kölsch sind mit Alkoholvolumen ausgestattet. Bei einem Hektoliter muss hier mit um die 12 Plato gerechnet werden. Das bedeutet für einen Hektoliter Pils, Alt oder Kölsch muss 9,44 Euro Biersteuer gezahlt werden. Die 12 Plato müssen mit dem Regelsatz malgenommen werden. Entsprechend liegt die Biersteuer für ein Glas 0,2l bei 1,9 Cent. Die Hersteller haben mittlerweile den Grad Plato auf den Etiketten vermerkt.
Einige anschauliche Beispiele:
Bier | Stammwürzegehalt | Biersteuer für 1 Hektoliter | Biersteuer für 0,5 Liter Flasche |
Vollbier | 11 Grad Plato | 8,65 € | 0,04 Euro |
Starkbier | 16 Grad Plato | 12,59 € | 0,06 Euro |
Weizenbier | 13 Grad Plato | 10,23 € | 0,05 Euro |
Radler | 6 Grad Plato | 4,72 € | 0,02 Euro |
Ermäßigte Steuersätze bei der Bierproduktion
Für die Biersteuer gibt es aber auch Ausnahmen, die sich gerade auf kleinere Brauereien beziehen. Hier bietet sich ein ermäßigter Steuersatz an, aber nur, wenn die Gesamterzeugung im Jahr weniger als 200.000 Hektoliter beträgt. In einem solchen Fall kann die Brauerei auf einen ermäßigten Biersteuersatz zugreifen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, welche die Brauerei erfüllen muss. Dazu gehört, dass sie wirtschaftlich und rechtlich unabhängig sein muss, das bezieht sich auf andere Brauereien. Im Grunde dient der ermäßigte Steuersatz dazu, dass die kleinen Brauereien gefördert werden und unter einem gewissen Schutz stehen. Ansonsten würden die großen Brauereien schnell die Übermacht gewinnen und die kleinen Brauereien mit Sicherheit vom Markt drängen.
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass der ermäßigte Steuersatz bis zu 44% gesenkt wird. Dabei kommt es immer auf die Hektolitermenge an, welche die Brauerei im Jahr produziert. Damit die Mengenstaffel rechtlich kontrolliert und durchgeführt werden können, gibt es die Staffelsteuersätze. Sie dienen als Grundlage zur Berechnung. Die Staffelsteuersätze vermindern sich gleichmäßig und beziehen sich immer auf 1.000 Hektoliter.
- bei einem Jahreserzeugnis von 40.000 Hektolitern 84 %
- bei einem Jahreserzeugnis von 20.000 Hektolitern 78,4 %
- bei einem Jahreserzeugnis von 10.000 Hektolitern 67,2 %
- bei einem Jahreserzeugnis von 5.000 Hektolitern 56 %
Allerdings gelten die ermäßigten Steuersätze nicht bei Biermischgetränken oder bei den aromatisierten Bieren. Diese werden mit einem anderen Brauverfahren hergestellt und fallen somit als Ermäßigungsmöglichkeit aus.
Das Berechnungsverfahren
Die Biersteuer ist eine Mussabgabe und muss für jede Brauerei berechnet werden. Dabei ergibt sich gerade bei den kleineren Brauereien, die mit dem ermäßigten Steuersatz bestückt sind, ein sehr kompliziertes Berechnungsverfahren. Die Zollverwaltung hat für die Berechnung ein eigenes Datenverarbeitungsverfahren entwickelt. Die Daten der einzelnen Biere, des Bierabsatzes, Stammwürzgehalt und alle anderen wichtigen Informationen werden von den Brauereien übermittelt und dass Programm errechnet anschließend einfach die Biersteuerhöhe aus. Die Biersteuer muss monatlich entrichtet werden, aber auch die unversteuerten Abgänge in Drittländer oder EU-Mitgliedsstaaten werden von dem Programm ermittelt und weitergeleitet.
Bis zum 20. des Monats wird mit Hilfe des Programms eine Art Steuerbescheid erstellt. Dazu gibt es eine öffentliche Statistik, die zur Einsicht bereitsteht. Für diese Arbeiten ist das Hauptzollamt Stuttgart Sachgebiet B Arbeitsgebiet Biersteuer zuständig. Das Berechnungssystem in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedsstaaten richtet sich immer nach dem Stammwürzegehalt im Bier und daraus wird der Grad Plato berechnet. Mit dem speziellen Programm wird das fertige Bier komplett zurück gerechnet, um nur die unvergorene Würze zu erhalten.
Stammwürzegehalt – Grundlage der Biersteuer
Der Stammwürzegehalt kann im Bier nachgemessen werden. Dabei wird der Anteil der Stoffe gemessen, die sich aus dem Malz lösen und somit als unvergorene Würze bezeichnet werden. Dazu gehören nicht nur Malzzucker, sondern auch Vitamine, Mineralien, Eiweiße und Aromastoffe. Aus diesen einzelnen Stoffen wird unter Einsatz von Hefe und der Gärung Alkohol. Die Mischung ist bei allen Biersorten erstmal gleich, 1/3 Alkohol, 1/3 Kohlensäure und 1/3 Restextrakt. Die Stärke des Bieres wird anhand des Stammwürzgehaltes festgelegt. Je mehr Stammwürzgehalt enthalten ist desto stärker ist das Bier auch. Zu den beliebtesten Bieren in Deutschland gehören die sogenannten Vollbiere. Sie haben ein Stammwürzgehalt zwischen 11 und 16 Grad Plato. Ihr Alkoholgehalt liegt in der Regel zwischen 4,5 und 5,5 Volumenprozent.
Grad Plato hilft bei der Berechnung der Biersteuer
Neben dem Stammwürzgehalt spielt bei der Berechnung der Biersteuer auch der Grad Plato eine sehr wichtige Rolle. Der Grad Plato bestimmt die Dichte von gefilterten und gekochten Würzen in Zuckerspindelgraden. Das heißt, er bestimmt die Dichte des Zuckergehalts in der Würze. Seinen Namen bekam Grad Plato von dem Physiker Dr. F. Plato. Im Biersteuerrecht wird mit einem Stammwürzgehalt auf 100 Gramm Bier gerechnet. Der Extraktgehalt wird einfach auf die unvergorene Würze zurückgerechnet. Dazu gibt es eine spezielle Formel, die Großen Ballingschen Formel:
Stammwürzgehalt = 100 x (2,0665 x A + E) dividiert durch: (100 + 1,0655 x A)
Dabei steht das A für den Alkohol, das E für das Extrakt in Gewichtshundertteilen.
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