Die Summe, die sich ergibt, wenn man alle Aktiva und Passiva einer Bilanz zusammen zählt.
Im Rechnungswesen ist die Bilanzsumme zu finden. Sie bezeichnet die Gesamtsumme aller Vermögensgegenstände, die auf der Aktiv- und Passivseite stehen. Die Bilanzsumme findet sich in der Bilanz eines jeden Unternehmens. Die Bilanz ist ein Ausdruck aus dem Rechnungswesen, das auch unter den Namen Abschlussbilanz, Bilanzrechnung, Handelbilanz, Jahresbilanz oder Unternehmensbilanz bekannt ist. Es gibt verschiedene Bilanzen, die sich nach den einzelnen Vorschriften beziehen, darunter die Vermögensbilanz und die Steuernbilanz. Aber es gibt auch noch zahlreiche andere Bilanzen, in denen die Bilanzsumme vorkommt. Die Bilanzsumme ist in der Bilanz auf der Aktiv- und der Passivseite immer gleich. Der Grund dahinter ist der Ausgleich des Eigenkapitals, die ein Unternehmen hat. Die Bilanzssumme ist das Resultat des Anlagevermögens und aus dem Umlaufvermögen, aber auch die Kapitalseite des Eigenkapitals und das Fremdkapital spielen eine bedeutende Rolle. Die einzelnen Positionen der Bilanz sind gesetzlich festgelegt.
Im HGB unter § 266 Abs. 2 und 3 sind die Posten zu finden.
§ 266 HGB
…..
(2) Aktivseite
A.
Anlagevermögen:
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte;
2.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
3.
Geschäfts- oder Firmenwert;
4.
geleistete Anzahlungen;
II.
Sachanlagen:
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
2.
technische Anlagen und Maschinen;
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
III.
Finanzanlagen:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.
Beteiligungen;
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.
Wertpapiere des Anlagevermögens;
6.
sonstige Ausleihungen.
B.
Umlaufvermögen:
I.
Vorräte:
1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
3.
fertige Erzeugnisse und Waren;
4.
geleistete Anzahlungen;
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
3.
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4.
sonstige Vermögensgegenstände;
III.
Wertpapiere:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
sonstige Wertpapiere;
IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten.
D.
Aktive latente Steuern.
E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
(3) Passivseite
A.
Eigenkapital:
I.
Gezeichnetes Kapital;
II.
Kapitalrücklage;
III.
Gewinnrücklagen:
1.
gesetzliche Rücklage;
2.
Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen;
3.
satzungsmäßige Rücklagen;
4.
andere Gewinnrücklagen;
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
B.
Rückstellungen:
1.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
2.
Steuerrückstellungen;
3.
sonstige Rückstellungen.
C.
Verbindlichkeiten:
1.
Anleihen
davon konvertibel;
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
…..
Aktivseite | Passivseite |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
+ Umlaufvermögen | + Fremdkapital |
Ergebnis: Bilanzsumme | Ergebnis: Bilanzsumme |
Inhalt
Bilanzsumme – Änderungen der Positionen
Es besteht in der Bilanz die Möglichkeit, dass einzelne Positionen verändert oder angepasst werden können. Dadurch verändert sich die Bilanzsumme im Endeffekt aber nicht. Die Bilanzpositionen müssen neu angeordnet oder zugeordnet werden. Dabei kann auch ein Seitentausch stattfinden, dass bedeutet, es können Positionen von der Aktivseite zur Passivseite umgesetzt werden. Ein Tausch dieser Art bleibt auch weiterhin Bilanzsummenneutral. Verlängerungen und Verkürzungen der Bilanzpositionen können allerdings einen Unterschied bei der Bilanzsumme offenbaren.
Der Aktivtausch und der Bezug auf die Bilanzsumme
Bei dem sogenannten Aktivtausch handelt es sich um einen Vorgang, bei den die einzelnen Bilanzpositionen innerhalb der Aktivseite untereinander ausgetauscht beziehungsweise umgeschichtet werden. Die Bilanzsumme bleibt im Endeffekt gleich und verändert sich durch den Aktivtausch nicht.
Einige Beispiele:
- Position Barzahlung einer Forderung – in diesem Fall wird einfach nur das Wort Forderung gegen Kasse ausgetauscht
- Bargeldabhebungen vom Girokonto
- Werkstoffe werden gekauft und das durch Barzahlung
- Schuldforderungen werden verkauft
Der Passivtausch und der Bezug auf die Bilanzsumme
Beim sogenannten Passivtausch handelt es sich um einen Vorgang, der dazu führt, dass auf der Passivseite die Bilanzpositionen verschoben oder umgeschichtet werden. Auch hier verändert sich die Bilanzsumme am Ende nicht.
Einige Beispiele:
- Verbindlichkeiten werden in Darlehen umgewandelt
- die Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln werden verschoben
- Umschuldungen werden auf Fremdwährungen gesetzt
Bilanzverlängerungen und die Auswirkung auf die Bilanzsumme
Eine weitere Möglichkeit, um die Bilanzen zu verändern, wird durch die Bilanzverlängerung ermöglicht. Bei einer Bilanzverlängerung handelt es sich um eine Änderung der Bilanz auf beiden Seiten, dass heißt auf der Passiv- und der Aktivseite. Beide Seiten werden mit der gleichen Summe erhöht und somit steigt im Endeffekt auch die Bilanzsumme. Die Bilanzverlängerung ist auch unter dem Namen Aktiv-Passiv-Mehrung bekannt.
Einige Beispiele:
- Das Unternehmen muss eine Lagerhalle mit Hilfe eines Kredits finanzieren. Somit erhöht sich auf der Aktivseite das Sachanlagevermögen und somit auch die Bilanzsumme auf der Seite. Gleichzeitig steigt auf der Passivseite der Posten der Verbindlichkeiten um die gleiche Höhe und das zeigt sich ebenfalls in der Bilanzsumme. Das Gesamtvermögen des Unternehmens verändert sich durch diese Positionen allerdings nicht.
- In Bezug auf eine Bank stellt die Bilanzverlängerung eine Kreditvergabe dar. Dem Kreditnehmer wird der Betrag des Kredits gutgeschrieben und der Bank wird der Betrag abgezogen. Somit steht bei der Bank der ausgegebene Kredit in der Passivseite. Allerdings wird der Aktivsoll des Kreditnehmers verändert. Sobald der Kreditnehmer das Guthaben überweist, abhebt oder anderweitig verwendet, verändert sich automatisch die Bilanz der Bank und es kommt zu einer verkürzten Bilanz. Aber das Vermögen des Kreditnehmers und Kreditgebers verändert sich dadurch nicht.
Es besteht zudem die Möglichkeit Einbuchungen zu machen, die als durchlaufende Posten dienen.
Bilanzverkürzungen und die Auswirkungen auf die Bilanzsumme
Anders als bei der Bilanzverlängerung wird bei der Bilanzverkürzung darauf geachtet, dass auf der Aktiv- und der Passivseite die gleiche Summe abgezogen wird. Das bedeutet, beiden Seiten werden in der gleichen Summe verringert beziehungsweise gekürzt. Somit wird im Endeffekt auch die Bilanzsumme verringert. Das passiert beispielsweise, wenn bei einem Unternehmen auf der Aktivseite Geldmittel das Unternehmen verlassen, aber im Gegenzug Lieferverbindlichkeiten abnehmen. Die Bilanzverkürzung ist auch unter dem Begriff Aktiv-Passiv-Minderung bekannt. Nicht nur bei Unternehmen kann eine Bilanzverkürzung stattfinden. Auch bei der Bankbilanz wird oft damit gearbeitet. Gerade in dem Bereich der Kredite ist das keine Seltenheit.
Die Bilanzsumme ist die Kennzahl
Die Bilanzsumme ist selber schon eine betriebswirtschaftliche Kennzahl und sie dient meist als Berechnungsgrundlage für viele andere Kennzahlen, die betrieblich sehr wichtig sind. Beispielsweise können mit der Bilanzsumme als Kennzahl auch Anlagendeckungen, Gesamtkapitalrentabilität oder Eigenkapitalquoten berechnet werden.
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