Für die Aufnahme eines Kredites muss der private Kreditnehmer unterschiedliche Unterlagen vorlegen, die Bonitätsunterlagen. So werden von Antragstellern auf einen Kredit im Regelfall die letzten drei Einkommensnachweise, Übersichten über Bankguthaben, Immobiliennachweise, Lebensversicherungsverträge sowie Nachweise über mögliche noch laufende Kredite erwartet, wenn vollständige Bonitätsunterlagen vorgelegt werden sollen.
Selbständige müssen darüber hinaus noch Jahresabschlüsse des Unternehmens, Gesellschaftervertrag und Handelsregisterauszug und auch Unterlagen über Einnahme und Ausgaben des eigenen Unternehmens als Bonitätsunterlagen vorweisen. Für Konsumentenkredite im privaten Bereich stellen die Basis der Bonitätsunterlagen der Personalausweis, die Einkommensnachweise, die Schufa-Auskunft sowie eine Selbstauskunft des Antragstellers. Bei vollständigen Bonitätsunterlagen ist die Prüfung nicht sehr zeitaufwendig und wird bei positiver Bonitätsbewertung vom gewährten Kredit gefolgt.
Inhalt
Bonitätsunterlagen bei Privatpersonen
Bei der Aufnahme eines Kredits müssen die sogenannten Bonitätsunterlagen kontrolliert werden. Dazu fordert das Kreditinstitut ein Ausweisdokument des Antragsstellers. Dazu gehört entweder der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein. Dazu kommen aber noch weitere Unterlagen. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen sind ein Muss für die Bonitätsunterlagen, aber auch das aktuelle Bankguthaben muss hinterlegt werden. Grundsätzlich sind die Chancen für einen Kredit sehr gering, wenn die Festanstellung erst wenige Monate her ist. Je länger die Festanstellung besteht, desto besser sind die Chancen auf die Gewährung des gewünschten Kredites. Auch andere Vermögenswerte werden dazu genommen, darunter Versicherungen oder Wertpapiere, auch Immobilien und andere Eigentumsnachweise können sehr hilfreich sein. In einigen Fällen hat das Kreditinstitut sogar das Recht sich einen Rentenbescheid einzuholen, wenn es notwendig erscheint. Neben diese genannten Unterlagen muss auch eine Schufa-Auskunft eingeholt werden. Die Schufa-Auskunft gilt als eine der wichtigsten Bonitätsunterlagen, denn mit ihr kann eine schnelle Überprüfung der Kreditwürdigkeit erfüllt werden. In der Schufa-Auskunft befinden sich nicht nur allerlei persönliche Daten, sondern auch Informationen zu den bisherigen Kontoeröffnungen und auch Informationen über eventuelle Privatinsolvenzen. Angaben wie
- Beruf
- Gehalt
- Kinderanzahl
usw.
werden in der Schufa nicht gespeichert und können nicht abgefragt werden. Zu den Bonitätsunterlagen von Familien können auch die Bescheide vom Kindergeld zählen. Auch diese Bescheide können entscheidend für die Entscheidung des Kreditinstitutes für oder gegen einen Kredit sein. Aber nicht nur die lückenlos geführten Unterlagen spielen bei der Entscheidung eine wichtige Rolle. Das gesamte Auftreten, das Verhalten und das Gespräch mit dem Antragsteller kann zur Entscheidung beitragen.
Bonitätsunterlagen für Selbstständige
Sobald Selbstständige einen Kredit beim Kreditinstitut beantragen sind deutlich mehr Unterlagen notwendig, die bei dem Kreditinstitut eingereicht werden müssen. Neben den persönlichen Dokumenten zur Person müssen auch allerlei Unterlagen vom Unternehmen vorgelegt werden. Dazu gehören:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Jahresabschlüsse
- Bilanzen
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftervertrag
- Unterlagen zur Altersvorsorge
- Unterlagen der privaten Krankenversicherung
Die Notwendigkeit der Bonitätsunterlagen
Gerade bei einem Kreditantrag spielen die Bonitätsunterlagen eine der wichtigsten Rollen, denn beim Abschluss eines Kredites geht der Kreditgeber, in den meisten Fällen ein Kreditinstitut, ein großes Risiko ein. Schließlich verleiht das Kreditinstitut an eine Person oder ein Unternehmen Geld und um auf der sicheren Seite zu stehen, dienen die Bonitätsunterlagen als Sicherheit. Alle Bonitätsunterlagen müssen bei Antragsstellung vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben werden. Bei falschen Angaben kann es dazu kommen, dass kein Kredit gewährt wird, aber auch strafrechtlich können falsche Aussagen oder Informationen zu Konsequenzen führen. Gerade bei bonitätsabhängigen Angeboten kann es dazu kommen, dass die Unterlagen auf die Zinshöhe Einfluss nehmen. Im Grunde bedeutet das, dass bei einem niedrigen Einkommen die Kreditsumme natürlich auch deutlich niedriger ausfällt als wenn ein hohes Einkommen zur Verfügung steht. Zudem sorgt eine gute Bonität meist dafür, dass der Zinssatz deutlich besser ist und das spielt für die Abzahlung eine sehr wichtige Rolle.
Immobilienfinanzierungen ohne Bonitätsunterlagen
Im März 2016 wurde die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ins Leben gerufen und seit der Zeit können Immobilienfinanzierungen nicht mehr ohne Einkommensnachweise getätigt werden. Der Grund dafür ist eigentlich recht einfach. Die Banken müssen die wirtschaftliche Situation des Darlehensnehmers genau kontrollieren, um so wenig Risiken wie möglich eingehen zu müssen. In der Theorie sieht das wie folgt aus. Banken und Sparkassen konnten bis zu 21.03.2016 allen Verbrauchern eine Immobilienfinanzierung anbieten, auch wenn keine Einkommensnachweise hinterlegt werden könnten. Das war aber nur möglich, wenn unter 60% des Verkehrswertes als Finanzierung erledigt werden sollten. In der Regel haben fast alle Banken von dieser Möglichkeit Abstand genommen und einen Nachweis von Vermögen und Einkommen verlangt. Seitdem die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ins Leben gerufen wurde, haben auch die wenigen Banken, die eine Immobilienfinanzierung ohne Bonitätsunterlagen ermöglicht haben, von diesem Segment Abstand genommen und verlangen Bonitätsunterlagen. Heute können aber immer noch Kapitalgesellschaften auf eine Immobilienfinanzierung zurückgreifen ohne Einkommensnachweise zu erbringen.
Nur noch wenige Banken bieten ihren Kunden die Möglichkeit eine Immobilienfinanzierung durchzuführen, ohne dass die Bonitätsunterlagen vollständig eingereicht werden müssen. Allerdings wird eine Selbstauskunft verlangt und die üblichen Objektunterlagen. Es gibt aber nur für gewerbliche Finanzierungen diese Möglichkeit. Privatpersonen können davon keinen Nutzen ziehen.
Für eine Immobilienfinanzierung ohne Bonitätsunterlagen gibt es folgende Einschränkungen:
- nur wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien können finanziert werden
- keine reinen Gewerbeimmobilien
- Mindestdarlehensbetrag muss bei 100.000 Euro liegen
- Maximaler Darlehensbetrag bis zu 1.000.0000 Euro
Die Finanzierung bietet sich für welche Personen an?
Grundsätzlich bietet sich eine Immobilienfinanzierung ohne Bonitätsunterlagen nur für Selbstständige an. Darunter beispielsweise Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH, die eine lastenfreie Immobilie ihr Eigen nennen und kurzfristig finanzielle Mittel benötigen.
Wichtige Informationen: Auch wenn bei einer Immobilienfinanzierung keine Einkommensnachweise angefordert werden, wird trotzdem die Bonität des Darlehensnehmers geprüft. Dazu wird in der Regel die Selbstauskunft eingeholt, die bei der Schufa hinterlegt ist. Bei Selbstständigen kommt die Creditreform-Auskunft dazu. Diese Auskünfte müssen einwandfrei sein, ansonsten ist eine Immobilienfinanzierung ohne Bonitätsunterlagen nicht möglich.
Bonitätsunterlagen bei einer Baufinanzierung
Bonitätsunterlagen sind bei jeder Baufinanzierung ein Muss. Grundsätzlich sind Beamte und angestellte Arbeitnehmer die einfachsten Fälle für die Banken. Die folgenden Unterlagen gehören zu den Bonitätsunterlagen:
- Einkommensübersicht
- Vermögensübersicht
- Selbstauskunft
- Besoldungsmitteilungen der letzten drei bis sechs Monate
- letzter Einkommensbescheid
- Nachweis der Eigenmittel
- Nachweis über bestehende Kredite
- Nachweis private Krankenversicherung
- Kopie des Personalausweises
- Renteninformation
Dazu kommen noch weitere Unterlagen, wenn der Antragsteller entweder in Trennung lebt oder geschieden ist.
- Scheidungsfolgevereinbarung notariell beglaubigt
- rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Nachweis über Unterhaltsregelungen
Zudem kommen noch weitere Unterlagen hinzu, wenn eine bestehende Baufinanzierung besteht, auch wenn sie noch nicht abgelöst ist.
- Darlehensvertrag des bisherigen Darlehensgebers
- Jahreskontoauszüge von den letzten drei Jahren
Bonitätsunterlagen für die Baufinanzierung
Im Grunde handelt es sich bei diesen Unterlagen um alle Unterlagen, die für die Immobilie vorhanden sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Haus oder eine Eigentumswohnung handelt. Wichtig ist, dass die Unterlagen vollständig sind. Dazu gehören:
- Baupläne
- Baubeschreibung
- Berechnung der Wohn- und Nutzflächen
- Aktueller Grundbuchauszug (höchstens 2 Monate alt)
- Mietvertrag (nur bei Mehrfamilienhäusern)
- Bei einer Eigentumswohnung:
- Grundriss der Wohnung
- Wohnflächenberechnung
- vollständige Teilungserklärung (notarieller Vertrag)
Dazu kommen noch weitere Unterlagen, die sich durch den Kauf einer vorhandenen Immobilie oder einen Neubau unterscheiden. Nur mit den vollständigen Unterlagen kann die Bank über die Gewährung einer Baufinanzierung entscheiden.
« Zurück zum Wiki Index