Bei der Baufinanzierung ist eine Brandversicherung nachzuweisen, damit im Falle eines Brandes alle Kosten zur Wiederherstellung der Immobilie abgedeckt sind. Grundsätzlich wird bei Abschluss der versicherte Gebäudewert zu den Herstellungskosten des Jahres 1914 ermittelt. Diesen Wert bezeichnet man als „Stammsumme“. Dieses Jahr ist das Basisjahr für die Entwicklung des Baukostenindex des Statistischen Bundesamtes. Diesem Baukostenindex entspricht eine sogenannte „Teuerungszahl“. Der Neuwert wird des Gebäudes wird dabei durch Multiplikation von Stammsumme und Teuerungszahl errechnet. Der dabei errechnete Wert wird als Versicherungssumme festgesetzt.
Die Brandversicherung, oft auch Feuerversicherung genannt, ist eine wichtige Versicherung, die man für eine Immobilie abschließen sollte. Diese Versicherung sichert den Versicherungsnehmer insofern ab, sollte es zu einem Schadensfall durch einen Brand kommen. Eine Brandversicherung übernimmt die Gesamtkosten für die gesamte Wiederherstellung des dadurch zerstörten Gebäudes auf. Wer eine Baufinanzierung beantragt, muss auch über eine ausreichende Brandversicherung verfügen damit er den Kredit bewilligt bekommt. Viele Kreditgeber verlangen diese ausreichende Absicherung von ihren Darlehensnehmern. Um eine Versicherungssumme ermitteln zu können, wird mit Hilfe eines Baukostenindex der Wert der Immobilie ermittelt und mit der Teuerungszahl multipliziert.
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Wohngebäude vor Brandschaden absichern
Die Brandversicherung dient zum Schutz und versichert das Hab und Gut vor den zerstörerischen Flammen. Dabei kann in einer Brandschutzversicherung nicht nur das gesamte Gebäude eingeschlossen werden, sondern auch alle enthaltenen Möbel sowie die Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Grundsätzlich gehört zu einer Wohngebäudeversicherung eine Brandversicherung, die im Leistungspaket enthalten sind. Zudem sind auch Sturm-, Hagel- und Wasserschäden abgesichert, genau wie Explosionen oder Blitzschlag. Heute ist eine externe Brandversicherung für Wohngebäude nicht mehr Pflicht, aber trotzdem schließen viele Immobilienbesitzer die Brandversicherung heute noch ab. Denn gerade bei einer Baufinanzierung legen die Banken viel Wert auf eine Brandversicherung und sie gehört zur Grundvoraussetzung, damit die Baufinanzierung überhaupt ermöglicht wird.
Haushaltsgegenstände und Möbel in der Brandversicherung
In der Brandversicherung sind auch alle Haushaltsgegenstände und Möbel enthalten, die in einem versicherten Gebäude vorhanden sind. Das Thema Hausrat ist bei einer Versicherung ganz klar geregelt. Es geht um alle Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Dazu gehören also nicht nur alle Möbel, sondern auch Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände sowie alle Arten von Wertsachen. Allerdings haftet die Versicherung nicht, wenn es sich um einen Feuerschaden handelt, der durch einen Herd, einen Kamin oder einer Kerzenflamme ausgelöst wurde. Dann heißt es, der Versicherer habe den Brand selbst verursacht. Die Versicherung haftet also nur, wenn die Feuersteller außerhalb der genannten Dinge stattfindet. Die Brandversicherung ist auch ein wichtiger Teil der Hausratversicherung und ist meist in den dortigen Leistungen enthalten.
Brandversicherung – Versicherungswert immer aktualisieren
Die Brandversicherung wird in der Regel bei der Baufinanzierung spätestens beim Einzug abgeschlossen und somit wird eine Versicherungssumme geschätzt, die zu diesem Zeitpunkt aktuell ist. Neben dem Gebäudewert kommen auch noch alle Gegenstände in den Wert hinein, die sich zu dem Zeitpunkt im Haus befinden oder in naher Zukunft befinden werden. Bei Wertgegenständen ist es durchaus sinnvoll, Bilder zu machen und Rechnungen gut geschützt aufzubewahren, falls es zu einem Schadenfall kommen sollte. Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherungswert immer aktualisiert werden sollte, das gilt auch bei der Brandversicherung. Im Laufe der Zeit steigt nicht nur der Wert der Immobilie, auch durch Renovierungen oder Energiesparmaßnahmen kann der Wert der Immobilie ansteigen. Hochpreisige Anschaffungen im Elektronikbereich oder eine Hightech-Küche können ebenfalls dazu führen, dass der Wert steigt. Dadurch, dass der Hausrat zur Hälfte immer in der Brandversicherung inklusive ist, sollte die Versicherung mit ihrem Wert regelmäßig angepasst werden. Ansonsten kann es vorkommen, dass der Versicherungswert deutlich unter dem aktuellen tatsächlichen Wert liegt und das wäre äußerst ärgerlich.
Damit die Brandversicherung immer auf dem neusten Stand gehalten werden kann, sollten alle wertsteigernden Maßnahmen umgehend der Versicherung gemeldet werden, damit der Wert schon ab dem kommenden Monat angepasst werden kann. Ideal dafür bietet sich eine detaillierte Inventarliste mit Wertangaben an, die zur Vertragsunterschrift mitgebracht wird. Anhand dieser Wertangaben kann die Versicherungssumme neu berechnet werden. Die Liste muss immer aktualisiert werden, sobald neue teure Anschaffungen gemacht wurden.
Die Leistungen der Brandversicherung
Im Schadenfall kommt die Brandversicherung für die Reparaturkosten auf, aber auch für den Schaden, der bei den Löscharbeiten entstehen kann. Es kommt auch vor, dass das Haus vollständig abbrennt und keine Reparatur mehr möglich ist, dann zahlt die Versicherung zuerst den Abriss und dann den Wiederaufbau bis zum Neuwert.
Detaillierte Informationen zur Brandversicherung
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Brandversicherung handelt, die in einer Hausratsversicherung integriert ist oder ob es sich um eine Brandversicherung in einer Wohngebäudeversicherung handelt, ein Vergleich der Leistungen und somit der Policen ist heute ein Muss. Jede Versicherung bietet unterschiedliche Tarife und Leistungen an, die nur mit einem Vergleich deutlich werden. Was bringt den schon eine günstige Brandversicherung, wenn alle gewünschten Leistungen einfach nicht enthalten sind?
Ein Brand wird versicherungstechnisch immer als ein Feuer bezeichnet, das aus eigener Kraft sich in dem Gebäude ausbreitet. In der Regel befindet sich nicht nur der Adventskranz in der Versicherung, sondern auch das Elektrokabel, das einen Defekt haben kann. Ausgeschlossen werden beispielsweise Zigaretten, die ein Loch in den Teppich brennen oder die CD, die im Auto liegt und sich durch die heißen Sonnenstrahlen verformt. Bei diesen Schäden handelt es sich um sogenannte Sengschäden, die nicht in jeder Police enthalten sind. Außerdem kommt die Brandversicherung nur zum Einsatz, wenn es sich um einen eigenen Schaden handelt. Sollte es bei einem Freund oder Familienmitglied außerhalb des Gebäudes zu einem Brand kommen, dann tritt die Haftpflichtversicherung ein.
Die Meldung bei der Brandversicherung
Nachdem der Brand mit Hilfe der Feuerwehr gelöscht wurde, muss der Besitzer der zuständigen Brandversicherung sofort eine Meldung zu seiner Versicherung schicken. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Hausratversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung handelt. Die Informationen sind bei allen Versicherungen gleich zu hinterlassen. Dazu gehören:
- die Vertragsnummer
- der Schadentag
- der Schadenort
- der Schadenhergang
- der Schadenumfang
- telefonische Erreichbarkeit
Da heute das Smartphone mit Kamerafunktion jederzeit zur Hand ist, empfehlen Experten unbedingt einige aussagekräftige Bilder von den betroffenen Bereichen zu machen. Idealerweise sind es nicht nur Totalaufnahmen, sondern auch Detailbilder. Außerdem muss eine Liste angefertigt werden, die den entstandenen Schaden dokumentiert. Kaufbelege und andere Informationen sollten umgehend zusammengesucht werden.
Die Geschichte der Brandversicherung
Die Brandversicherung gibt es schon seit Jahrhunderten und die erste Versicherung in dieser Art wurde schon im Mittelalter abgeschlossen. Im Mittelalter wurden die Häuser immer dichter gebaut und bei einem Brand wurden teilweise nicht nur einzelne Häuser, sonder ganze Gemeinden oder Städte zerstört. Auch in damaligen deutschen Städten kam es zu schwerwiegenden Bränden. Nach einem Brand standen die Besitzer der Häuser meist vor dem finanziellen Ruin und somit wurde ein Feuerversicherungsverein gegründet. Der erste Verein dieser Art wurde 1537 gegründet, im Grunde der Vorläufer der Brandversicherung. Die erste richtige Brandversicherung kam dann 1623 ins Leben. In den kommenden Jahren kamen immer mehr Brandversicherungen und Feuervereine zum Einsatz. Die Versicherungen hatten lange Zeit eine sogenannte Monopolstellung und die Einzahlung ist zur Pflicht geworden. Im Jahr 1994 kam es zu einer Entscheidung, die den Versicherungen ihre Stellung nahm und somit auch die Feuerversicherungspflicht abgeschafft wurde. Heute gilt die Brandversicherung als Zusatzversicherung, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann oder sich schon in der Hausratsversicherung befinden. Nur die Banken verlangen bei einer Baufinanzierung den Abschluss einer separaten Brandversicherung.
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