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Was ist ein Bürgschaftskredit?
Banken sichern ein mögliches Kreditrisiko gegenüber ihren Kreditnehmern in der Regel durch eine Kreditsicherheit (z.B. Bürgschaft) ab. Mit einer Bürgschaft gesicherte Kredite werden als Bürgschaftskredite bezeichnet. Personen mit unzureichender Bonität oder schlechter Schufa müssen bei Kreditanfragen in der Regel mit einer Absage durch die Bank rechnen. Das ist anders beim Bürgschaftskredit. Den in diesem Fall wird für die Prüfung der Kreditwürdigkeit neben der des Kreditantragsteller auch die Bonität und Schufa des Bürgen mit herangezogen. Beim Bürgschaftskredit stehen sozusagen zwei Personen für den Kredit gerade. Banken sind dann eher geneigt einen Kredit zu vergeben.
Rechtsstellung der Beteiligten
Beim Bürgschaftskredit gibt es hauptsächlich drei Beteiligte. Der Kreditnehmer (Hauptschuldner), der Kreditgeber ((in der Regel eine Bank) und der Bürge. Es können aber auch mehrere Bürgen vorkommen. Der Hauptschuldner schließt mit der Bank einen Kreditvertrag, in welchem die Rückzahlungsmodalitäten für den Kredit vereinbart werden. Zusätzlich schließt die Bank) mit einem Dritten, dem Bürgen einen Bürgschaftsvertrag. Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, den Kredit an die Bank zurückzuzahlen. Der Bürge tritt damit in die Rechtsstellung des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist akzessorisch an den Kredit gebunden (§ 767 BGB). Erlischt der Kredit (z.B. durch Rückzahlung), erlischt auch die Bürgschaft.
Vorteile eines Bürgschaftskredites
- Bürgschaftskredite sind selbst bei schlechter Bonität oder bei negativen Schufaeinträgen möglich.
- Mitbürgschaften (mehrere Bürgen) sind zulässig, was sich günstig auf die Höhe der Kreditsumme auswirken kann.
- Bei einer Verschlechterung der Vermögenslage des Hauptschuldners, oder wenn der Hauptschuldner mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeit im Verzug ist, kann der Bürge vom Hauptschuldner gemäß § 775 BGB Befreiung von der Bürgschaft verlangen.
- Der Eintritt der Bürgenhaftung kann verzögert werden. Der Bürge haftet z.B. bei einer Ausfallbürschaft nur, wenn die Bank eine erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner nachweisen kann.
- Bei der befristeten Bürgschaft (§ 777 BGB) ist die Inanspruchnahme des Bürgen durch die Bank auf eine bestimmte Zeit begrenzt.
- Mit einer Höchstbetragsbürgschaft kann der Bürge seine Haftung auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzen. Er haftet dann nur bis zu diesem Höchstbetrag.
- Bei Absicherung eines Kredits durch einen Bürgen, gewähren Banken oft günstigere Kreditzinsen.
- Banken verzichten bei einer Bürgschaft oft auf weitere Sicherheiten (z.B. Pfandrechte, Sicherungsübereignung), womit auch die Bearbeitungsgebühren für deren Bestellung entfallen.
Nachteile einen Bürgschaftskredites
- Die Bürgschaft ist ein einseitiger Vertrag mit dem sich ein Bürge gegenüber einem Kreditgeber (Bank) verpflichtet bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für dessen Kredit einzustehen. Der Bürge erhält keine Gegenleistung.
- Banken verlangen in der Regel selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Bürge ist dann sofort und unmittelbar in der Schuld. Der Hauptschuldner muss von der Bank noch nicht einmal gemahnt werden.
- Bürgschaften bleiben auch beim Tod des Bürgen bestehen. Sie zählen dann zu den Nachlassverbindlichkeiten
- Bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldern und Leistung des Bürge aufgrund seines Bürgschaftsvertrags, hat er kraft Gesetz (§§ 774, 412, 401 BGB) einen Regressanspruch gegen den Hauptschuldner. Er erwirbt mit der Befriedigung der Bank zwar die Hauptforderung und die für sie bestellten Sicherheiten, was aber zunächst einmal keine Bedeutung hat, da der Hauptschuldner ja zahlungsunfähig ist
- Die Bürgschaft wird der Schufa gemeldet und verringert somit den möglichen Kreditrahmen des Bürgen.
- Der Bürge muss sich wie der Hauptschuldner einer Bonitätsprüfung unterziehen.
- Eine Bürgschaft kann unter Umständen sittenwidrig sein. Der Bürgschaftsvertrag ist dann nichtig und der Hauptschuldner steht alleine da.
- Befristete Bürgschaften und Bürgschaften für befristete Kredite können nicht gekündigt werden.
Risiken eines Bürgschaftskredites
Das eigentliche Risiko liegt darin, das bei Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners, der Kreditgeber die Rückzahlung des Kredits beim Bürgen einfordert, wodurch dieser möglicherweise auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Nicht selten hat die Übernahme einer Bürgschaft den Bürgen in die Privatinsolvenz geführt. Ein dann vorgebrachter Einwand des Bürgen, die Bank hätte aufgrund der Bonitätsprüfung ja wissen müssen, dass ihn die Bürgschaft finanziell überfordern würde, befreit in nicht grundsätzlich von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Gesetzgeber hat hier die Hürden recht hoch gesetzt. Der im Zusammenhang mit einem Bürgschaftkredit abgeschlossene Bürgschaftsvertrag, ist nach ständiger Rechtsprechung dann sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB), wenn drei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Der Bürge ist mit der Zahlungsverpflichtung finanziell extrem überfordert.
- Die Bürgschaft wird nur aufgrund einer gefühlsmäßigen Bindung zum Kreditnehmer eingegangen. Das ist meistens der Fall wenn Ehepartner bürgen.
- Der Kreditnehmer nutzt die gefühlsmäßige Bindung in unlauterer Weise für seine Zwecke aus.
Das Vorliegen der ersten Voraussetzung muss der Bürge selbst beweisen. Für die beiden anderen Voraussetzungen gilt bei Vorliegen der ersten ein Anscheinsbeweis (Vermutung) mit der Folge das der Gläubiger sie widerlegen muss. Liegt Sittenwidrigkeit vor, ist Bürgschaftsvertrag von Anfang an nichtig.
Vor Abschluss einer Bürgschaft sollte daher grundsätzlich bedacht werden, ob man bei Inanspruchnahme der Bürgschaft auch tatsächlich die Tilgungszahlungen leisten kann. Nicht umsonst gilt der Spruch: „Wer bürgt wird gewürgt“.
Auch der Hauptschuldner muss sich die Frage stellen, ob ein Bürgschaftskredit die richtige Wahl ist, denn Banken verlangen eine Bürgschaft in der Regel nur dann, wenn ein potentieller Kreditausfall nicht ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet im Klartext, die Bank traut dem jeweiligen Kunden nicht zu, dass er den aufgenommenen Kredit auch zurückzahlen kann und gewährt den Kredit nur weil ein Bürge gestellt wird. Für Personen mit wenig finanziellem Spielraum (z.B. Auszubildende oder Studenten) sollte ein Bürgschaftskredit erst nach Prüfung ob nicht andere Finanzierungsmöglichkeiten geigneter sind (z.B. Bafög, Kfw-Kredit etc.), in Betracht gezogen werden.
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