In der Finanzbranche versteht man unter dem Begriff Call-Option die generelle Kaufoption. In der erweiterten Bedeutung wird hiermit auch das allgemeine Optionsgeschäft bezeichnet. Mit einer solchen Call-Option – zu Deutsch Rufmöglichkeit – wird dem Besitzer ein im Vorfeld festgesetzter Basiswert versprochen. Dieser so genannte Ausübungspreis kann folglich vom Käufer zu vorher bekannten oder jedweden Bedingungen in Anspruch genommen werden – wenn bestimmte Konditionen vorherrschen, sind diese in den Akten niedergeschrieben. Zudem sieht sich der Verkäufer dazu verpflichtet, diesen Basiswert in Form der Call-Option zu verkaufen.
Inhalt
Optionshandel
Optionen gehören zum Feld der Derivate, welche sich über einen Wert eines Basisproduktes ergeben.
Diese Produkte können in folgenden Formen auftreten:
- Aktien
- Währungspaare
- Rohstoffe
- Anleihen
- Finanzprodukte
Da sich der tatsächliche Ausübungszeitpunkt der Wertigkeit in der Zukunft befindet, werden solche Geschäfte als Termingeschäfte bezeichnet. Der Optionshandel ist dabei von einer komplexen und vernetzten Struktur gekennzeichnet. Zum einfacheren Verständnis haben sich zwei generelle Strategien auf dem Finanzmarkt etabliert:
- Call-Option – Bis zum Verfallsdatum der Option erhält der Besitzer das Vorkaufsrecht einer Aktie zu einem Basiswert. Dieser wird vorher festgelegt und kann selbst noch stark variieren. Mittels Optionsprämie wird diese Absicherung für beide Seiten vereinbart, was wiederum dem Verkäufer die Verkaufspflicht bei Einlösung abverlangt.
- Put-Option – Gegensätzlich zur Call-Option garantiert diese Option dem Käufer die Möglichkeit, einen Basiswert zum im Vorhinein veranschlagten Ausübungspreis zu verkaufen. Daher kann die Pflicht zur Abnahme vom Käufer zum besagten Ausübungspreis eingefordert werden.
Eine Eigenschaft, welche den Optionshandel so kompliziert erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass die Optionen noch nicht einmal im eigenen Besitztum existieren müssen. Das Emittieren der Call-Option ohne Besitz vor der eigentlichen Transaktion bezeichnet man als „Option schreiben“. Anlegern ist es somit gestattet, eine Option zu kaufen oder „nur“ zu schreiben.
Hinweis: Als Stillhalter werden die Verkäufer der Call-Option bezeichnet, welche gegen einen Prämienwert die Möglichkeit eines günstigeren Basiswerts anbieten.
Besitzt ein Anleger eine Call-Option, sollte er diese natürlich nur in Anspruch nehmen, wenn im Vergleich zum Börsenkurs des vorher festgelegten Basiswerts am Verfallsdatum ein höherer Ausübungspreis vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, obliegt dem Käufer der günstige Ankauf zum aktuellen Börsenkurs. Es ist erkennbar, dass eine Call-Option keiner Pflicht, sondern einer Gewinn bringenden Möglichkeit gleicht. Gerade auf dem Aktienmarkt ist dies aufgrund der Veränderlichkeit der Kurse, vieler Einflussfaktoren sowie der kurzlebigen Änderungen eine lohenswerte Absicherung für eine lukrative Transaktion. Der Inhaber einer Call-Option kann das Potenzial seines Optionsscheins jedoch auch verkaufen anstatt es selbst in Anspruch zu nehmen. Experten am Börsenmarkt schaffen sich dadurch mitunter größere Einnahmen als wenn sie die Call-Option selbst aufrufen würden. Dafür gilt es ein fokussiertes und fachmännisches Auge auf den Aktienmarkt zu werfen. Dank folgender Abhängigkeiten kann der Verkauf mehr Gewinn einbringen als die persönliche Inanspruchnahme:
- Trendprognosen zugunsten des Ausübungspreises
- Schlechte Entwicklungsprognosen per Chart-Analyse
- Starke Kursschwankungen
- Brisante Entwicklungen des Images der betroffenen Aktie
- Gesteigerte Abhängigkeit des potenziellen Aufkäufers zur Aktie im Vergleich zum Besitzer
So kann mit einem weisen und strategischen Auge erstens ein Verlust umgangen werden. Mitunter wird ein sich ankündigender Verlust dank dieser Maßnahme auch einfach nur minimiert. Im Vorfeld Trends zu erkennen, hilft dabei ungemein. Aufwärtstrend mit positiven Prognosen im Hinblick auf das Verfalldatum der Call-Option führt mit dem Verkauf der Option zu einem Mehrgewinn. Die Verkaufsprämie gilt folglich als Zusatzertrag, neben dem ohnehin besser gelegenen Ausübungspreis der eigentlich betroffenen Aktie.
Hinweis: Der Begriff Optionshandel ist somit weniger mit dem eigenen Kauf einer Aktie verbunden als mit dem Weiterverkauf an Dritte und weitere Anleger. Folglich kann eine Call-Option aus erster Hand bis zum Verfallsdatum bis hin zum vierten Besitzer oder mehr wandern.
Rahmenbedingungen für Optionsgeschäfte
Die benötigten Voraussetzungen sowie Bestimmungen für diesen komplexen Optionshandel wird durch die Börse selbst vorgegeben. Daher besteht jeden Monat neu die Integration sowie das Schreiben von Optionen. Aufgrund dieser monatlichen Terminierung verfügen die Call-Options über unterschiedliche Eigenschaften, welche neu auf die Gegebenheiten am Markt reagieren und vor allem immer wieder frisch verlockend für die Anleger ausgehandelt werden. Diese unterschiedlichen Werteigenschaften ermöglichen ebenso zielgerichtete und fast schon individuelle Optionen:
- Unterschiedliche Basispreise
- Diverse Kontaktgrößen
- Veränderte Laufzeiten
Die Eigenschaften der Optionen beziehen sich zusätzlich stark an den Aktien selbst. So bestehen für liquide Aktien bereits am Markt Call-Option für Laufzeiten bis hin zu 12 Monaten. Vor allem an der europäischen Terminbörse Eurex haben sich allerdings kurzfristige Optionsscheine durchgesetzt – hier dominiert die wöchentliche Call-Option auf verschiedene Indizes, wie zum Beispiel den DAX. Deutliche Unterscheidungen werden ebenso bei der Kontaktgröße. Diese definierte Anzahl pro dargestellten Basiswert innerhalb einer Call-Option offenbart beim Ziehen der Option immense Gewinne, weshalb auch der Weiterverkauf beim richtigen Anleger satte Prämien beschert.
Aktiengeschäft
Als weiteres Anwendungsgebiet des Begriffes Call-Option fungiert das Metier des Aktiengeschäfts. Hierbei gewähren die Emittenten das Potenzial eines vorzeitigen Kündigungsrechts. Bei folgenden Situationen findet dieser Sonderfall Anklang:
- Schuldverschreibungen
- Genussscheine
- Optionsscheine
Unter bestimmten Voraussetzungen sind diese speziellen Rechte der Kündigung an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Diese werden in den vertraglichen Konditionen festgesetzt und dann auch schriftlich notiert. Für beide Seiten funktioniert diese Haftungspflicht oder eben Möglichkeit vorteilhaft. Des Weiteren befinden sich Optionsscheine im Umlauf, welche über eine Call-Option verfügen. Diese werden auf dem Börsenparkett als Callable Warrants bezeichnet.
Hinweis: Die Call-Option kann ebenso ohne vorher deklarierte Bedingungen ermöglicht werden. In solchen Fällen wird keine vertragliche Regelung diesbezüglich zu finden sein. Mitunter wird dies als flexibler Vorteil angepriesen und akzeptiert.
Im regen Handel mit Optionen, Futures und Aktien haben sich zwei generelle Anlegestrategien abgezeichnet. Zum einen ist dies die Long-Position, bei der die Anleger auf eine Kurssteigerung spekulieren. Im Gegensatz dazu steht die Short-Position mit dem Ziel fallender Kursentwicklung. Letzteres ermöglicht beim Verkauf von Aktien, welche sich nicht im eigenen Besitz befinden lukratives Potenzial. Dieses Leerverkaufen enthält ebenso den zweiten strategischen Ansatz, dieselben Aktien bei einem niedrigen Kurs zurückzukaufen. Diese Long Call-Option existiert im Optionshandel ebenso als Ankauf, während die Short Call-Option als Schreiben ohne Besitznahme bezeichnet.
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