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Was ist ein Darlehensanbieter?
Beim Darlehensanbieter handelt es sich um ein Unternehmen, eine Bank oder andere Institution, die einen Kredit für Kreditsuchende offeriert. Der Darlehensanbieter stellt somit den Kredit zur Verfügung, wobei dieser nicht identisch mit dem eigentlichen Kreditgeber sein muss. Der Anbieter legt allerdings alle Konditionen fest, die in Zusammenhang mit dem Kredit stehen und sorgt auch für die Einhaltung dieser gegenüber einen eventuell abweichenden Kreditgeber. Daher kann ein Anbieter auch als Vermittler auftreten, sodass dieser nur die Eigenschaft der verwaltenden Institution übernimmt.
Rechtliche Unterscheidung
Die Unterscheidung zwischen Anbieter und Kreditgeber ist rechtlich gesehen nicht ganz einfach. So kann der Anbieter zugleich auch als Kreditgeber auftreten, wenn es sich bei diesem zum Beispiel um eine Bank handelt. Allerdings ist auch die reine Vermittlerfunktion denkbar, wobei die Rechte und Pflichten eines solchen genau definiert sein müssen. Daher bedarf es bei einem entsprechenden Angebot auch immer einer genauen Definition, welche Angebote wirklich im Raum stehen und welche Leistungen erbracht werden sollen.
Handelt es sich konkret nur um eine Vermittlertätigkeit, so muss dies aus der Angebotsbeschreibung oder den vorliegenden AGB deutlich hervorgehen. Andernfalls handelt es sich um eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die rechtlich durchaus belangt werden kann. Der Kreditnehmer hat Anspruch darauf zu wissen, von wem er einen Kredit erhält, auch wenn alle verwaltungstechnischen Aspekte dann durch den Anbieter übernommen werden.
Pflichten eines Darlehensanbieters
Die Pflichten eines Darlehensanbieters erstrecken sich über die Aufnahme aller erforderlichen Daten, die Prüfung der Bonität, bis hin zu einer reibungslosen Abwicklung der Rückzahlung. Sollte der Anbieter ebenfalls die Funktion eines Kreditgebers übernehmen, so ist von diesem auch die Auszahlung zu veranlassen.
Zudem muss der Anbieter sich um alle rechtlichen Aspekte des Kreditgeschäftes kümmern, sodass er für die vertragliche Abwicklung genauso zuständig ist wie für die Aktenhaltung und die Durchführung etwaiger Pfändungsmaßnahmen. Dabei obliegt auch die steuerliche Buchführung den Pflichten eines Anbieters, sodass sich der Kunde auch mit allen organisatorischen Fragen an diesen wenden muss.
Grundsätzliche Trennung
Sollte der Darlehensanbieter nicht mit dem Kreditgeber identisch sein, so werden grundsätzliche Trennungen in den Zuständigkeiten durchgeführt. Sollte der Kunde beispielsweise mit einer Zahlung in Rückstand geraten, dann wird nicht der Kreditnehmer direkt von der kreditgebenden Bank angeschrieben, die entsprechende Meldung der säumigen Zahlung erfolgt immer durch den Anbieter. Dieser muss auch die kosten für den Mahnprozess und etwaige Inkassomaßnahmen tragen, sollten diese entsprechend erforderlich werden.
Die kreditgebende Bank kümmert sich lediglich um die Aspekte der Auszahlung und der Verbuchung der eingehenden Zahlungen. Ihr Einfluss reicht daher nicht bis zum Kreditnehmer, da dieser zwar mit der Bank einen entsprechenden Vertrag unterhält, die Verwaltung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen aber an den Anbieter übertragen wurde.
Erscheinungsformen eines Darlehensanbieters
In diesem Abschnitt beziehen sich alle Angaben auf Anbieter, die nicht die Funktion eines Kreditgebers übernehmen. So kann ein Anbieter in dieser Konstellation, die unterschiedlichsten Formen annehmen.
Privatpersonen
In der Regel können auch Privatpersonen, die einen entsprechenden Beruf ausüben oder in der Finanzbranche selbstständig tätig sind, als Kreditanbieter auftreten. Diese unterhalten dann meist Verträge mit entsprechenden Banken und vermitteln lediglich die Angebote an diverse Kunden. Dabei obliegt es ihrer Verpflichtung, die Offerten zu bewerben und zu verkaufen. Die Banken stellen lediglich das Kapital für die Kreditauszahlung zur Verfügung und treten in dieser Konstellation nicht als Anbieter auf.
Kreditvermittler
Bei Kreditvermittlern kann sich sowohl um Privatpersonen als auch um Firmen und Gesellschaften handeln. Grundsätzlich gelten in diesem Fall die gleichen Regularien, wie dies bei Einzelpersonen der Fall ist. Über die Anbieter werden die Kredite vergeben, während die Banken lediglich die Auszahlung vornehmen. Hier kann es allerdings zu Abweichungen kommen, denn vertraglich können auch andere Regelungen getroffen werden, sodass bestimmte weitere Aufgabenfelder von den jeweiligen Vertragsparteien übernommen werden.
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Auch staatliche Anbieter können zu Kreditanbietern werden, wenngleich diese meist andere Interessen haben, als dies bei privaten Banken der Fall ist. Hier geht es meist um die Förderung von Projekten oder Bauvorhaben, wie dies zum Beispiel bei der KfW Bank der Fall ist. Hier sind es allerdings private Banken, die die Abwicklung der Kredite übernehmen, während das Geld entsprechend von der KfW ausgezahlt wird. Als Stellen des öffentlichen Rechtes die entsprechende Kredite vergeben können, fungieren vor allem die Kommunen, die in der Regel auch selbst mittel auf diesem Wege beantragen können.
Gesetzliche Grundlagen für Darlehensanbieter
Da davon ausgegangen werden kann, dass Banken als Darlehensanbieter und gleichzeitig als Kreditgeber die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, betrifft auch dieser Abschnitt vor allem jene, die nur als Anbieter fungieren.
Dabei müssen die Anbieter grundsätzlich einen hervorragenden Leumund nachweisen können und sich in einer wirtschaftlich gefestigten Situation befinden. Schulden oder andere nicht erfüllte Verbindlichkeiten schließen einen Anbieter grundsätzlich von der Vergabe von Krediten aus, sodass diese von offizieller Seite keine Zulassung erhalten würden.
Darlehensanbieter müssen nachweisen können, dass sie die erforderlichen Maßnahmen, die zur Vergabe und Verwaltung eines Kredites erforderlich sind, auch tatsächlich durchführen können. Hierfür muss die entsprechende Infrastruktur vorhanden sein. Die entsprechenden Voraussetzungen werden von den zuständigen Kontrollstellen geprüft, sodass ein Anbieter erst dann aktiv werden kann, wenn alle Belange erfüllt wurden.
Letztlich müssen auch die finanziellen Aspekte bedacht werden, dann ein Darlehensanbieter kann durchaus in eine Zahlungsverpflichtung geraten. Dies geschieht allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen.
Zahlungsverpflichtungen des Anbieters
Sollte ein Anbieter mit dem Kreditgeber identisch sein, so kann auch davon ausgegangen werden, dass dieser den Kredit am Ende auch auszahlen kann.
Sollte der Anbieter mit dem Kreditgeber nicht identisch sein, so kann dieser aber dennoch in eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kunden geraten. Dies ist dann der Fall, wenn der Kredit bereits von der Bank zugesagt wurde, durch Verschulden des Anbieters aber ein Widerruf erfolgt ist. In einem solchen Fall muss die Kreditsumme vom Anbieter selbst ausgezahlt werden, da er nun in die gesetzliche Haftung genommen werden kann. Er ist also verpflichtet, die Kreditsumme an den Kreditnehmer zu überantworten.
Gleiches ist auch im unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der kreditgebenden Bank der Fall, soweit der Anbieter davon ausgehen musste, dass ein solcher Umstand eintreten könnte. Hatte der Anbieter von den finanziellen Schwierigkeiten der Bank Kenntnis und den Kredit dennoch über diese Beantragt, handelt es sich um Fahrlässigkeit, sodass auch in diesem Fall eine Auszahlung der Kreditsumme durch den Anbieter verlangt werden kann.
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