Hinter einer Darlehensbewilligung verbirgt sich die rechtlich verbindliche Zusage über die Gewährung eines beantragten Darlehens. Voraussetzung ist, dass alle Darlehensbedingungen von Seiten des Darlehensnehmers und auch des Darlehensgebers erfüllt sind.
Inhalt
Von der Antragstellung bis zur Bewilligung
Wenn Sie sich eine Immobilie oder vielleicht ein neues Auto anschaffen möchten, dann gelingt dies meist nicht ohne ein Darlehen. Umgangssprachlich ist hier auch von einem Kredit die Rede. Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Darlehensgeber (meist der Kreditbank) und dem Darlehensnehmer (auch Kreditnehmer). In den meisten Fällen stellt ein bestimmter Geldbetrag die Grundlage für ein Darlehen dar. Dieses wird vom Darlehensnehmer verwendet, um damit Eigentum anzuschaffen. Andererseits muss dieses Darlehen nach einem bestimmten Zeitablauf wieder an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Da Geldmittel nicht kostenfrei verliehen werden, fallen entsprechend hohe Zinsen an, die zusätzlich zum gewährten Darlehen an den Darlehensgeber gezahlt werden müssen.
In aller Regel wenden Sie sich vor einer Neuanschaffung zunächst an eine Kreditbank. Dies kann durchaus auch Ihre Hausbank sein. Darüber hinaus bieten insbesondere Online-Banken aktuell sehr günstige Darlehen zu niedrigen Zinssätzen an. Bei der gewählten Bank stellen Sie einen Darlehensantrag. Darin wird in erster Linie angezeigt, wie viel Geldmittel Sie benötigen. Natürlich möchte die kreditgebende Bank auch wissen, wofür Sie ein Darlehen benötigen.
In diesem Fall müssen Sie aber auch darlegen, ob Sie in der Lage sind, einen solchen Kredit wieder zurückzuzahlen. Das regelmäßige Einkommen und auch sonstige Vermögenswerte spielen eine wichtige Rolle. Ein Darlehensnehmer mit hohem Einkommen und Grundeigentum hat es hier einfacher als jemand, der über nur ein geringes Einkommen ohne weitere Sicherheiten verfügt.
Nach einer eingehenden Prüfung kann Ihnen der Bankberater entsprechende Darlehensarten anbieten. Verständlicherweise kommen für den Kauf einer Immobilie lediglich die Hypothekendarlehen in Betracht, wobei sich die kreditgebende Bank zur Sicherheit ein Grundpfandrecht in das Grundbuch der Immobilie eintragen lässt. Beim Kauf eines Autos behält die Bank bis zur vollständigen Zurückzahlung den Fahrzeugbrief als Sicherheit. Kleinere Darlehenssummen werden unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ohne weitere Sicherheiten als Raten- oder Verbraucherkredit ausgezahlt.
Bis es jedoch zur Auszahlung kommt, prüfen die meisten Banken, ob der Darlehensnehmer in der Schufa nicht negativ aufgefallen ist. Dort sind auch sämtliche weiteren Darlehen aufgeführt, sodass sich schnell eine monatliche Belastung erkennen lässt. Ist diese für den Darlehensnehmer zu hoch, kann ein weiteres Darlehen nicht genehmigt werden.
Liegen die Voraussetzungen für die Bewilligung eines Darlehens jedoch vor, dann erfolgt die eigentliche Darlehensbewilligung. Hierbei gibt die geschäftsführende Zentrale der Bank dem zuständigen Finanzberater vor Ort die Erlaubnis, das Darlehen abzuwickeln. Eine Darlehensbewilligung geht daher dem Darlehensvertrag voraus. Liegt die rechtsverbindliche Zusage vor, kann der Bankberater den Darlehensvertrag vorbereiten.
In der Praxis handelt es sich hier um zahlreiche Dokumente, die sowohl von Seiten des Darlehensgebers als auch Darlehensnehmers zu unterzeichnen sind. Hauptgegenstand ist jedoch der Darlehensvertrag. Darin sind nicht nur die persönlichen Angaben des Darlehensnehmers aufgeführt, dessen Einkommen und mögliche Sicherheiten, sondern auch eine genaue Darlehensberechnung. Wichtige Angaben sind die Höhe des Nettodarlehens zuzüglich der Zinsen, woraus sich die Höhe des Gesamtdarlehens ergibt. Ein wichtiger Punkt ist die Laufzeit des Darlehens. Neben dem Soll-Zinssatz erhalten Sie hier auch die Höhe des effektiven Jahreszinssatzes mitgeteilt. Letztlich können Sie sich anhand eines Zahlungsplan informieren, welche Summen Sie jährlich zurückzahlen. Im Darlehensvertrag finden Sie natürlich auch noch die Bankverbindung, über welche die Zurückzahlung abgewickelt wird.
Die Darlehensbewilligung im Einzelnen
Wie bereits erläutert, beginnt die Darlehensbewilligung mit der Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Die Kreditunterlagen werden zu diesem Zwecke meist von der Antragsstelle an zuständige Stellen der kreditgebenden Bank weitergeleitet. Bei diesen handelt es sich um die sogenannten Beschlussorgane. Diese versendet nach einer positiven Prüfung das Darlehensangebot sowie ein Bewilligungsschreiben entweder direkt an den Antragsteller oder den Bankberater, der zu einem Termin danach einlädt. In den meisten Fällen liegt dieser Bewilligung auch eine Annahme- bzw. Einverständniserklärung bei, die zu unterzeichnen ist. Damit erklären sich beide Seiten mit den Darlehensbedingungen einverstanden.
Es empfiehlt sich, die Dokumente bei der Vergabe und Bewilligung eines Darlehens genau zu lesen. Fehler können zum Teil fatale Folgen haben. Insbesondere sollte der Darlehensnehmer nochmals auf den festgelegten Zinssatz achten. Vorteilhaft sind solche Darlehen, bei denen beide Parteien eine kostenlose Rückzahlung oder Teilrückzahlung vereinbaren. In diesem Fall haben Darlehensnehmer von Raten- und Verbraucherkrediten die Möglichkeit, ihren Kredit auch vor Ablauf der Darlehensfrist zurückzuzahlen. Dies stellt jedoch meist eine Ausnahme dar, da die meisten Kreditbanken von langen Laufzeiten und Rückzahlungen profitieren.
Die Darlehensbewilligung ohne Schufa
Weiter oben wurde angeführt, dass die meisten Banken natürlich eine Schufa-Auskunft einholen, um sich von der Kreditfähigkeit und –würdigkeit zu vergewissern. Nicht immer fällt eine solche Prüfung positiv aus. Es gibt aber auch Kreditinstitute, die ohne Schufa-Auskunft kleinere Kredite vergeben. Dies ist für viele Kreditnehmer die letzte Chance, um überhaupt ein Darlehen zu bekommen. Auch hier erfolgt wieder eine Darlehensbewilligung. Nachteilig ist jedoch, dass diese Schufa-freien Darlehen in aller Regel wesentlich teurer sind. Von niedrigen Zinssätzen können Sie in einem solchen Fall leider nicht profitieren.
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