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Was ist ein Darlehensgeber?
Der Darlehensgeber ist derjenige Vertragspartner, der das Darlehen ausgibt. In den meisten Fällen ist dies also die Bank oder die Bausparkasse. Mittlerweile gibt es für bestimmte Anliegen, für die ein Darlehen benötigt wird, aber auch private Darlehensgeber. Der Darlehensgeber verpflichtet sich mit der Ausgabe der Darlehensbewilligung dazu, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag über einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Dafür muss der Darlehensnehmer eine vorher festgelegte Summe an Zinsen an den Darlehensgeber zahlen, die sich immer nach der Höhe des Darlehensbetrags richtet und als prozentualer Anteil von diesem errechnet wird. Der Darlehensgeber ist ebenfalls verpflichtet, das Geld ab einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen.
Ein Darlehensvertrag kommt nur zwischen einem Darlehensgeber und einem Darlehensnehmer zustande. Bei diesem Vertrag stellt der Darlehensgeber die Vertragspartei dar, die dem Darlehensnehmer ein Darlehen gewährt, was wiederrum bedeutet, dass dieser entweder eine Geldsumme, oder einen Sachwert für eine bestimmte vertraglich festgelegt Zeit überlässt. Somit befindet sich der Darlehensgeber in der stärkeren Position aus der er natürlich Profit schlagen möchte. Dies gelingt ihm dadurch, dass er für den Zeitraum des Darlehens Zinsen verlangt. Ein Darlehensgeber ist in der Regel ein Kreditinstitut, Bank oder aber auch eine Privatperson.
Im alltäglichen Gebrauch ist der Begriff Darlehensgeber nicht jedem bekannt. Oft sind nur Personen mit diesem Begriff vertraut, die bereits schon einmal mit diesem zu tun hatten. Doch eigentlich weiß jeder, was sich hinter dem Begriff Darlehensgeber verbirgt, denn es handelt es sich bei einem Darlehensgeber um jemanden, der einem anderen Geld leiht. Geld verleihen dürfen also Unternehmen aber auch Privatpersonen. Der Unterschied liegt hierbei zwischen:
- juristischer Person
- natürlicher Person
Banken und Kreditinstitute gehören zu den juristischen Personen, welche den Kunden Geld leihen und neben der Darlehenssumme vom Darlehensnehmer noch Zinsen bekommen
Aber ebenso kann auch derjenige Darlehensgeber sein, der sein Geld aufs Sparbuch einzahlt oder eine andere Geldanlageform nutzt. Damit stellt er sein Geld zum Beispiel der Bank zur Verfügung, welche mit diesem Geld wirtschaften darf, dafür erhält der Darlehensgeber Zinserträge gutgeschrieben und der Anleger wird zum Darlehensgeber. Für den Darlehensgeber haben sich in der Finanzwelt die verschiedensten Begriffe eingebürgert, so spricht man vom:
- Darlehensgeber
- Kapitalgeber
- Kreditgeber
- Gläubiger
Was ist ein Darlehen?
Ein Darlehen ist die Unterform von einem Kredit. Dieses unterscheidet sich von einem Verbraucherkredit insbesondere durch die meist hohe Auszahlungssumme sowie die lange Laufzeit. Möchten Sie ein Darlehen aufnehmen, so ergeben sich gegenüber dem Darlehensgeber einige Rechte und auch Pflichten.
Wer kann Darlehen vergeben?
Darlehensgeber kann jeder sein, denn sobald ein Freund Geld leiht, handelt es sich um einen Darlehensgeber, hierbei spricht man von einem Darlehen im privaten Bereich. Leiht man selbst jemanden Geld, so wird man selbst zum Darlehensgeber. In der Regel sind Darlehensgeber Geldinstitute, Banken, Bausparkassen oder andere Unternehmen. Einen guten Darlehensgeber erkennen Sie immer daran, dass er seine Kreditnehmer stets fair behandelt. Wer ein Darlehen in Anspruch nimmt, wird für dieses Zinsen bezahlen müssen, jedoch sollten sich diese immer im realistischen Rahmen bewegen. Von professionellen Kreditgebern wird, bevor ein Darlehen bewilligt wird, meist eine Bonitätsprüfung veranlasst, diese erfolgt in der Regel als Kreditwürdigkeitsprüfung oder über ein Scoringverfahren. Anschließend werden durch den Darlehensgeber anhand der jeweiligen ermittelten Bonität die Kreditsicherheiten festgelegt. Auf dieser Grundlage erzielt der Darlehensgeber mit dem abgeschlossenen Darlehensvertrag einen Gewinn.
Deshalb sollten Sie vorsichtig mit Unternehmen sein, welche für die Vergabe von Krediten werben und im Vorfeld keine Bonitätsprüfung durchführen, denn bei diesen Unternehmen handelt es sich nicht selten um unseriöse Darlehensgeber.
Darlehen für Baufinanzierung
Wird Geld für eine Baufinanzierung benötigt, so sind die Banken oder Bausparkassen ein wichtiger Darlehensgeber um die Finanzierung und Planung des Bauvorhabens umfassend durchzuführen. Privatpersonen oder Familien treten bei einer Baufinanzierung seltener in Erscheinung, sondern helfen den Bauherren hierbei eher mit kleineren Kreditbeträgen, sollte der Bauherr den Eigenkapitalanteil aus seinen eigenen finanziellen Mitteln nicht stellen können.
Wird das Darlehen zur Finanzierung des Bauvorhabens benötigt, so ist das Angebot sehr vielfältig. Charakteristisch für ein solches Darlehen ist es allerdings, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer für eine bestimmte Zeit, welche bereits im Vorfeld festgelegt wurde, Geldbeträge oder Sachwerte überlässt und im Gegenzug hierfür Zinsen erhält. Um den Kreditnehmer zu schützen, hat der Gesetzgeber rechtliche Vorgaben festgelegt, sodass sich die Position des Darlehensgebers auf den Darlehensnehmer nicht nachteilig auswirkt.
Wann sollten Sie einen Darlehensgeber das Vertrauen schenken?
Ein Darlehen kann sehr einfach beantragt werden. Das wichtigste Kriterium, was hierbei beachtet werden sollte, dass Ihnen im Voraus bewusst ist das bei einem Darlehen Zinsen anfallen und Sie Schulden machen, welche abbezahlt werden müssen. Wichtig ist es aber ebenso sich gut zu informieren, welcher Darlehensgeber der Beste ist und infrage kommt. Kleine Darlehen können manchmal von Freunden und Verwandten ausgeliehen werden. Bei größeren Summen, welche genutzt werden sollen, um größere Anschaffungen zu tätigen, sollte besser ein Kreditinstitut in Anspruch genommen werden. Soll ein Eigenheim geschaffen werden, so kommen Sie in der Regel nicht ohne einen Darlehensgeber aus, denn ein Hausbau ist nicht nur sehr kostspielig, sondern kann nur selten komplett aus der eigenen Tasche beglichen werden. Weshalb Darlehen für Bauvorhaben zu den häufigsten der Darlehensformen zählen. Doch auch der Kauf von Autos und Haushaltsgeräten wird immer öfters auf diese Weise getätigt.
Die Inhalte eines Darlehensvertrages
Bevor ein Darlehen auf den Weg geht, wird von Darlehensgeber und Darlehensnehmer ein Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierbei wird vom Kreditgeber im Vorfeld geprüft, ob der Darlehensnehmer auch in der Lage ist das Darlehen zurückzuzahlen. Wird der Darlehensnehmer als kreditwürdig anerkannt, so muss er sich mit dem Darlehensgeber über den Preis einigen. In diesem Darlehen sind neben der eigentlichen Kreditsumme noch die Zinsen und alle weiteren anfallenden Gebühren enthalten. Der Preis wird in der Regel mit Zinsen gemeinsam mit der monatlichen Tilgungsrate des Darlehens entrichtet.
Gleichzeitig müssen in einem Darlehensvertrag der Auszahlungszeitpunkt, die Laufzeit des Darlehens und die Höhe der monatlichen Rate vereinbart und festgeschrieben werden. Bei natürlichen Personen existieren hierfür keine rechtlichen Formvorschriften, so könnte ein solcher Darlehensvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. Bei einem Darlehen, welches für gewerbliche Zwecke verwendet wird sind aus Beweisgründen spezielle Vorgaben zu erfüllen. Darlehensverträge für Immobilien unterliegen seit dem Jahr 2010 einem Risikobegrenzungsgesetz und müssen einen Hinweis enthalten, ob das Darlehen auch an Dritte abgetreten werden kann.
Ordentliche Kündigung von Darlehen
Ein bestehender Darlehnsvertrag kann von Verbrauchern gegebenenfalls auch ganz oder teilweise gekündigt werden, geregelt ist das ordentliche Kündigungsrecht im BGB § 489. Der Darlehensnehmer kann eine ordentliche Kündigung erwirken, endet die Zinsbindung, bevor die vereinbarte Laufzeit der Rückzahlung endet und noch keine neue Vereinbarung mit einem neuen Zinssatz getroffen wurde. Der Darlehensnehmer kann beim Darlehensgeber das Darlehen kündigen, wenn die dreimonatige Kündigungsfrist bei einer Darlehenslaufzeit von mindestens sechs Monaten eingehalten wird. Allerdings ist die Kündigung nur dann möglich, wenn das Darlehen nicht durch das Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert wurde. Handelt es sich um Finanzierungen von Immobilien oder Annuitätendarlehen, welche in der Regel über eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren verfügen so können diese frühestens nach 10 Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für diese langfristigen Darlehen beträgt 6 Monate.
Wenn die Geschäftsgrundlagen gestört werden, kann auch eine außerordentliche Kündigung erwirkt werden. Solche Störungen können zum Beispiel durch massive Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers hervorgerufen werden. Doch auch der Darlehensnehmer kann den Darlehensvertrag aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel wenn er das Darlehen vorzeitig ablösen kann. Die Darlehensgeber verpflichten sich, die wirtschaftlichen Interessen der Darlehensnehmer zu vertreten. Allerdings kann bei einer vorzeitigen
Darlehensablösung der Darlehensgeber auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bestehen.