Die vom Kreditinstitut mit dem Darlehensnehmer vertraglich festgelegte Höhe eines Kredites wird als Darlehensnennbetrag bezeichnet. Der Nennbetrag eines Darlehens ist nicht unbedingt mit der tatsächlich ausgezahlten Summe identisch. In den meisten Fällen ändert sich der Betrag um ein Agio oder Disagio. Im Fall des Agios wird dem Darlehensnennbetrag ein gewisser Prozentsatz aufgeschlagen. Dieses Aufgeld repräsentiert zum Beispiel Gebühren, die mit dem Abschluss des Kreditvertrages im Zusammenhang stehen. Ist der ausgezahlte Betrag geringer, als im Kreditvertrag vereinbart, so spricht man von einem Disagio. Verständigt sich der Darlehensnehmer mit seiner Bank auf geringere, so erkauft er sich diese im Normalfall mit einer Abschlagszahlung.
Die Summe, die zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festgelegt wurde, wird als Darlehensnennbetrag bezeichnet. In der Regel weicht aber dieser Betrag vom tatsächlichen Auszahlungsvertrag ab. Das liegt daran, dass zum Darlehensnennbetrag zum Beispiel noch Gebühren hinzu kommen. Diese werden dann vor der Auszahlung abgezogen, wodurch ein kleinerer Auszahlungsbetrag entsteht. Trotzdem muss der gesamte Nennbetrag, der im Darlehensvertrag festgelegt wurde zurückbezahlt werden. Sehr oft wird der Darlehensnennbetrag auch Nominalschuld, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag genannt, die Bedeutung ist aber bei allen Begriffen die gleiche.
Lesen Sie dazu den Artikel unter „Darlehnsbetrag“
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