Die Darlehensurkunde bezeichnet im Grunde genommen nichts anderes als den Darlehensvertrag. Dabei werden in dieser Urkunde die unterschiedlichen Konditionen für die Rückführung des Darlehens noch einmal explizit dargestellt. Hierzu zählen die Höhe des Darlehens, die Laufzeit, der anfängliche effektive Jahreszins, die Dauer der Zinsfestschreibung und auch, welche Raten der Darlehensnehmer in welchen Intervallen an den Darlehensgeber zahlen muss. Die Darlehensurkunde bzw. der Darlehensvertrag kann grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen zustande kommen. Zum einen durch den Antrag auf ein Darlehen durch den Kunden und die Darlehensbewilligung durch den Kreditgeber, zum anderen durch das Angebot des Darlehensgebers und die Annahme durch den Kunden.
Eine Darlehensurkunde ist das Schriftstück, mit dem der Vertrag für ein Darlehen bestätigt wird. In dieser werden die betreffenden Vertragspapiere genannt, die für einen Darlehensvertrag wichtig sind. In der Darlehensurkunde werden die wichtigen Informationen und Konditionen, die zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart wurden, übersichtlich aufgelistet und dargestellt. Die wichtigsten Eckdaten werden ebenfalls auf der Darlehensurkunde noch einmal festgehalten. Auf der Urkunde ist ersichtlich, welche Höhe das Darlehen hat, die vereinbarte Laufzeit, die Berechnung der Zinsen und der festgelegte effektive Jahreszinssatz.
Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter „Darlehensvertrag“.
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