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Was sind Darlehenszinsen?
Bei dem Darlehenszins (auch als Sollzins bezeichnet) handelt es sich um den Zinssatz, der von dem Kredit- oder Darlehensnehmer an den Kredit- oder Darlehensgeber zu zahlen ist. Dabei wird der Zinssatz des Kredits oder des Darlehens auf der Basisgrundlage des jeweiligen Kredit- und Darlehensbetrags berechnet.
Die Höhe des Darlehenszinses richtet sich nach den allgemeinen marktüblichen Zinsbedingungen. Das bedeutet nach dem aktuellen Zinsniveau. Die Darlehenszinsen sind ein wichtiger Teil der Gesamtkreditkosten. Man spricht hier von Festzinsen, wenn die Höhe der Darlehenszinsen bei Vertragsabschluss einer Baufinanzierung vertraglich festgelegt sind und diese Zinsen für die ganze Laufzeit des Vertrages Gültigkeit haben. Hier gibt es, was die Rückzahlung anbelangt, verschiedene Regelungen. Es kann hier vertraglich vereinbart werden, dass Die Darlehenszinsen am Ende eines Jahres oder regelmäßig ein gewisser Anteil mit der jeweiligen monatlichen Rate oder bei einer vorzeitigen Rückzahlung gemeinsam mit dem Darlehens- oder Kreditbetrag beglichen werden.
Berücksichtigung des effektiven Darlehenszinssatzes bei Kredit- oder Darlehensangebotsvergleichen
Bei dem Sollzins- oder Darlehenszinssatz handelt es sich um den reinen Zinssatz. Jedoch neben den Sollzinsen fallen noch weitere Kosten (den sog. Nebenkosten, wie Bereitstellungskosten, Bearbeitungskosten etc.) an. Ebenso gibt es weitere Faktoren, wie die Laufzeit, die den effektiven Jahreszins beeinflussen. Deshalb ist es wichtig, bei Vergleich von verschiedenen Angeboten den Effektivzins hier heranzuziehen.
Die Darlehenszinsen-Festlegung
Normalerweise ist ein Baufinanzierungsdarlehen neben dem Eigenkapital sowie weiteren Finanzierungsarten (zum Beispiel ein Bausparvertrag) ein wichtiger oder gar der zentrale Bestandteil der Finanzierungsplanung von Eigentum im Wohnbereich. Aktuell gibt es eine Vielzahl von Darlehens-Produkten von den einzelnen Anbietern, die sich nicht nur in der Laufzeit, sondern auch die Zinshöhe betreffen. Deshalb ist es gerade bei den Darlehen im Baufinanzierungsbereich sinnvoll, sich hier umfassend beraten zu lassen. Dadurch kann man dann für die Zukunft vermeiden, dass hier ein zu hoher Zinssatz vertraglich vereinbart wird. Rechtlich gibt es keine eindeutigen Vorgaben, was die Zinsfestsetzung bei Darlehen oder Krediten anbelangt.
Aufgrund der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof, kann ein Darlehensvertrags als sittenwidriges Rechtgeschäft eingestuft werden, wenn hier ein eklatantes Missverhältnis zwischen der Darlehensgeber-Leistung und der Darlehensnehmer-Belastung vorhanden ist. Ebenfalls werden solche Verträge vom Bundesgerichtshof als sittenwidrig eingestuft, wenn die Belastungen aus einem Darlehen, die vertraglich festgelegt wurden, überdurchschnittlich zu den Darlehensnehmer-Lasten gehen.
Rechtliche Aspekte
Die rechtlichen Aspekte bei den Darlehenszinsen
Die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Darlehenszinsen ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zinsen spielen in Gesetzestexten sowie rechtlichen Dokumentationen bereits über einen längeren Zeitraum eine Rolle. Durch den Bundesgerichtshof wurde der Zinsbegriff an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Dadurch muss eine Zinsschuld nicht mehr in Teilbeträgen zurückgezahlt werden. Deshalb ist es auch rechtlich möglich, die Zinsschuld mit einer Gesamtbegleichung auf ein Mal bereits zu Beginn von der Kreditsumme abzuziehen. Der Darlehenszins wird auch als von der Laufzeit abhängige und vom Umsatz unabhängige Vergütung für das Verleihen von Kapital angesehen.
Durch die vielen Darlehensprodukte, die es bei den einzelnen Banken und Kreditinstituten gibt, gibt es hier sehr unterschiedliche Höhen von Darlehenszinsen. Damit man hier das entsprechend für sich persönlich das richtige Angebot heraus findet, ist es für den zukünftigen Kredit- oder Darlehensnehmer wichtig, dass er sich umfassend beraten lässt. Deshalb sollte man auch die entsprechenden Angebote in den vielen Vergleichsportalen zusätzlich zu Rate ziehen
Gründe für niedrige Zinsen
Wo liegen die Gründe, weshalb derzeit niedrige Darlehenszinsen vorhanden sind?
Die aktuelle Zinsniveau und somit auch die Darlehenszinsen befinden sich aktuell auf einem Tiefstand und dies gilt vor allem auch bei den Immobiliendarlehens-Zinsen. Im März 2016 wurde von der Europäischen Zentralbank der Leitzins auf 0,00 Prozent gesetzt, um dadurch die Liquiditätsversorgung der Banken sowie Kreditinstitut in Europe zu begünstigen. Die Banken und Kreditinstitute haben diesen Umstand jetzt bei der Kredit- und Darlehensvergabe an Ihre Kundschaft weiter gegeben.
Da sich die aktuellen Darlehenszinsen auch in der Zukunft am Niveau der Leitzinsen orientieren, ist zukünftig nicht mehr mit diesen günstigen Zinskonditionen zu rechnen. Das haben auch die Kreditgeber (Banken und Kreditinstitute) erkannt und unterbieten sich mit den besten Angeboten. Davon profitiert derzeit der Kreditnehmer. Deshalb ist es derzeit sinnvoll, Verträge mit einer langen Zinsbindung abzuschließen.
Darlehenszinsen bei Bausparverträgen
Die Darlehenszinsen bei einem Bausparvertrag stellt hier eine Besonderheit dar. Hier unterscheiden sich auch die Konditionen gegenüber einem normalen Baufinanzierungs-Darlehen. Solche Verträge unterteilen sich in die Ansparphase, in der die Bausparsumme eingezahlt wird und die Tilgungsphase, in der dann das Bauspardarlehen zurückgezahlt wird. Dabei liegt hier die Besonderheit in der Höhe der Darlehenszinsen beim Abschluss des Bausparvertrages. Hierbei richtet sich die Höhe der Zinsen nach der Laufzeit sowie der Darlehenshöhe, bleibt jedoch als fest vertraglich vereinbarten Sollzinssatz während der gesamten Laufzeit fest.
Absetzung
Absetzung der Darlehenszinsen von der Steuer
Wenn ein Kreditnehmer die Immobilie, für die er ein Darlehen aufgenommen hat, verkaufen oder vermieten möchte, ist es möglich, die Darlehenszinsen steuerlich abzusetzen. Hierbei können bei der Steuererklärung die Zinsen als Werbungskosten unter der Rubrik „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ aufgeführt werden. Voraussetzung hier ist jedoch, dass das Finanzamt auch nachvollziehen kann, dass das Darlehen für die Kauf, Bau oder die Sanierung der vermieteten oder verkauften Immobilie verwendet worden ist. Wenn der Kreditnehmer selbst die Immobilie bewohnt, ist es nicht möglich, die Zinsen von der Steuer abzusetzen.
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