Darleiher ist eine sehr alte Bezeichnung für den Darlehensgeber. Gemeint ist das gleiche wie beim Darlehensgeber.
Der Darleiher ist im Grunde genommen nichts anderes als der Darlehensgeber. Dabei ist Darleiher eher ein Wort, das im heutigen Sprachgebrauch kaum noch angewendet wird. Der Darleiher oder eben Darlehensgeber verpflichtet sich mit der Darlehensbewilligung dazu, dem Darlehensnehmer einen vorher festgelegten Geldbetrag innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung zu stellen. Für dieses Leihen des Geldes muss der Darlehensnehmer an den Darlehensgeber oder Darleiher einen Geldbetrag zuzüglich zu dem geliehenen Geld zahlen. Hierbei spricht man vom Zins. Zusätzlich können noch Gebühren, Provisionen und dergleichen anfallen, wodurch das Darlehen weiter verteuert wird. Der Darleiher oder Darlehensgeber ist heute in den meisten Fällen eine Bank oder Sparkasse, wobei zunehmend auch private Darlehensgeber auf dem Markt zu finden sind.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie hier.
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