Hinter der Bezeichnung Deckung wird in der Wirtschaft der Ausgleich von zwei ökonomischen Größen oder die Absicherung von Anleihen verstanden. Im Zahlungsverkehr ist auch von einer Kontodeckung die Rede, wenn zum Beispiel eine Kontobelastung nur dann ausgeführt werden kann, wenn sich auf dem Konto des Kunden noch ausreichend Geldmittel befinden. Ebenso wird dieser Begriff auch im Versicherungswesen verwendet, wenn zum Beispiel ein bestimmtes Risiko durch eine vorgegebene Versicherungssumme abgesichert bzw. gedeckt ist.
Inhalt
Die Deckung in der Wirtschaft
Die Golddeckung
Die Deckung spielt für die Sicherheit und Stabilität der Wirtschaft für Unternehmen und dem Staat eine besondere Rolle. Hierzu gehört die sogenannte Notendeckung oder auch Gelddeckung. Zur Deckung des umlaufenden Geldes werden diesbezüglich Edelmetalle, wie Gold, Silber und Devisen bereitgehalten. Das umlaufende Bargeld weist die Zentralbank eines Landes als Verbindlichkeiten in ihrer Bilanz aus. Dieses muss daher durch ein wertgleiches Vermögen gedeckt sein. Früher wurden hierzu die Goldreserven herangezogen. Aber auch Silber und die Devisen dienen bis heute zur Deckung des Bargeldumlaufes. Mit dieser Form der Deckung sollte beabsichtigt werden, dass der Geldumlauf begrenzt wurde und damit eine höhere Währungsstabilität gewährleistet wurde. Die Folge ist, dass die ausgegebenen Banknoten jederzeit gegen Gold eingetauscht werden können. In diesem Fall ist von der Golddeckung die Rede.
Per Gesetz von 1871 wurde in Deutschland festgelegt, dass sich der Goldgehalt an die neue Währung Mark orientieren musste. Durch das Münzgesetz von 1873 musste die Notenbank mindestens einen Goldvorrat halten, der dem Wert von einem Drittel des Geldumlaufes entsprach. 1924 wurde die Bardeckung auf 40 % angehoben. Die restlichen 60 % des Bargeldumlaufes wurden durch Wechsel gedeckt. 1944 wurde das Bretton-Woods-System eingeführt, wonach die Zentralbanken neben den Goldreserven auch noch Währungsreserven anlegen mussten.
1971 wurde die Goldbindung des US-Dollars durch Präsident Nixon aufgehoben. Der Internationale Währungsfonds empfahl seinen Mitgliedern 1976 die Aufhebung sämtlicher Goldbindung der Währung. Dennoch halten auch heute noch viele Staaten Goldreserven, die aber nicht mehr ausschließlich zur Deckung des Geldumlaufes dienen.
Die Anleihen
Sämtliche Anleihen, wie zum Beispiel
- Bankanleihen,
- Unternehmensanleihen,
- Pfandbriefe,
- Staatsanleihen,
- Kommunalanleihen oder
- Kommunal-Obligationen
stellen Schuldtitel dar, die für den Anleger ein bestimmtes Risiko darstellen. Anleihen mit schwacher Bonität können aber mit Anleihebedingungen abgesichert werden. Unbesichert sind zum Beispiel Staatsanleihen oder Bankanleihen. Hier greift als Absicherung die Einlagensicherung. Pfandbriefe werden durch Grundpfandrechte im Grundbüchern eingetragen und dienen dort der Deckung. Auch die Hypothekendarlehen werden durch Grund und Boden abgesichert. Die vorbezeichneten Staatsanleihen sind unbesichert, weil zum Beispiel die Gebietskörperschaften hierzulande nicht insolvenzfähig sind. Dies trifft jedoch nicht auf ausländische Staatsanleihen zu.
Die Deckung im Bankwesen
Ein wichtiges Thema im Zahlungsverkehr ist die sogenannte Kontodeckung. Von einer solchen Deckung ist die Rede, wenn einer Lastschrift einer Kontobelastung, einem Wechsel oder einem Scheck ausreichende Geldmittel auf dem eigenen Girokonto gegenüberstehen. Fehlt eine solche Deckung, dann greift in aller Regel der vorübergehend eingeräumte Dispo-Kredit, der jedoch weitere Kosten in Form von Zinsen nach sich zieht. Bei Auslandsüberweisungen muss die entgegennehmende Bank dem ausländischen Zahlungsempfänger eine Deckung bzw. einen Gegenwert für die Zahlung bereitstellen. Dieser wird Deckungsanschaffung genannt. Häufig kommt dies im Import- und Exportgeschäft zum Tragen. So kann ein Importakkreditiv durch Anschaffung des Gegenwertes durch den Importeur als Deckungsanschaffung eröffnet werden. Ohne diese Deckungsanschaffung liegt dagegen ein Akkreditivkredit vor. Ebenso werden im Börsenwesen die Eindeckung von Leerverkäufen als Deckungsgeschäfte bezeichnet. Dies ist notwendig, um diese Verkäufe am Fälligkeitstag rechtzeitig und fristgerecht erfüllen zu können.
Die Einlagensicherung gehört zur wichtigen Absicherung von Bank- und Kreditinstituten. Das gesetzliche Einlagensicherungssystem hat je Einleger und je Bank eine erstattungsfähige Deckungssumme von 100.000 Euro festgelegt.
Die Deckung im Versicherungswesen
Auch bei Versicherungsunternehmen ist von einer Deckung bzw. Indeckungnahme die Rede. Dahinter wird nach § 49 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz eine Versicherung verstanden, bei der ein Risiko durch Versicherungsvertrag abgesichert wurde. Das Versicherungsunternehmen muss in ihrer Bilanz eine sogenannte Deckungsrückstellung bilden. Hierbei handelt es sich um einen Betrag über die Schuld der Versicherung, welcher im Versicherungsfall auszuzahlen wäre. Jede Versicherung muss zu diesem Zweck ein Sicherungsvermögen aufbauen, welches die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Falle einer Insolvenz absichern muss. Bei einer Schadenversicherung wird diese Versicherungssumme als Deckungssumme bezeichnet. Insbesondere bei der beliebten Haftpflichtversicherung ist dieser Begriff bekannt. Darüber hinaus gibt es noch die Rückdeckungsversicherung. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigten und Beitragszahler abgeschlossene Lebensversicherung, bei der eine Riskoüberwälzung der Pension auf betriebliche Altersvorsorgeleistungen des Arbeitnehmers als versicherte Person erreicht werden kann.
Weitere Formen der Deckung
Im Insolvenzrecht und hier insbesondere bei der Anfechtung gibt es noch die kongruente und die inkongruente Deckung.
Das Deckungsprinzip im Zwangsversteigerungsrecht
Auch im Zwangsversteigerungsrecht gibt es ein Deckungsprinzip, das besagt, dass die vorrangigen Rechte während des Zwangsversteigerungstermins immer bewahrt werden müssen. Bei einer Zwangsversteigerung gilt das insbesondere für das geringste Gebot. Das geringste Gebot ist im §44 Abs. 1 geregelt:
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
§ 44
(1) Bei der Versteigerung wird nur ein solches Gebot zugelassen, durch welches die dem Anspruch des Gläubigers vorgehenden Rechte sowie die aus dem Versteigerungserlös zu entnehmenden Kosten des Verfahrens gedeckt werden (geringstes Gebot).
…..
Im Grunde besagt der Paragraf, dass die nachrangigen Gläubiger gegenüber den vorrangigen Gläubigern keine besonderen Rechte aufweisen und somit die nachrangigen Gläubiger in ihren Rechten nicht eingeschränkt sind.
Das Deckungsprinzip im Pfandbriefgeschäft
Ebenfalls im Pfandbriefgeschäft spielt das Deckungsprinzip eine wichtige Rolle. Die verkauften Pfandbriefe müssen mit Hilfe der Hypothek eine gleiche Werthöhe aufweisen und damit gedeckt sein. Die ganzen Informationen dazu sind unter dem Thema Pfandbrief nachzulesen. Bei einem Pfandbrief handelt es sich um eine schriftliche Sicherheit, die von der Pfandbriefbank oder der Hypothekenbank ausgestellt wird. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Besicherung, die in der Regel für Immobilien ausgestellt wird.
Das Deckungsprinzip und das öffentliche Haushaltsrecht
Im öffentlichen Haushaltsrecht besagt das Deckungsprinzip, dass die Einnahmen für die Deckung aller Ausgaben dienen müssen. Hierbei handelt es sich dann um das Gesamtdeckungsprinzip. Die Erklärung ist sehr einfach. In einem Haushalt gibt es jeden Monat eine Menge an Ausgaben. Die Ausgaben beginnen mit den Ausgaben für die Unterkunft von der Miete über die Nebenkosten bis hin zum Strom. Dazu kommen Ausgaben für allerlei Versicherungen von den Hausratsversicherungen über die Zusatzversicherungen bis hin zur Autoversicherung. Ebenfalls zu den Ausgaben gehören laufende Kredite, Ratenverträge oder ähnliches. Auch die Lebenshaltungskosten gehören zu den monatlichen Ausgaben. Dem gegenüber stehen die Einnahmen. Grundsätzlich müssen die Einnahmen wie Lohn, Rente oder andere Einkünfte eine ausreichende Höhe haben, um alle Ausgaben bezahlen zu können. Das ist das Deckungsprinzip. Allerdings gibt es auch Unterschiede, dass Verbraucher über ihren Verhältnissen leben und die Ausgaben wesentlich höher sind als die Einnahmen. Grundsätzlich muss jeder Haushalt dafür sorgen, dass die Einnahmen immer ausreichend hoch sind, um alle monatlichen Ausgaben gut zu decken.
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