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Begriffserklärung
Hinter der Bezeichnung Depotbank wird heute vornehmlich der Begriff Verwahrstelle verwendet. Hierbei handelt es sich um besondere Kreditinstitute oder Bereiche von Kreditinstituten, die ein Sondervermögen in Form von Aktien, Wertpapieren, Investmentfonds und andere Vermögenswerten hinterlegen bzw. verwahren. Der Verwahrort wird diesbezüglich auch als Wertpapierdepot bezeichnet. Teilweise können auch herkömmliche Bankfilialen eine Funktion als depotführende Stelle übernehmen und fungieren damit als Depotbank.
Warum ist eine Depotbank wichtig?
Hintergrund ist, dass nach dem Investmentgesetz eine sogenannte Kapitalanlagegesellschaft das von den Anlegern anvertraute Fondsvermögen nicht selbst verwalten darf. Daher muss dieses Sondervermögen bei einer unabhängigen Bank hinterlegt werden. Bei den Kapitalanlagegesellschaften handelt es sich um Unternehmen, die Fonds herausgeben und verwalten. Hierzu können aber auch Aktien gehören, wenn diese dort von den Anlegern erworben und verwahrt werden sollen.
Nur durch eine Deponierung dieses Sondervermögens bei einer Depotbank, also einer unabhängigen Bank als Verwahrstelle kann gewährleistet werden, dass eine ordentliche Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen der Fondsgesellschaft und dem Fondsvermögen erfolgen kann. Dies dient dem Schutz der Anleger. Das Fondsvermögen oder andere Sondervermögen ist folglich vor einer Veruntreuung oder einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft geschützt und kann somit nicht verlorengehen.
Welche Aufgaben hat die Depotbank?
Natürlich gehört die Verwahrung des Sondervermögens bzw. Fondsvermögens zu den Hauptaufgaben einer Depotbank. Darüber hinaus übernimmt diese nach §§ 76 und 83 Kapitalanlagegesetzbuch die Kontrolle über die Fondsgesellschaft. Sie kontrolliert die Berechnung der Anteilscheinpreise und ob im Namen des ausgebenden Fonds die durchgeführten Geschäfte auch wirklich zu den marktüblichen Kursen stattgefunden haben. In diesem Fall ist von einer Marktgerechtigkeitsprüfung die Rede.
So dürfen bestimmte Geschäfte sowie die Aufnahme von Krediten nur dann von der Fondsgesellschaft durchgeführt werden, wenn die Depotbank eine Zustimmung erteilt hat. Eine Depotbank vertritt folglich die Interessen des Anlegers. Sie ist verpflichtet, mögliche Ansprüche des Anlegers gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft geltend zu machen.
Interessant ist, dass auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einer Kapitalanlagegesellschaft auferlegen kann, die Depotbank zu wechseln, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass die Depotbank ihre gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen kann.
Zu den Aufgaben gehört auch die Abwicklung der Wertpapiertransaktionen. So übernehmen die Depotbanken eine Umbuchung der Wertpapiere in die verschiedenen Depots. Eine direkte Umbuchung kann erfolgen, wenn Wertpapiere von zwei Kunden derselben Depotbank transferiert werden müssen. Müssen jedoch Wertpapiere von zwei Kunden unterschiedlicher Depotbanken umgebucht werden, dann wird ein sogenannter Zentralverwalter benötigt.
Der Zentralverwalter stellt eine zentrale Instanz dar, über die sämtliche angeschlossenen Depotbanken ihre Geschäfte dann abwickeln können. Vorteilhaft ist, dass die angeschlossenen Depotbanken keine weitere Schnittstelle zu anderen Banken benötigen. Alles erfolgt über den Zentralverwalter.
Wer ist die Clearstream?
Hierzulande hat die Clearstream die Zentralverwaltung aller deutschen Depotbanken übernommen. Sie fungiert als Depotbank aller anderen deutschen Depotbanken. Hinter der Bezeichnung Clearstream verbirgt sich die Clearstream International S. A. mit Stammsitz in Luxemburg. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2000. Sie stammt aus einer Fusion der Deutsche Börse Clearing AG und der Cedel International. Es handelt sich um eine Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft. Sie übernimmt die Zentralverwaltung für internationale Kapitalmärkte in Bezug auf deutsche und luxemburgische Wertpapiere.
Bereits im Jahr 2017 belief sich der Wert der von Clearstream verwahrten Wertpapiere auf rund 1,34 Billionen Euro im Jahr. Von daher zählt Clearstream zu den weltweit größten Anbietern von Wertpapierdiensten. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Wertpapiergeschäfte in Deutschland nahezu vollständig technisch von der Clearstream verwaltet werden.
Darüber hinaus werden sogenannte Mehrwertdienste angeboten, wie zum Beispiel
- globale Wertpapierfinanzierungen und
- Investmentfonds-Services
Besonders wichtig ist in diesem Fall die elektronische Speicherung von Wertpapierinformationen zu Statistikzwecken. Im Jahr 2015 wurden zum Beispiel 138 Millionen Transaktionen verzeichnet.
Die Zulassung zur Depotbank
Jedes zugelassene Kredit- oder Bankinstitut kann die Aufgabe einer Depotbank übernehmen. Eine Auflistung über alle Depotbanken kann der Verwahrstellenstatistik des deutschen Fondsverbandes entnommen werden. Dieser wird durch den BVI – Bundesverband Investment und Asset Management gebildet und umfasst in Deutschland alle aktiven Verwahrstellen.
Was ist ein Wertpapierdepot?
Bei einer Depotbank erhält der Anleger ein sogenanntes Wertpapierdepot. Eigentlich handelt es sich hierbei um ein Wertpapierdepot-Konto, über welches Wertpapierorders in Bezug auf
- Kauf,
- Verkauf und
- Übertragung
abgewickelt werden. Dort werden die Wertpapierbestände verbucht. Im Bereich der Investmentfonds nett sich dieses Konto auch Anlagekonto. Diese Konten können wie Girokonten als Einzelkonto oder als Gemeinschaftskonto geführt werden. Sie unterliegen
- steuerlichen Anforderungen und
- Normen der Geldwäsche.
Anleger müssen vor Eröffnung eines Wertpapierdepots mit der Depotbank einen Depotvertrag schließen. Die Depotbank informiert den Anleger regelmäßig über Anlegerrechte- und –pflichten. Ebenso werden Warn- und Aufklärungshinweise versandt, die jedoch keine praktikable Bedeutung haben. Letztlich fällt das Risiko der Wertentwicklung immer in den Bereich des Kunden. Diesem selbst obliegt die Pflicht Wertpapiere rechtzeitig abzustoßen oder zu behalten.
In aller Regel werden die Werte der Wertpapiere in Form einer Girosammelverwahrung vorgenommen. Dies erleichtert die Depotverwaltung enorm, da die Wertpapiere lediglich als Depotguthaben geführt werden. Neben dem Wert sind natürlich auch die Wertpapieranteile angegeben. Somit ist es einfacher, Käufe, Verkäufe und Übertragungen zu buchen.
Interessant ist, dass der Anleger eigentlich sein Alleineigentum an den Wertpapieren verliert und diese folglich nicht selbst in die Hand nehmen kann. Stattdessen erhält er einen Miteigentumsanteil am Sammelbestand der Wertpapiere der Depotbank. Damit läuft auch § 929 BGB ins Leere, wonach Wertpapiere nach einer Veräußerung nicht mehr physisch in Papierform an den Käufer übergeben werden können. Damit die Anleger nicht ein Wertpapier mehr in Papierform erhalten müssen, wird die Übergabe durch eine sogenannte Abtretung des Herausgabeanspruchs an den Käufer nach § 931 BGB durch eine Willenserklärung und in Form einer Umbuchung von Miteigentumsanteilen ersetzt.
Dennoch besteht die Möglichkeit einer sogenannten Streifbandverwahrung. In diesem Fall werden tatsächlich die Wertpapiere in Papierform aufbewahrt und durch eine Papierschleife vom übrigen Bestand getrennt. Der Anleger kann in diesem Fall genau seine gekauften Wertpapiere von der Depotbank übergeben bekommen. Dieses Verfahren findet jedoch nur noch in seltenen Ausnahmen Anwendung.
Beispiele von Depotbanken
Die nachfolgenden Depotbanken sind beispielhaft aufgelistet. Interessant ist, dass diese meist online geführten Banken keine Depotgebühren nehmen.
- Comdirect
- Consorsbank
- Onvista Bank
- FlatEx
- Degiro
- ING
- 1822direkt
- Targo Bank
- Merkur Bank
- BMW Bank
Ebenso stehen aber auch die traditionellen Banken zur Auswahl, wobei die Depotgebühren unterschiedlich hoch ausfallen können:
- Sparkasse
- Volksbank Raiffeisenbank
- Postbank
Wenn Sie mit Wertpapieren sich ein kleines Sparvermögen anlegen möchten, dann kommen Sie um eine Depotbank nicht herum.
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