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Begriffserklärung
Hinter dem Begriff Devaluation wird eine Währungsabwertung verstanden. Dabei handelt es sich um eine Verminderung des nominalen Wechselkurses der eigenen Währung im Vergleich zu einer Fremdwährung in Bezug einer Mengennotierung. Das Gegenstück wird als Aufwertung bzw. Revaluation bezeichnet.
Eine Auf- und Abwertung ist nur zwischen verschiedenen Währungen möglich. Jedoch ist diese nicht innerhalb einer gewissen Währungszone möglich. Eine Devaluation gibt es nicht in der EU, da hier der Euro von allen beteiligten Ländern verwendet wird. Jedoch gibt es eine Auf- und Abwertung zwischen dem Euro und dem US-Dollar oder zwischen dem Euro und dem britischen Pfund.
Von einer Devaluation ist die Rede, wenn es durch Marktschwankungen zu einer Kurssenkung der eigenen Währung kommt. Eine solche Abwertung kann aber auch erfolgen, wenn wirtschaftspolitische Erwägungen eines Fremdstaates oder einer Zentralbank vorliegen.
Welche Auswirkungen hat die Devaluation?
Eine Devaluation führt im Rahmen des Wechselkursmechanismus zu einer Wiederherstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und gleichzeitig zum Ausgleich der Zahlungsbilanz im abwertenden Staat, da die Währungsreserven erhöht werden. Die Devaluation sorgt für eine Verteuerung von Importen und ebenso für eine Verbilligung von Exporten.
Auf- und Abwertungen gibt es erst seit der Einführung fester Währungsparitäten. Hierbei dürfen die Währungskurse nur innerhalb einer bestimmten und vorher festgelegten Bandbreite schwanken. Erreicht eine Fremdwährung den untersten Interventionspunkt, dann wurde die Währung abgewertet bzw. die Inlandswährung aufgewertet. Den Gegenpol stellt das Erreichen des obersten Interventionspunktes dar.
Die geschichtlichen Hintergründe
Die vorgenannte Form der Auf- und Abwertung gab es bei der Goldwährung nicht. Eine Veränderung der Goldparität war nicht vorgesehen und auch nicht zugelassen. Im Juli 1944 schuf der Internationale Währungsfonds, kurz IWF, ein System mit festen Wechselkursen. Die Mitglieder vereinbarten darin festgelegte US-Dollar-Währungsparitäten und Goldparitäten. Bei der US-Dollar Währungsparität wurde angegeben, wie viele Einheiten einer Fremdwährung einem US-Dollar entsprachen.
Über die US-Dollar- und Gold-Paritäten konnten die Paritäten der ausländischen Währungen untereinander berechnet werden. Erst dadurch konnte ein System mit fixierten Wechselkursen zwischen den Mitgliedsstaaten erreicht werden. Dabei wurde auch das Gold zu einem gemeinsamen Wertmaßstab für alle Währungen.
Interessant ist, dass im Mai 1949 der Internationale Währungsfonds auch die erste Wechselkursparität der Deutschen Mark festlegte. 1 US-Dollar entsprach danach 3,33 DM. Aber schon im September 1949 gab es die erste Devaluation, sodass 1 US-Dollar 4,20 DM entsprach. Erst 1961 sank diese Aufwertung dann auf 4,00 DM pro US-Dollar. Im Dezember 1969 gab es für einen US-Dollar nur noch 3,22 DM.
Durch den stetigen Abwärtungsdruck des US-Dollars erfolge die Einstellung der Devisenmarktintervention durch die Bundesbank. Leider machte die heterogene wirtschaftliche Entwicklung der westlichen Industriestaaten ein Festhalten an einem System mit festen Wechselkursen unzweckmäßig. Die Zentralbanken mussten immer häufiger intervenieren. Deutschland gehörte zu den exportstarken Nationen und zeigte sich aufwertungsverdächtig. Die USA verzeichnete eine negative Handelsbilanz und war dementsprechend abwertungsgefährdet.
So kam es, dass die festen Wechselkurse im September 1969 gelockert wurden. Durch die Anpassung der Wechselkursparitäten im Dezember 1917 und der Dollarabwertung 1973 wurde versucht, das Paritätensystem zu retten. US-Präsident Nixon kündigte in einer Fernsehansprache im August 1971 einseitig das sogenannte Abkommen von Bretton-Woods. So wurde die Goldparität im Dezember 1971 endgültig abgeschafft. Ebenfalls erfolgte aufgrund des Smithsonian Agreement eine Neuordnung der Wechselkurse durch Leitkurse. Dadurch wurden die Bandbreiten auf 2,25 % angehoben.
Im März 1973 wurde durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mithilfe eines Blockfloating die bisherigen festen Wechselkurse gegenüber dem Dollar durch schwankende Wechselkurse abgelöst. 1979 erfolgte das Blockfloating in das Europäische Währungssystem. Die Folge war, dass die Paritäten mit Höchst- und Niedrigstkursen über den ECU durch einen Währungskorb festgelegt wurden. Ab März 1979 galt die DM als einer der stärksten Währungen. Diese wurde im Januar 1999 durch den Euro abgelöst.
Ursachen für eine Devaluation
Gründe für eine Devaluation können sein:
- eine Aufwertung der Vergleichswährung,
- hohe Inflationsraten, die über denen der Handelspartner liegen,
- niedrige Zinsen bei den Handelspartnern,
- Devisenmarktinterventionen einer Zentralbank
- ein Nettoabfluss ausländischer Devisen sowie
- eine quantitative Lockerung, in dem die Zentralbanken billiges Geld zur Verfügung stellen.
Die Folgen einer Devaluation
Eine Devaluation kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit wie folgt verändern:
- im Ausland hergestellte Güter verteuern sich, da aufgrund der inländischen Nachfrage weniger ausländische Güter gekauft werden. Die Menge an Importen sinkt.
- im Inland hergestellte Güter werden im Ausland billiger. Es erfolgt ein Anstieg der Exporte.
- die Menge an Importgütern wird nach einer Devaluation teurer.
Devaluation und Hedging
Interessant ist, dass Importeure und Exporteure, welche ihre Geschäfte in Fremdwährungen fakturieren, die Kursrisiken durch sogenannte Hedgegeschäfte verringern können. Falls der Importeur eine Verbindlichkeit in einer Fremdwährung besitzt, würde eine Devaluation der Inlandswährung oder auch eine Aufwertung der Auslandswährung dazu führen, dass der Gegenwert seiner Verbindlichkeit erhöht würde. In diesem Fall müssten mehr Devisen aufgebracht werden. Er kauft in diesem Fall die Fremdwährung als Termingeschäft. Dessen Fälligkeit ist mit der Importverbindlichkeit identisch.
Falls der Exporteur eine Forderung in einer Fremdwährung besitzt, würde eine Aufwertung der Inlandswährung oder eine Devaluation der Fremdwährung zu einem Forderungsverlust führen. In diesem Fall verkauft er die Fremdwährung als Termingeschäft, bei der die Fälligkeit mit der Laufzeit der Exportforderung identisch ist.
Sollte die erwartete Devaluation in den Zeitraum der Hedgegeschäfte fallen, dann erhalten beide Geschäftspartner von den Kreditinstituten den vor der Devaluation festgelegten Kurswert gutgeschrieben. Dadurch erleiden beide keine Abwertung. Um sich gegen eine Devaluation abzusichern, werden häufig die Export- und Importgeschäfte in einer Inlandswährung abgeschlossen.
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