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Begriffserklärung
Hinter dem Begriff Devisenbewirtschaftung werden dirigistische Eingriffe in den ausländischen Zahlungsverkehr verstanden, welche die sogenannte Konvertibilität einschränken. Zu den wichtigsten Gründen für eine Devisenbewirtschaftung gehört ein Mangel an Devisen und das Bestreben einer Regierung, einen nicht marktgerechten Wechselkurs durchzusetzen.
Welche Auswirkungen hat die Devisenbewirtschaftung?
Erst mit einer Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Kapitalverkehrs kann die inländische Regierung die notwendigen Devisenströme zielgerichtet lenken. Eine vollständige Kontrolle über die Leistungsbilanz findet statt, wenn alle Transaktionen, auch im Dienstleistungs- und Güterverkehr mit dem Ausland, genehmigungspflichtig werden.
Hierzu gehören beispielsweise:
- die Verteilung der eingenommenen Devisen wird durch einen Wirtschaftsplan zentral gesteuert, um damit notwendige Importe zu kaufen. In diesem Fall hat die Devisenbewirtschaftung eine nicht-marktwirtschaftliche und protektionistische Maßnahmen, welche den nationalen Wechselkurs beeinflusst.
- Deviseneinnahmen aus den Exporten werden an die staatliche Zentralbank durch eine Ablieferungspflicht abgeführt.
- Der Devisenmangel wird gemanagt und Spekulationen getätigt, um die Auswirkungen zu begrenzen.
- Es stecken ideologische Gründe dahinter, wie zum Beispiel das Ziel einer autonomen Volkswirtschaft.
- Die Kapitalflucht in- und ausländischer Anleger soll durch Kapitalexportsteuern reduziert werden.
- Es werden Kapitalimportsteuern vereinnahmt. Hierzu gehört auch die Besteuerung kurzfristiger Kredite in einer Auslandswährung, welche die inländischen Kreditinstitute sowie Unternehmen aufgenommen haben.
- Der Kapitalim- und –export soll durch eine Mengenbeschränkung gesteuert werden.
- Für Transaktionen wird eine Genehmigungspflicht eingeführt.
Devisenbewirtschaftung und Devisenkontrolle
Hierbei handelt es sich um eine teilweise oder vollständige Regulierung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland. Bekanntermaßen erfolgt eine Devisenbewirtschaftung immer in Verbindung mit einer zentral-gelenkten Außenhandelspolitik. Sie wird meist in denjenigen Ländern vorgenommen, die generell an einem chronischen Devisenmangel leiden.
Häufig ist die Devisenbewirtschaftung mit einer Devisenablieferungspflicht oder mit einer Devisenanmeldepflicht für Deviseninländer verbunden. Damit soll eine Abstimmung von Deviseneinnahmen und Devisenausnahmen erfolgen, da der Kapital- und Handelsverkehr mit dem Ausland vornehmlich durch ein staatliches Devisenmonopol erfolgt.
In diesem Fall werden die zur Erfassung der Devisen-Transaktionen benötigten Dokumente, wie Zollpapiere oder Handelsrechnungen als Devisenkontroll-Dokumente bezeichnet. Schon nach dem 1. Weltkrieg gab es in Deutschland Devisenbewirtschaftungs-Maßnahmen, die erst 1927 wieder aufgehoben wurden. Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise lebten 1931 die Devisenbewirtschaftungs-Maßnahmen wieder auf. So war im Dritten Reich durch das Devisenbewirtschaftungsgesetz eine Freizügigkeit im internationalen Zahlungsverkehr fast vollständig aufgehoben.
Nach dem 2. Weltkrieg wurden 1945 durch Militärgesetze alle Geschäfte mit Devisenwerten hierzulande verboten oder genehmigungspflichtig. Erst mit der Gründung der Bundesrepublik konnten durch Runderlasse des Bundesministers für Wirtschaft sowie der damaligen Bank deutscher Länder Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Leider entwickelte sich das Devisenbewirtschaftungsrecht im Laufe der Zeit immer unübersichtlicher.
Abhilfe schaffte das 1961 wirksam gewordene Außenwirtschaftsgesetz. Danach wurde der internationale Zahlungsverkehr der Bundesrepublik liberalisiert.
Devisenbewirtschaftung und Devisenrestriktionen
Unter einer Devisenrestriktion werden staatliche Maßnahmen verstanden, die bis hin zur totalen Zwangsregelung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland führen. Maßnahmen können Vorschriften, Verbote, Steuern und Genehmigungspflichten sein. Betroffen von einer dirigistischen, staatlichen Lenkung aller Transaktionen des Zahlungs-, Geld-, Kredit- und Kapitalverkehrs zwischen dem In- und Ausland sind Unternehmen und Banken, aber auch Privatanleger.
Grundsätzlich soll eine Devisenbewirtschaftung einen Nachfrageüberhang nach Devisen beseitigen oder verringern. Dabei soll ein festgelegter Wechselkurs der eigenen Währung, welche nicht marktkonform ist, mit Gewalt aufrechterhalten werden. Im Gegensatz zu einer Konvertibilität von Währungen ist bei einer Devisenbewirtschaftung leider ein freier Austausch und der Besitz von Devisen nicht erwünscht. Daher verwaltet der Staat die für exportierte Güter eingenommenen Devisen, die später nach einer vom Staat aufgestellten Bedarfsskala weiterverwendet werden.
Diese Maßnahmen gibt es auch heute noch in zahlreichen Industrieländern. Insbesondere in den Entwicklungs- und Schwellenländern stellt die Devisenbewirtschaftung ein selbstverständliches Instrument für planwirtschaftliche Lenkungs- und Schutzmaßnahmen dar. Hierzulande können das Außenwirtschaftsgesetz und die Bundesbank auf dem Verordnungswege eine Devisenbewirtschaftung in Kraft treten lassen. Vorteilhaft für die Beteiligten ist, dass dank der Einführung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die Devisenbewirtschaftung nahezu bedeutungslos geworden ist.
Bei einer Devisenbewirtschaftung ist die freie Verfügbarkeit und die freie Verwendbarkeit von Devisen weitgehend durch staatliche Vorschriften beschränkt und kontrolliert. Dabei ist die Konvertibilität entweder vollständig oder teilweise aufgehoben. Zumindest sind Transaktionen zwischen Devisen-Inländern und Devisen-Ausländern genehmigungspflichtig, zum Teil aber auch verboten. Wie bereits erläutert, ist die Zuteilung von Devisen in erster Linie an Genehmigungen gebunden. Auch der Zufluss von Devisen führt zu einer Ablieferungspflicht.
Wie sich dies auf den Kurs der Devisen auswirkt und nach welchen Regeln die Abführung erfolgen soll, richtet sich nach bestimmten Zielsetzungen, mit der der jeweilige Staat die Devisenbewirtschaftung kontrolliert. In der Praxis zeigt sich jedoch ein vielseitiges Erscheinungsbild. Häufig erfolgt die Devisenzuteilung nach einer Dringlichkeit der finanzierten Importe. Andererseits kann die Ablieferungspflicht zur Erhaltung von Anreizen zur Devisenerzielung erforderlich sein, mit der unterschiedlich hohe Verwendungsmöglichkeiten verbunden sind. Bei der Devisenbewirtschaftung werden zum Teil private Kapitalbewegungen in vielen Varianten verboten oder streng kontrolliert. Interessant ist, dass es bei vielen Devisenbewirtschaftern unnötig erscheint, Devisennachfragen zur Finanzierung von privaten Auslandsreisen zu kontrollieren. Der Staat kann hierfür entweder keine Devisen zuteilen oder nur kleinere Beträge in großen Zeitabständen. Ein Instrument stellen multiple Wechselkurse dar, die dazu dienen, die von den Devisenbewirtschaftern erwünschten Effekte für den Außenhandel zu erzielen. Hiervon sind auch internationale Kapitalbewegungen betroffen.
Die Folgen einer Devisenbewirtschaftung
Eine umfassende Devisenbewirtschaftung und eine fehlende Konvertibilität führt nicht selten zur Entstehung freier Märkte oder Schwarzmärkte. Der Umfang ist abhängig vom Ausmaß der Devisenbewirtschaftung und wie die staatliche Reglementierung unentdeckt umgangen werden kann. All dies ist mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht mehr vereinbar. So halten sich in den wichtigsten Welthandelsländern auch die Devisenbewirtschaftungs-Maßnahmen in engen Grenzen. In Europa sind in den meisten Ländern noch vorhandene Einschränkungen in den letzten Jahren aufgehoben worden.
Lediglich in den Entwicklungsländern ist der Trend einer Devisenbewirtschaftung noch nachzuvollziehen. Durchweg handelt es sich bei einer Devisenbewirtschaftung um eine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Wie bereits eingangs erläutert, hat diese ihren Ursprung während des Verlaufs des 1. Weltkrieges. Ihren Höhepunkt mit verheerendem Bilateralismus erreichte die Devisenbewirtschaftung in den 30er und 40er Jahren durch die Weltwirtschaftskrise und dem 2. Weltkrieg. Erst in den 50er Jahren wurde die Devisenbewirtschaftung wieder leicht abgebaut und zum Teil vollständig aufgehoben.
Abhilfe schaffte schließlich in Europa die Errichtung der Europäischen Währungsunion, die eine vollständige Konvertibilität der Mitgliedsstaaten gewährleistete. Interessant ist, dass in heutiger Zeit nicht nur Entwicklungsstaaten, sondern auch solche mit sozialistischem Wirtschaftssystem noch ein umfassendes Devisenbewirtschaftungssystem verfolgen.
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