Eine Absicherung für so genannte Wechselkursrisiken bei Geschäften außerhalb der Landesgrenzen.
Im Grunde handelt es sich bei einem Devisentermingeschäft um ein Termingeschäft, das Devisen als Basiswert besitzt. Das genaue Gegenteil zum Devisentermingeschäft ist das Devisenkassageschäft. Bei dieser Art von Geschäften gibt es Handelspartner, die eigentlich Währungspaare verkaufen. Der Handelspartner ist auf der Suche nach einer Inlandswährung oder zwei Fremdwährungen und dafür tauscht er Fremdwährungen ein. Dabei spielt der Zeitpunkt bei dem Devisentermingeschäft eine wichtige Rolle. Der Handel findet im Vorfeld statt, aber die Erfüllung des Vertrages findet erst in der Zukunft statt. An dem Tag des Handels werden aber alle notwendigen Vereinbarungen getroffen, von dem Zeitpunkt der Erfüllung über die Menge bis hin zum Kurs, für den die Devisen verkauft werden. Dabei spielt es bei einem solchen Geschäft keine Rolle, wie sich der Kurs bis zum Erfüllungstag entwickelt. Alle Vereinbarungen sind im Vorfeld schriftlich fixiert worden und gelten als bindend. Beide Handelspartner müssen sich an das Devisentermingeschäft halten.
Inhalt
Die Arten der Devisentermingeschäfte
Es gibt verschiedene Arten von Devisentermingeschäften, die auch durch unterschiedliche Namen gekennzeichnet sind.
- Bei dem reinen Devisentermingeschäft handelt es sich um ein Devisenmarktgeschäft das einseitig abgeschlossen wird. Das reine Devisentermingeschäft wird auch als Solo-Termingeschäft oder Outright-Termingeschäft bezeichnet. Um die 15% der ganzen Devisengeschäfte werden mit dem reinem Devisentermingeschäft ausgemacht.
- Bei dem Devisenswapgeschäft handelt es sich um ein Geschäft, bei dem abweichende Fälligkeiten in einem Devisengeschäft miteinander kombiniert werden. Im Grunde handelt es sich bei mehr als 45% aller Devisentransaktionen um sogenannte Devisenswapgeschäfte.
- Alle Devisentermingeschäfte werden an der Börse durchgeführt. Es gibt allerdings auch Devisentermingeschäfte, die außerhalb der Börse stattfinden, aber das ist heute eher selten. In einem solchen Fall ist die Gegenpartei in der Regel ein Kreditinstitut. Diese Art der Geschäfte können in allen Währungen abgeschlossen werden. Sie besitzen eine Laufzeit zwischen einem und 12 Monaten, wobei die Laufzeiten in den einzelnen Fällen durchaus unterschiedlich sein können.
Der Unterschied zwischen dem Devisenterminkurs und dem Devisenkassakurs
Die Kurse bei dem Devisentermingeschäft und dem Devisenkassageschäft sind nicht gleich. Es besteht ein sogenannter Kursunterschied. Der Kassakurs ist entscheidend für den Devisenterminkurs, dabei hängt die Laufzeit und die Zinsdifferenz der beiden Handelswährungen auch damit zusammen. Der größte und bedeutendste Unterschied zwischen dem Zinsniveau ist die Differenz zwischen den In- und dem Ausland. Je größer der Unterschied ist desto größer ist der Unterschied zwischen den einzelnen Kursen. Die Kursunterschiede zwischen den Devisentermingeschäft und dem Devisenkassageschäft wird als Auf- oder Abschlag bezeichnet. In der Fachsprache auch als Deport oder Report. Im Grunde bilden sie zudem den sogenannten Swapsatz. Der Swapsatz wird auch als Kurssicherungskosten bezeichnet. Die Kurssicherungskosten sind von den Marktteilnehmern auf jeden Fall zu tragen und gelten nicht nur als Transaktionskosten, sondern auch als Risikoprämie bei Übernahme des Kursrisikos.
Erläuterung Depot und Report
- Depot
Die Bezeichnung Depot wird auch Abschlag genannt. Hierbei wird von einer Mengennotierung gesprochen, wenn der Kurs für den Devisentermin unter dem Kurs des Kassageschäfts liegt. Die Zinsen sind in einem solchen Fall im Ausland deutlich niedriger als im Inland. - Report
Die Bezeichnung Report wird auch Aufschlag genannt. Hierbei wird von einer Mengennotierung gesprochen, wenn der Kurs für den Devisentermin über dem Kurs des Kassageschäfts liegt. Die Zinsen sind in einem solchen Fall im Ausland deutlich höher als im Inland.
Der Devisenterminkurs wird durch den Report beziehungsweise den Depot bestimmt.
Die rechtlichen Grundlagen des Devisentermingeschäfts
Bei dem Devisentermingeschäft werden die rechtlichen Grundlagen des Termingeschäfts genommen. Diese sind im KWG § 1 Abs.11 Satz 4, Nr. 1 nachzulesen.
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
…
(11) Finanzinstrumente im Sinne der Absätze 1 bis 3 und 17 sowie im Sinne des § 2 Absatz 1 und 6 sind
…
4.
sonstige Rechte, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Rechten nach den Nummern 1 und 3 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von solchen Rechten, von Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird
…
Hinterlegungsscheine im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere, die auf dem Kapitalmarkt handelbar sind, ein Eigentumsrecht an Wertpapieren von Emittenten mit Sitz im Ausland verbriefen, zum Handel auf einem organisierten Markt zugelassen sind und unabhängig von den Wertpapieren des jeweiligen gebietsfremden Emittenten gehandelt werden können. Geldmarktinstrumente sind Instrumente im Sinne des Artikels 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten. Derivate sind
1.
als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet (Termingeschäfte) mit Bezug auf die folgenden Basiswerte:
….
Die verbindlichen Devisentermingeschäfte
Bei einem Devisentermingeschäft handelt es sich um ein rechtsgültiges Geschäft, das zwischen zwei Parteien abgeschlossen und in einem entsprechenden Handelsvertrag festgehalten wird. Zivilrechtlich besagt das BGB im § 762, dass aus den Geschäften keine einklagbaren Verbindlichkeiten bestehen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 762 Spiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
37
Nur natürliche Personen können den Spiel- und Wetteinwand geltend machen und aus dem Grund gibt es diese Vorschrift. Damit aber beide Parteien sich an den Vertrag halten, sieht das BGB den § 37e vor.
§ 37e Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanztermingeschäfte abschließt oder deren Abschluss vermittelt oder die Anschaffung, Veräußerung oder Vermittlung von Finanztermingeschäften betreibt, kann der Einwand des § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht erhoben werden.
Grundsätzlich gilt, dass die Devisentermingeschäfte als rechtsbindend gelten, wenn mindestens eine Partei eine Erlaubnis zur Betreibung von Finanztermingeschäften besitzt.
Ist eine der beiden Parteien ein normaler Verbraucher, dann muss dieser über alle Risiken im Vorfeld ausführlich informiert werden. Diese Informationen müssen korrekt und vollständig sein, ansonsten kann ein Schadensersatzanspruch die Folge sein. Sind alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden, dann können die Devisentermingeschäfte rechtlich abgeschlossen werden.
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