Bei dem Differenzgeschäft handelt es sich um ein spekulatives Termingeschäft. Im Finanzwesen wird von einer Spekulation gesprochen, wenn ein Geschäft mit einem Risiko behaftet ist. Das Termingeschäft ist ein Vertrag, bei dem sich zwei Vertragsparteien auf eine gegenseitige Erfüllung eines Vertrags einigen, der über zwei Handelstage hinaus geht und zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine Erfüllung stattfinden soll. Bei einem Differenzgeschäft sind die Vertragsparteien nicht an dem Handelsobjekt selbst interessiert, sondern nur an dem Preis- beziehungsweise Kursunterschied vom Tag des Abschlusses bis hin eigentlichen Erfüllungstag.
Inhalt
Die Arten der Differenzgeschäfte
Es gibt verschiedene Arten der Differenzgeschäfte, die offenen und die verdeckten Geschäfte, die sich anhand der Transaktionen unterscheiden.
Bei einem offenen Differenzgeschäft vereinbaren beide Vertragsparteien, dass keine Lieferung erfolgen soll. Im Bundesgesetzbuch § 764 Absatz 1 wird das offene Differenzgeschäft festgelegt:
§ 764
1 Wird ein auf Lieferung von Waren oder Wertpapieren lautender Vertrag in der Absicht geschlossen, daß der Unterschied zwischen dem vereinbarten Preise und dem Börsen- oder Marktpreise der Lieferungszeit von dem verlierenden Teile an den gewinnenden gezahlt werden soll, so ist der Vertrag als Spiel anzusehen.
2 Dies gilt auch dann, wenn nur die Absicht des einen Teiles auf die Zahlung des Unterschieds gerichtet ist, der andere Teil aber diese Absicht kennt oder kennen muß.
Bei einem verdeckten Differenzgeschäft sind keine klaren Vereinbarungen getroffen. Es gibt keine ausgesprochene Differenzabsicht. Im Grunde gilt das verdeckte Differenzgeschäft als Scheingeschäft und wird im § 117 Absatz 2 festgelegt:
§ 117 Scheingeschäft
…
(2) Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so finden die für das verdeckte Rechtsgeschäft geltenden Vorschriften Anwendung.
Im Grunde gilt ein solches Differenzgeschäft als nichtig. Nur eine Vertragspartei wird also im Endeffekt die Absicht haben, den eingegangenen Vertrag zu erfüllen und somit die Differenz von dem vereinbarten Preis und dem vereinbarten Preis am Erfüllungstag zu erbringen. Allerdings muss der Vertragspartner die Absicht der Gegenpartei kennen.
Wie ein Differenzgeschäft eingeordnet werden muss, hängt von den Begleitumständen ab. Zudem gibt es Beweisanzeichen, die deutlich für ein offenes oder ein verdecktes Differenzgeschäft sprechen können. Die folgenden Indizien können für ein verdecktes Differenzgeschäft sprechen:
- auffälliges Missverhältnis zwischen dem Kapital des Bankkunden und dem Umfang des geschlossenen Geschäfts
- Überlassung eines Sicherheitsbetrages, der nur einen Verlust zwischen dem Erst- und dem Gegengeschäft abdecken wird
- Fehlen einer Beziehung zwischen der Aktie und dem Geschäftskreis des Käufers
- Charakter der Produkte, Devisen oder Aktien
- häufiger An- und Verkauf von Aktien
Indexterminkontrakte zählen zu Differenzgeschäften
Die Indexterminkontakte gehören ebenfalls zu den sogenannten Differenzgeschäften. Hierbei handelt es sich um Kontrakte, bei denen die Zahlung schon im Vorfeld als Differenz beabsichtigt wird. Dabei wird der Gegenwert zum Fälligkeitsdatum in bar ausgeglichen. Die selbstständigen Indexoptionen gehören seit 1989 zu den Differenzgeschäften. Bei ihnen kommt es für den Anleger zu einer sogenannten Glattstellung. Das bedeutet, es gibt keinen Bezug zwischen dem Anleger und der Aktie, aber mit Hilfe eines Barbetrags wird der Differenzbetrag ausgeglichen.
Der Leerverkauf und die Differenzgeschäfte
Es ist nicht eindeutig geklärt, ob es sich bei einem Leerverkauf um ein Termingeschäft handelt, aber es gibt eindeutige Merkmale eines Differenzgeschäfts. Der Verkäufer bietet seine Aktien zum Verkauf an und hofft, dass er seine Aktien zu einem späteren Termin zu einem deutlich günstigeren Kurs zurückkaufen kann.
Daytrading – die finanziellen Differenzgeschäfte
Das Daytrading ist kein Kassagengeschäft, aber es handelt sich um ein finanzielles Differenzgeschäft. Laut § 2 Absatz 3 Nummer 3 des WpHG:
Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz – WpHG)
§ 2 Begriffsbestimmungen
…
(2) Geldmarktinstrumente im Sinne dieses Gesetzes sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, insbesondere Schatzanweisungen, Einlagenzertifikate, Commercial Papers und sonstige vergleichbare Instrumente, sofern im Einklang mit Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565
…
3.
ihre Fälligkeit bei Emission höchstens 397 Tage beträgt,
Die Gründe dafür sind eindeutig:
- der Trader strebt keine unbeschränkte Verfügungsbefugnis über die Aktien oder irgendwelche Waren an
- der Trader muss kein eigenes Kapital einsetzen, sondern nur den Erlös bekommen
- das Gegengeschäft stimmt mit dem Erstgeschäft überein
Die Geschichte des Differenzgeschäfts
Seinen Namen verdankt das Differenzgeschäft, dass Warentermingeschäfte immer mit Zahlungen der Kursdifferenzen gemacht wurden. 1848 war John Stuard Mill der Meinung, dass die Spekulationen über die Differenzen der Händler durchaus einen Gewinn abwerfen können. Schon früh haben die Rechtsprechung und auch der Gesetzgeber erkannt, was für eine spekulative Wirkung diese Art der Geschäfte hatte. Nach 1850 sind die juristischen Grundlagen im Bereich der Differenzgeschäfte zu einem Dauerthema geworden. Die reinen Differenzgeschäfte sollten doch als Wette angesehen werden, denn beim Vertragsabschluss kann man nicht genau sagen, wie sich der Kurs im Laufe der Zeit entwickeln würde und somit handelt es sich um eine reine Spekulation und könnte somit auch als Wette qualifiziert sein. 1882 sorgte der deutsche Juristentag dafür, dass die Differenzgeschäfte nicht einzuschränken wären und schon gar nicht verboten werden können. Nur einige Jahre später kam es aufgrund von Differenzspekulationen zu einem Bankenkonkursen. Gleich mehrere Banken, darunter auch die Berliner Bank mussten Konkurs anmelden. Trotzdem wurde die Rechtsgrundlage für Differenzgeschäfte nicht geändert.
Erst 1892 kam es zu einer Wende als beschlossen wurde, dass die beiderseitigen Absichten bei einem Differenzvertrag zu prüfen sind. Aufgrund dieser Rechtsprechung kam es zu drei weiteren Tagen, an denen die Differenzgeschäfte beäugt wurden. 1900 wurden die offenen Differenzgeschäfte anschließend zu einem Spiel erklärt und es sind alle rechtlichen Verbindlichkeiten entzogen worden. Spielschulden sind schließlich Ehrenschulden und es gäbe keine rechtliche Grundlage, andere Dinge anzunehmen. Seit der Zeit wird dieser Einwand immer als Rechtsmittel eingesetzt, wenn es um die Anfechtung von Differenzgeschäften geht.
Heute gilt der § 762 BGB
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 762 Spiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Allerdings ist der Paragraf gerade in Bezug auf die Differenzgeschäfte sehr umstritten.
Die Funktion der Differenzgeschäfte
Bei den Differenzgeschäften handelt es sich im Grunde um Spekulationen. Es geht rein um die Zahlungen des Differenzwertes. Die Beteiligten sind rein am Gewinn interessiert.
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