Das Disagio wird häufig bei der Kreditaufnahme vereinbart. Es beschreibt die Differenz zwischen dem Darlehensnennbetrag und dem Auszahlungsbetrag an den Kreditnehmer. Das Disagio verringert also den Betrag, den der Kreditnehmer tatsächlich erhält, um einen prozentualen Wert und stellt eine Leistung des Kreditnehmers an den Kreditgeber dar, die Zinscharakter hat. Dabei kann das Disagio steuerlich geltend gemacht werden und führt zu einem verminderten Nominalzins, aber einem erhöhten Effektivzins. Da aber bei vermieteten Immobilien die Zinszahlungen ohnehin steuerlich geltend gemacht werden können, bleibt es fraglich, ob sich die Vereinbarung des Disagio wirklich lohnt. In der Regel beträgt das Disagio etwa 10 Prozent des Darlehensbetrages.
Ein Disagio ist ein Abschlag oder Abgeld vom Nennwert der beispielsweise bei der Ausgabe von Krediten, Anleihen oder anderen Wertpapieren vereinbart werden kann. Bei sogenannten Null-Kupon Anleihen kommt es beispielsweise regelmäßig zur Vereinbarung von Disagios. Das Gegenteil des Disagios ist das Agio (der Aufschlag, das Aufgeld). Das Agio wird beispielsweise bei der Ausgabe von Investmentfonds oder Zertifikaten von Fondsgesellschaften oder Emittenten zur Deckung der Vertriebskostenbei der Ausgabe eines Wertpapiers erhoben.
Die Differenz zwischen einer Kreditsumme und dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag.
Es besteht die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen, bei dem der gesamte Zinsaufwand für die Anleihe bereits zur Kreditsumme dazu addiert wurde. Ausbezahlt wird nur das aufgenommene Kapital, d.h. der Mehrbetrag (Disagio), ca. 10% vom Kapitalbedarf, wird vom Darlehensgeber einbehalten. Folglich verringern sich die monatlichen Tilgungsraten.
Die genannte Methode findet häufige Anwendung bei der Aufnahme von Hypotheken.
Mit dem Begriff Disagio (auch als Abgeld oder Damnum bezeichnet) wird der Betrag beschrieben, um den der Kurs von Münzen, Banknoten oder Wertpapieren unter dem eigentlichen Nennwert liegt. Im Bereich des Finanzwesens spiegelt das Disagio den Abschlag vom Nennwert bei der Kreditgewährung wieder.
Bei der Kredit- und Darlehensvergabe wird das Disagio in Prozent des Gesamtkreditbetrags (Nettokreditbetrag einschließlich Disagio) angegeben. Alternativ ist die Höhe des Auszahlungsbetrags um den Disagio-Satz gekürzt. Auch bei einem geringeren Auszahlungsbetrag erfolgt aber immer die Verzinsung des vollen Kreditbetrags und auch dieser muss zurückgezahlt werden.
Inhalt
Wann wird ein Disagio bei einem Kredit vereinbart?
Bei einem Kredit beruht das Disagio auf der Tatsache, dass ein niedrigerer Nominalzinssatz vereinbart wird. Das Disagio stellt einen vorausbezahlten Zins dar. Durch das vorausbezahlte Disagio wird die monatliche Ratenzahlung gering gehalten. Da das Disagio allerdings nicht ausgezahlt wird, ist je nach Kreditbedarf auch die Beantragung eines höheren Kredits notwendig. Entsprechend fallen dann natürlich auch die Zinsen und somit die Rückzahlung höher als bei einem Kredit ohne Disagio aus.
Problematisch am Disagio ist, dass gerade finanzmathematisch unerfahrene Kunden die komplizierte Berechnung entsprechend des in der Preisangabenverordnung festgelegten Iterationsverfahrens nicht nachvollziehen und überprüfen können. Da dieses Verfahren davon ausgeht, dass der Kreditbetrag einschließlich Disagio zum Beginn der Kreditlaufzeit ausgezahlt und dann ein Monat nach dieser Auszahlung auch die Tilgung begonnen wird, findet Disagio keine Anwendung bei Hypothekendarlehen für den Neubau von Häusern. Anwendung kann Disagio aber durchaus bei Krediten und Darlehen für Grundstückskäufe, den Kauf fertiger Gebäude oder auch für Umschuldungen finden.
Rechtsgrundlagen für das Disagio
Generell gilt auch für Kreditverträge Vertragsfreiheit. Dadurch ist es den Vertragsparteien möglich, die Preise individuell zu gestalten und zu differenzieren. Aus zivilrechtlicher Sicht führt ein Disagio zur Senkung der Nominalzinsen und wird damit den Zinsen zugeordnet. In der Arbeitspraxis der Banken hat sich das Disagio zu einer wichtigen Rechengröße für die Bemessung der Zinsen entwickelt.
Die Rechtsprechung sieht das vereinbarte Disagio als laufzeitabhängigen Ausgleich an, der für einen niedrigeren Nominalzinssatz angesetzt wird. Entsprechend der Vertragsauslegung gilt das Disagio deshalb auch als ein wichtiger Bestandteil für die Kalkulation der Zinsen.
Im Kreditvertrag ist außerdem nicht die gewählte Bezeichnung als Zins oder als Kosten maßgeblich. Von Bedeutung ist vor allem die Abgrenzung von laufzeitabhängigen Zinsen und laufzeitunabhängigen Kreditkosten. Inwiefern Entgelte von der Laufzeit abhängig oder unabhängig sind, muss für den jeweiligen Einzelfall ermittelt werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch ein vereinbartes Disagio zu den Bearbeitungsgebühren zählt, die als laufzeitabhängige Vergütung mit zinsähnlichem Charakter anfallen. Auch steuerrechtlich wird beim Disagio auf den Zinsbegriff entsprechend des bürgerlichen Rechts abgestellt.
Behandlung des Disagios bei vorzeitiger Kreditrückzahlung
Inwieweit ein Kreditinstitut bei einer vorzeitigen Rückzahlung zur Erstattung des anteiligen Disagiobetrags verpflichtet ist, ist vom Grund der vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags abhängig:
1. Sofern der Kreditvertrag endet, weil der Kreditnehmer von seinen nach § 286 Abs. 3 BGB oder nach § 489 BGB geregelten Kündigungsrecht Gebrauch macht oder beide Parteien einvernehmlich einer wirksamen Kündigung durch den Kreditnehmer zustimmen, dann fällt der Rechtsgrund für unverbrauchtes Disagio weg. Dem Kreditnehmer steht in diesem Fall eine Erstattung des zeitanteiligen Disagios zu.
2. Wenn ein Darlehensvertrag mit einer festen Laufzeit durch die kreditgebende Bank aus einem wichtigen Grund fristlos gekündigt und damit vorzeitig aufgelöst wird, weil der Darlehensnehmer durch eigenes Verschulden seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, kann die Bank Ersatzanspruch für den durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandenen Schaden verlangen. Unverbrauchtes Disagio ist bei der Berechnung des Schadens dabei ein unselbständiger Rechnungsposten, der sich ohne eine fristlose Kündigung vollständig verbraucht hätte. Aus diesem Grund muss das anteilige Disagio auch bei der Bank verbleiben.
Vorteile des Disagios
Wer Wohneigentum privat nutzt und hierfür einen Kredit aufnimmt, profitiert vom Disagio in der Regel nicht, denn es beinhaltet keine Steuervorteile.
Für Kapitalanleger sieht das etwas anders aus. Da diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ergeben sich steuerliche Vorteile. Die einzelnen Aufwendungen für das Disagio können hier als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Schon im ersten Jahr der Darlehensaufnahme kann das Disagio dabei zu 100 Prozent bei der Steuer angegeben werden.
Disagio im Kreditkartenwesen
Auch bei der Ausgabe von Kreditkarten kommt der Begriff „Disagio“ zur Anwendung. Hier wird allerdings die Servicegebühr in Höhe von 2 % bis 5 % als Disagio bezeichnet. Diese Gebühr wird bei der Verwendung der Kreditkarte durch den Kartenherausgeber vom Kartenumsatz einbehalten.
Beispiele für die Anwendung des Disagios
Herr A bekommt einen Kredit über 1.000 EUR bewilligt, es wurde ein Disagio von zwei Prozent vereinbart. Der Auszahlbetrag liegt deshalb bei 980 EUR. Ihr Kredit bringt also 20 EUR Kosten mit sich.
Frau B möchte eine Aktie mit einem Nennwert von 100 EUR kaufen. Sie zahlt 96 EUR, also weniger als die Aktie tatsächlich wert ist. Damit hat Frau B eine Aktie mit einem Disagio von vier Prozent gekauft.
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