Hinter einem Diskont wird ein Zinsabschlag verstanden, den der Käufer beim Kauf einer Forderung erhält. Diese ist jedoch noch nicht fällig. Ein Beispiel stellt der Ankauf eines Wechsels dar. Der Diskont errechnet sich aus dem Gesamtbetrag, den der Käufer der Forderung als Zinsen für die Zeit zwischen Kauf und Fälligkeit erhalten würde. In heutiger Zeit hat die sogenannte Diskontierung vornehmlich im Interbankenhandel große Bedeutung. Auch hier spielt der Handel mit Wechseln eine wichtige Rolle.
Inhalt
Das Diskontgeschäft
Beim Diskontgeschäft oder Diskontkredit handelt es sich um den Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln durch spezielle Kreditinstitute. Hierbei werden die aufgekauften Wechsel diskontiert. Die Zinsen bzw. der Diskontsatz bis zum Fälligkeitstag der Forderung werden vom Nominalwert des Wechsels abgezogen. Der aktuelle Diskontsatz wird von der Zentralbank bestimmt.
Der geschichtliche Hintergrund zum Diskontgeschäft
Seit 1924 ist die Diskontierung von Wechseln durch die Banken nach § 21 Bankgesetz erlaubt. Hierdurch konnten die Banken ihre Kreditgeschäfte wesentlich ausbauen. Im April 1934 wurde das Wechselrecht mit der Einführung des Wechselgesetzes nochmals vereinheitlicht. Die Kreditbearbeitung im Wechselgeschäft bestand nunmehr aus dem eigentlichen Kreditgeschäft und dem Wechselinkasso.
Interessant ist, dass seinerzeit die Politik der Bundesbank darauf abzielte, das Kreditangebotsverhalten der Banken sowie die Kreditnachfrage der Wirtschaft über die Veränderungen der Bankenliquidität und der Zinsen am Geldmarkt zu steuern. Abgeleitet wird dies aus § 15 BbankG, wobei die Bundesbank das Recht eingeräumt wurde, den Diskontsatz zur Beeinflussung des Geldumlaufes und der Kreditgewährung festzulegen. Hierzu ergab sich das Rediskontgeschäft der Bundesbank aus § 19 BbankG. Über viele Jahre spielte der Wechsel als Kredit- und Zahlungsmittel eine wichtige Rolle in der Wirtschaft. So wurde das Volumen in den Jahren 1979 und 1980 eine entscheidende Geldquelle der Zentralbank.
Bis 1986 war der Diskontsatz bei der Refinanzierung der Kreditinstitute eine wichtige Größe und wurde hier auch als Leitzins bezeichnet. Die Banken hatten die Möglichkeit, durch den Verkauf von bundesbankfähigen Wechseln sich eine günstige Liquidität zum Diskontsatz zu beschaffen. Erst im Dezember 1986 sank der Anteil der Diskontkredite zur Mittelbeschaffung auf 60 %. Ebenso hat seit 1987 die Diskontierung von Wechseln an Bedeutung verloren. Stattdessen trat der Lombardsatz in den Vordergrund.
Im Vergleich zu den offenmarkt-politischen Instrumenten der Bundesbank trat die Wechselrefinanzierung immer weiter in den Hintergrund, sodass sich ihr Notenbankanteil im Jahr 1994 nur naoch auf 29,5 % belief. Abgelöst wurden diese auch von den Wertpapier-Pensionsgeschäften, die 1980 nur auf etwa 6 % kamen und 1994 auf über 69 % anstiegen.
Die Rechtsgrundlagen des Diskontgeschäftes
Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen des Diskontgeschäftes gehören:
- das Wechselgesetz,
- das Bundesbankgesetz,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute,
- der Kaufvertrag nach § 433 BGB sowie
- das Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Kreiditwesengesetz.
Banken, die im Diskontgeschäft tätig sein möchten, benötigen hierzu eine gültige Banklizenz.
Wie sieht es mit der heutigen Bedeutung aus?
Bis 1986 galt das Diskontgeschäft als ein besonders sicheres Kreditgeschäft. Um die Sicherheit noch weiter zu erhöhen, haben die Banken seinerzeit die Wechsel bis zur Höhe des gewährten Diskontrahmens diskontiert. Dabei wurden auch nur Handelswechsel mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten aufgekauft. Zudem richteten sich die Banken nach dem Rediskontgeschäft der Bundesbank, weil diese die von den Bankkunden diskontierten Wechsel in aller Regel bei der Bundesbank rediskontierten. Dies wurde nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 BbankG bis Dezember 1998 praktiziert. So räumte die Bundesbank den Geschäftsbanken Rediskont-Kontingente ein, wobei individuell für jedes Kreditinstitut ein Limit festgelegt wurde. Neben der dreimonatigen Restlaufzeit akzeptierte die Bundesbank Wechsel mit mindestens drei als zahlungsfähig bekannten Wechselbeteiligten.
Heute haben Wechsel und das damit verbundene Diskontgeschäft im täglichen Kreditgeschäft keine Bedeutung mehr. Grund hierfür ist, dass das Diskontgeschäft wegen seiner besonderen Urkundeneigenschaft nicht maschinen- bzw. computerfähig gehandhabt werden kann. Es ist sehr personalaufwändig und kostenintensiv. Heute haben Wechsel als Kredit- und Zahlungsmittel in der Wirtschaft ihre Funktion weitgehend eingebüßt. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass durch den Wegfall der Rediskontierungsmöglichkeit von Handelswechseln das Diskontgeschäft für die Kreditinstitute nicht mehr attraktiv genug ist. Die Europäische Zentralbank rediskontiert übrigens keine Wechsel mehr. Handelswechsel sind mittlerweile nur noch als Pfand refinanzierungsfähig.
Kurzdefinition
Bei einem Diskont handelt es sich um einen Zinsabschlag beim Ankauf von noch nicht fälligen Forderungen, die zum Beispiel beim Ankauf von Wechseln berechnet werden. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Ankauf und Fälligkeitstag. Der Verkäufer eines Wechsels bekommt den um den Diskont gekürzten Wechselbetrag ausgezahlt. Damit kann er bereits vor Fälligkeit über die Wechselsumme verfügen. Vergleichbar ist dies in etwa mit einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn Sie bei einem Kreditinstitut einen Wechsel einreichen, werden jedoch nicht nur der Diskont, sondern auch noch die Wechselspesen abgezogen. Wichtig ist, dass nach § 4 Nr. 8a UStG der Ankauf von Wechseln durch ein Kreditinstitut nicht umsatzsteuerpflichtig wird. Erst wenn ein anderes Unternehmen einen Wechsel ankauft, muss dieses Umsatzsteuern dafür bezahlen. Ein anderes Unternehmen kann aber den abgezogenen Diskont durch die Gewinn- und Verlustrechnung als Betriebsaufwand geltend machen. Hierbei muss aber ein Waren- oder Dienstleistungsgeschäft dem Wechsel zugrunde liegen.
Diskont und die Bankgeschäfte
Bei den Bankgeschäften gibt es die Bezeichnung Diskont auch. Hierbei handelt es sich um den Zinssatz, den die Europäische Zentralbank vorgibt, um Wechsel von anderen Banken zu kaufen. In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten Diskontieren gesprochen. Im Grunde bedeutet Diskontieren eigentlich Abzinsung. Dabei handelt es sich um finanzmathematisches Berechnungsverfahren, das auch als Diskontierung bezeichnet wird. Dieser Vorgang ist auch unter dem Begriff der Abzinsung bekannt. Das Ziel des Diskontieren ist ganz einfach. Es soll ein Wert ermittelt werden, der für die Zahlung in Zukunft gebraucht wird. Der Wert wird immer für einen Tag ermittelt, der vor der eigentlichen Zahlung liegt.
Das beste Beispiel für das Diskontieren ist ein Kaufhaus-Gutschein. Zum Geburtstag wird ein Kaufhaus-Gutschein mit einem bestimmten Wert verschenkt. Der Gutschein hat aber einen Haken, er kann erst in einem Jahr eingelöst werden. Der Grund kann vielfältig sein. In diesem Fall ist das Kaufhaus vielleicht außerhalb des Landes und kann erst im nächsten Urlaub eingelöst werden. In einem Jahr ist der Gutschein allerdings nicht mehr so viel Wert als wenn man ihn direkt einlöst. Es gibt also weniger zu kaufen. Der Grund ist ganz klar. Im Laufe der Zeit können verändern sich die Zinsen und somit verändert sich auch der Marktwert. Das Kaufhaus muss Beträge buchen, die der Wertveränderung unterliegen. Bei einem solchen Geschäft handelt es sich um ein sogenannten Diskontgeschäft.
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