Hinter dem Begriff Diskontsatz wird ein besonderer Zinssatz verstanden, der von Kreditinstituten zum rediskontieren von Wechseln verwendet wird. Die Kreditinstitute verkaufen ihre Wechsel hierbei an die Zentralbank. Hierdurch können sie sich kurzfristig Liquidität verschaffen. Der Preis zum Einlösen eines Wechsels wird in Form eines Diskontsatzes festgelegt. Es handelt sich somit um einen besonderen Abschlag vom Nominalwert des Wechsels.
Inhalt
Der geschichtliche Hintergrund zum Diskontsatz
Politik und Bundesbank arbeiten eng zusammen. So gehört es zum Ziel der Bundesbank, das Kreditangebot der Banken und die Geld- und Kreditnachfrage der Wirtschaft zu steuern. Hierzu müssen die Bankenliquidität und die Zinsen am Geldmarkt kontinuierlich angepasst werden. Hergeleitet wird dies aus § 15 BbankG, wobei der Bundesbank das Recht eingeräumt wird, zur Beeinflussung des Geldumlaufes und der Kreditgewährung einen Diskontsatz festzulegen. Das sogenannte Re- und Diskontgeschäft ergab sich seinerzeit aus § 19 BbankG. Viele Jahre spielte in der deutschen Wirtschaft der Wechsel als Zahlungs- und Kreditmittel eine bedeutende Rolle. So erreichte das Diskontvolumen in den Jahren 1979 und 1980 seinen Höhepunkt. Es wurde zur wichtigsten Quelle der Zentralbank-Geldversorgung.
Erst im Dezember 1986 sank der Anteil der Diskontkredite an der Mittelaufnahme auf 60 %. Interessant ist, dass der Diskontsatz bis 1987 eine entscheidende Rolle spielte und zur Refinanzierung der Kreditinstitute durch die Bundesbank genutzt wurde. Ebenso diente er als Leitzins, da die Banken sich durch den Verkauf von bundesbankfähigen Wechseln mehr Liquidität zum Diskontsatz verschaffen konnten.
Darüber hinaus kam dem Diskontsatz die Funktion eines Referenzzinssatzes zu, da er als wichtige Bezugsgröße in Verträgen und in Gesetzen verankert wurde. Jedoch hat seit 1987 die Diskontierung von Wechseln hierzulande an Bedeutung verloren. Anstelle des Diskontsatzes trat der Lombardsatz in den Vordergrund. Ebenso trat auch die Wechselrefinanzierung durch die offenmarktpolitischen Instrumente der Bundesbank in den Hintergrund. So betrug ihr Anteil an den Notenbankkrediten im Jahr 1994 nur noch knapp 30 % von einst knapp 84 % im Jahr 1980. Anstelle der Wechselrefinanzierung traten die Wertpapierpensionsgeschäfte. Diese besaßen 1980 nur einen Anteil an der Gesamtrefinanzierung in Höhe von 6 % und schnellten im Jahr 1994 auf knapp 70 % an.
Die Deutsche Bundesbank als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland
Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Sie ist die Bank der Banken und wurde am 26.07.1957 gegründet. Die Bundesbank ist in Frankfurt am Main ansässig und ist seit 1999 ein wichtiger Bestandteil des Eurosystems. In Verbindung mit den anderen nationalen Zentralbanken ist die Bundesbank in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank für den Euro verantwortlich. Jedoch darf nicht unerwähnt bleiben, dass viele Aufgaben der Bundesbank zwischenzeitlich an die Europäische Zentralbank abgegeben worden sind. Nach wie vor gehört es jedoch zu ihrer Hauptaufgabe, die Stabilität des allgemeinen Preisniveaus zu sichern. Hierbei ist die Deutsche Bundesbank zudem auf die Unterstützung durch die Wirtschafts-, Finanz- und Lohnpolitik der Regierung angewiesen. Ebenso sorgt die Bundesbank dafür, dass die geldpolitischen Beschlüsse vom Rat der Europäischen Zentralbank hierzulande umgesetzt werden können.
Die Europäische Zentralbank und der Diskontsatz
Aufgrund der Einführung der Europäischen Wirtschaftsunion hat die Bundesbank ihre Rechtsmacht für die Festlegung der Leitzinsen verloren. Diese werden seit 1999 nun über die Europäische Zentralbank festgelegt. Dabei müssen drei verschiedenen Formen unterscheiden werden:
- der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft,
- der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und
- der Zinssatz für die Einlagefazilität.
Darüber hinaus stärkt die Europäische Zentralbank das Instrumentarium mit den Offenmarktgeschäften im Euroraum.
Interessant ist, dass zum Beispiel ab Januar 1999 hierzulande der bisherige Diskontsatz, der in Verträgen und Vorschriften als Referenzzinssatz für die Zinsen und anderen Leistungen verwendet wurde, gemäß § 247 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch den Basiszinssatz ersetzt werden musste. Seit Januar 2002 wird der Basiszinssatz mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts kontinuierlich ermittelt und angepasst.
Kurzdefinition
Über den Diskontsatz können sich die Kreditinstitute kurzfristig bei der Zentralbank Liquidität beschaffen. Dabei entspricht der Diskontsatz einem Zinssatz für Wechselkredite, welcher beim Ankauf von Wechseln durch die Zentralbank für die Zeit bis zum Fälligkeitstermin berechnet werden. Vergleichbar ist dies in etwa mit einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Möchten Privatpersonen bei einem Kreditinstitut einen Wechsel einlösen, dann wird nicht nur der Diskont anhand des Diskontsatzes berechnet, sondern auch noch die sogenannten Wechselspesen. Letztlich muss aber beachtet werden, dass mit der Euroeinführung zum 01.01.1999 der Diskontsatz vom Basis- oder Leitzins abgelöst wurde. In anderen Ländern und Währungsräumen gibt es jedoch immer noch den Diskontsatz.
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