Der Dispo wird häufig in einem Atemzug mit dem Girokonto genannt. Tatsächlich gibt es den Dispo (offiziell: Dispositionskredit oder auch Dispo-Kredit) nur auf dem Girokonto.
Er dient dazu, kurzzeitige Ausgaben-Spitzen abzufangen ohne das der Konto-Inhaber gleich einen Kredit beantragen muss, um seine Schulden zu decken. Der Dispo-Kredit wird also bei Bedarf automatisch gewährt.
Aber Achtung: bei manchen Banken wird der Dispo nicht automatisch zur Verfügung gestellt! Fragen Sie also bei der Konto-Eröffnung konkret nach und bestätigen Sie ggf. die Anlage eine Dispo-Rahmens.
Dieser Dispo-Rahmen bewegt sich in der Regel zwischen 1 und 2 Netto-Gehältern. Es können bei entsprechenden Vorgaben aber auch 3 oder mehr sein – entsprechende regelmäßige Geldeingänge vorausgesetzt.
Allerdings macht das dann nicht mehr viel Sinn, denn wenn Sie sich mehr Geld von der Bank leihen wollen, dann sind Sie mit einem Klein-Kredit besser beraten, da die Zins-Kosten niedriger sind.
Der Dispo ist wirklich nur dazu da, unerwartete Kosten wie z.B. eine spontane Urlaubsreise oder eine teure Autoreparatur abzufedern. Wenige 100 Euro, mehr sollte das Girokonto ohnehin nicht ins Minus kommen.
Bitte beachten Sie, das der Dispo-Zins eigentlich immer über dem “normalen” Kredit-Zins liegt.
Wenn Sie dann noch Ihren Dispo überziehen, zahlen Sie Überziehungszinsen die deutlich über 15% liegen können.
Das wird schnell sehr teuer und ist entsprechend in jedem Fall zu vermeiden.
Tipp: falls Sie längerfristig mit Ihrem Girokonto im Minus sind, lohnt es sich, über eine Umschuldung auf einen Raten-Kredit nachzudenken, um die höheren Kosten beim Dispo-Zins zu sparen.
Inhalt
Was bedeutet Dispo?
Dispo ist die die Kurzform von Disposition und wird somit als Abkürzung für einen Dispositionskredit genutzt, der bei der Eröffnung eines Girokontos aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden kann. Der Dispositionskredit wird auch als Barkredit bezeichnet, denn es handelt sich im Prinzip um einen Kreditform, die sofort ausgezahlt werden kann. Hierfür ist also kein weiterer Antrag erforderlich, dass Geld kann direkt am Automaten abgehoben werden.
Die Bezeichnung Dispo
Die Bezeichnung Dispo hat sich im landläufigen Sprachgebrauch etabliert. Der Grund ist darin zu suchen, dass bei entsprechenden Krediten im deutschsprachigen Raum, am Anfang immer von einer Disposition auf dem Konto gesprochen wurde. Dieser Terminus beinhaltete allerdings zu viele negative Assoziationen, da hier gleich von einen Schuldposten ausgegangen wurde.
Der Begriff Barkredit war hingegen schon vorher bekannt, wurde im Sprachgebrauch aber eher für Kredite verwendet, die von der Bank auf der Stelle ausgezahlt wurden. Da es zu früheren Zeiten möglich war, Beträge deutlich unter den heutigen Untergrenze zu leihen, sorgte dies beim Übergang in das aktuelle Geldsystem für eine gewisse Verwirrung. Dies erklärt auch den Umstand, dass sich der Terminus nie in der Allgemeinheit durchgesetzt hat. Er wird allerdings bei den Banken noch immer verwendet und stellt bei diesen die korrekte Bezeichnung für einen Dispo dar.
Die Abkürzung Dispo wurde etwa in den späten 70er Jahren geprägt, als immer mehr Banken dazu übergingen, den Kunden Direktkredite einzuräumen, für die nur eine einmalige Prüfung der Bonität erforderlich war. Im laufe der Zeit wurde dies der standardmäßige Ausdruck für ein solches Darlehen, sodass heute selbst die Banken auf ihren offiziellen Webpräsenzen von dem Dispo reden. Eine genaue Definition des Dispokredites kann unter der Rubrik Barkredit gefunden werden.
Abweichung zum Barkredit
Der Terminus Dispo kann allerdings auch in Abweichung zum Barkredit genutzt werden. So kann es sich bei einer Disposition auch um eine tatsächliche Überziehung des Kontos handeln, obwohl hier kein entsprechender Kredit gewährt wurde. Solche Überziehungen haben dann für gewöhnlich die Stornierung von Buchungen zur Folge, was in erster Linie Lastschriften betrifft, die vom Konto abgezogen werden sollen. Bei einer nicht ausreichenden Deckung entsteht so ein Schuldposten, der dann als Disposition bezeichnet wird.
Rechtliche Einordnung
Der Begriff Dispo stellt rechtlich gesehen tatsächlich keinen Kredit dar, sondern es handelt sich hier in der Tat um eine Schuld, die in Form einer Abweichenden Zahlung zustande gekommen ist. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Betrag nicht wie vereinbart in der vorgesehenen Höhe entrichtet wurde und es somit zu einer Differenz zwischen dem eigentlichen Soll und dem tatsächlichen Ist-Zustand gekommen ist. Daher wird in der Rechtssprechung auch Grundsätzlich der Begriff Barkredit verwendet, wenn es sich um die entsprechende Kreditform dreht. In allen anderen Belangen wird grundsätzlich von einer Disposition gesprochen, wenn ein festgelegter Schuldposten gemeint ist.
Disposition bei regulären Krediten
Auch bei regulären Krediten kann es zu einer Disposition kommen, wenn Ratenzahlungen und tatsächliche Tilgung nicht mehr übereinstimmen. Es ist an dieser Stelle grundsätzlich zu bemerken, dass es hier nicht um den Barkredit handelt, sondern lediglich um die tatsächliche Definition des Begriffes Dispo. Daher können manche Erklärungen durchaus befremdlich wirken, haben aber eine rechtliche Grundlage.
Eine Disposition bei regulären Krediten kommt in der Regel dann zustande, wenn Zahlungen vom Kreditnehmer nicht geleistet wurden und somit ein Verzug auftritt. Gestattet hier die Bank, dass die Folgeraten einfach weitergezahlt werden, ohne dass die fehlende Rate vorher ausgeglichen wird, kommt es zur sogenannten Dispositionsfeststellung. Diese erfolgt dann am Ende der Laufzeit, spätestens aber, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist – sollte es sich um einen entsprechenden Vertrag handeln. Bei einer rechtskräftigen Feststellung der Disposition, muss der Kreditnehmer den fehlenden Betrag am Ende der Laufzeit ausgleichen, sodass sich hier die Schlussrate deutlich verändern kann.
Disposotionsforderung
Aus der Dispositionsfeststellung geht die sogenannte Dispositionsforderung hervor. Diese legt die genaue Höhe der Disposition fest und gibt somit den am Ende zu zahlenden Betrag aus. Die Dispositionsforderung ist eine Art der Rechnungsstellung, die speziell bei Krediten zum Tragen kommt. Dispositionen bei anderen Zahlungen wie zum Beispiel bei Käufen, werden grundsätzlich als Schuldzahlungen gewertet, sodass es sich nicht zwangsläufig um eine Disposition handelt. Daher kann für diese auch nicht der Terminus Dispo verwendet werden, denn dieser wird dem Sachverhalt in diesem Zusammenhang nicht gerecht. Deshalb wird rechtlich bei fehlenden Teilzahlung nur sehr vereinzelt von einer Disposition gesprochen.
Arten der Disposition
Der Dispo in seiner eigentlichen Form unterteilt sich in mehrere Arten:
Wirtschaftliche Disposition
bei einer wirtschaftlichen Disposition handelt es sich um einen Dispo, welcher durch wirtschaftliche Verpflichtungen zustande gekommen ist.
Als Beispiel kann Unternehmen A genannt werden, welches Unternehmen B eine Leistung zugesagt hat. Diese Leistung wird aber nur teilweise erfüllt, sodass es im Verhältnis zu den im Raum stehenden Kosten und der tatsächlich geleisteten Arbeit, zu einem erheblichen Missverhältnis kommt. Hierbei ist eine Grundlage, dass die Zahlung der Leistungen entweder im Ganzen im Voraus oder aber erfolgen muss oder ein Dauerschuldverhältnis zwischen beiden Unternehmen im Raum steht.
Private Disposition
Bei der privaten Disposition handelt es sich um ein kaum noch gebrauchtes Geschäftsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, die beispielsweise einen Handel abgeschlossen haben. Entsprechende Beispiele hierfür lassen sich vor allem in alten Zeiten – etwa bei der deutschen Hanse – finden.
Schuldete ein privater Kaufmann einem anderen einen Teil der Handelsware, trotz voller Bezahlung durch Person B, konnte der Käufer den Verkäufer in eine Bringschuld versetzen. Hier wurde von einer Disposition im Vergleich zu erbrachten Leistung gesprochen. Die zum Ausgleich erforderliche Gegenleistung konnte dementsprechend auch in anderer Form erbracht werden, solange diese dem Geldwert der ursprünglichen Warenlieferung entsprach. In der heutigen Zeit ist dieses Prinzip nicht mehr gültig, am nächsten kommt ihm noch die Klausel der Nacherfüllungspflicht, wenn ein Handwerker beispielsweise seine Arbeit nicht vollständig erledigt hat. Dabei kann der Kunde entscheiden, ob auch eine andere Leistung in entsprechendem Gegenwert zum Ausgleich der Forderung angemessen ist.
Wichtige Hinweise
Es soll an dieser Stelle deutlich darauf hingewiesen werden, dass genannten Rechtsgrundlagen der Bewertung der entsprechenden Gerichte unterliegen. Ein Rechtsanspruch kann aus den vorliegenden Informationen nicht abgeleitet werden. Daher sollte entsprechende Streitigkeiten immer von einem Anwalt in Augenschein genommen werden.
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