Von einer Doppelbesteuerung ist die Rede, wenn eine steuerpflichtige juristische oder natürliche Person aufgrund von Einkünften über einen bestimmten Zeitraum gleichzeitig von mehreren Steuergläubigern zu Steuern herangezogen wird. Besonders wichtig sind diese Regelungen für international tätige Unternehmen, deren Einkünfte und Gewinne den Steuern mehrerer Staaten unterliegen. Doppelbesteuerung wird auch als Mehrfachbesteuerung verstanden. Zu unterscheiden ist zwischen einer nationalen und internationalen Doppelbesteuerung. Eine nationale Doppelbesteuerung kann es in föderativen Staaten, wie zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland geben. Danach erheben Länder und Gemeinden Steuern, die gleichartig zu bestehenden Bundessteuern sind. Nach Möglichkeit wird hierzulande versucht, eine nationale Doppelbesteuerung zu vermeiden. Wesentlich bedeutungsvoller ist die internationale Doppelbesteuerung. Hier werden die Einkommens- und Körperschaftssteuer tangiert. Es können Überschneidungen von nationalen Steueransprüchen vorliegen, wenn zum Beispiel die Steuergesetzte zweier Staaten das Einkommen sowohl am Wohnsitz als auch am Ort der Herkunft des Einkommens besteuern.
Inhalt
Die juristische Doppelbesteuerung
Von einer juristischen oder rechtlichen Doppelbesteuerung ist die Rede, wenn eine Steuerschuld für ein und dasselben Steuergegenstand über einen gleichen Zeitraum hinweg bei mehreren Staaten zu einer gleichartigen Steuer herangezogen wird. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:
Herr A wohnt in Deutschland und betreibt in Frankreich eine Bäckerei, die einen Jahresgewinn von 60.000 Euro erbringt. Die Einkünfte in Deutschland betragen nochmals 200.000 Euro. Herr A ist hierzulande unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wozu auch die Einkünfte aus der Bäckerei in Frankreich zählen. In Frankreich ist er beschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar nur in Höhe der Einkünfte aus seiner Bäckerei. Um eine Doppelbesteuerung des Gewinns in Höhe von 60.000 Euro zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit Frankreich und anderen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. So erhält der Staat, in dem der Gewinn erwirtschaftet wurde, das volle Besteuerungsrecht. In diesem Fall kann Frankreich die Einkünfte aus der Bäckerei voll versteuern. Im Wohnsitzstaat werden diese Einkünfte freigestellt oder auf die bereits gezahlten Steuern angerechnet. Nachteilig ist lediglich, dass hierzulande mit einer solchen Freistellung ein Progressionsvorbehalt verbunden ist. Dies bedeutet, dass Herr A für seine deutschen Einkünfte in Höhe von 200.000 Euro einen Steuersatz bezahlen muss, der sich eigentlich auf 260.000 Euro bezieht.
Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung
Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung wird von der juristischen Doppelbesteuerung dadurch unterschieden, dass keine sogenannte Subjektidentität vorliegt. Dies bedeutet, dass es sich nicht um denselben Steuerpflichtigen handelt. Der Steuergegenstand wird bei verschiedenen Steuerpflichtigen besteuert. Es handelt sich daher um eine Zweifachbelastung. Selbst eine dreifache oder mehrfache Besteuerung ist in diesem Fall möglich. Dazu folgendes Beispiel:
Eine Kapitalgesellschaft mit Stammsitz in Deutschland gründet in einem anderen Staat eine Tochtergesellschaft. Die Tochtergesellschaft ist aufgrund ihres Sitzes in diesem Staat unbeschränkt steuerpflichtig. Hier müssen die erwirtschafteten Gewinne versteuert werden. Der Stammkonzern in Deutschland ist jedoch unbeschränkt steuerpflichtig und muss seine Gewinne in Deutschland versteuern. Falls das Tochterunternehmen im anderen Staat an die Muttergesellschaft Nachsteuergewinne auszahlt, werden die bereits im anderen Staat versteuerten Gewinne hierzulande nochmals versteuert, da Sie einen Teil des zu versteuernden Gesamteinkommens zählen.
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung einer Doppelbesteuerung
Falls eine Doppelbesteuerung absehbar ist, können Maßnahmen zur Reduktion getroffen werden. Hierzu gehören die nachfolgenden Ausführungen:
Unilaterale Maßnahmen
Eine Doppelbesteuerung kann vermieden werden oder abgemildert werden, wenn ein Staat einseitig auf seine Besteuerungsansprüche voll oder teilweise verzichtet.
Bilaterale Maßnahmen
Eine Doppelbesteuerung wird vermieden oder verringert, wenn zwei Staaten über die Besteuerung Verhandlungen führen und ein Abkommen schließen. International wird von den Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, welches auf Grundlage des OECD-Musterabkommens beschlossen wird. Der von der Europäischen Union nach Art. 293 2. Spiegelstrich EGV geschlossene Vertrag von Nizza und deren Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, bei einer Doppelbesteuerung Verhandlungen zu führen, wurde durch den Vertrag von Lissabon am 01.12.2009 aufgehoben.
Multilaterale Maßnahmen
Multinationale Maßnahmen zur Verringerung einer Doppelbesteuerung wurden beim Abkommen zwischen den nordischen Staaten Finnland, Dänemark, Norwegen, Island und Schweden im Jahr 1983 vorgenommen. Ebenfalls gibt es ein Abkommen der UNESCO zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei sogenannten Literatururheberrechten aus dem Jahr 1979. Interessant ist auch, dass es für die Besteuerung der Einkünfte von NATO-Soldaten und deren Angehörigen über das NATO-Truppenstatut besondere Regelungen gibt.
Methoden zur Vermeidung oder Verringerung einer Doppelbesteuerung
Unter Berücksichtigung der vorgenannten unilateralen, bilateralen und multilateralen Maßnahmen sind verschiedene Methoden entwickelt worden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu verringern. Hierzu gehören beispielsweise die
- Freistellungsmethode,
- Anrechnungsmethode und
- Abzugsmethode.
Die Freistellungsmethode
Bei der Freistellungsmethode werden Einkünfte und Vermögen aus dem Ausland im Heimatstaat von der Besteuerung freigestellt. Diese Form der Freistellung kann als unbedingte oder bedingte Freistellung ausfallen. Ebenso kann diese mit oder ohne Progessionsvorbehalt vorgenommen werden. Die unbedingte Freistellung wird im Heimatstaat gewährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der andere Staat zuvor eine Besteuerung vorgenommen hat oder nicht. Die bedingte Freistellung wird nur vom Heimatstaat gewährt, wenn der andere Staat die Einkünfte und das Vermögen auch wirklich besteuert hat.
Die Anrechnungsmethode
Bei der Anrechnungsmethode werden die auf ausländische Einkünfte entrichteten ausländischen Steuern hierzulande auf die Steuerschuld angerechnet. Vereinfacht bedeutet dies, dass auf die zu bezahlende Steuer die gezahlte ausländische Steuer abgezogen wird. Das Gegenteil stellt die Freistellungsmethode dar, bei der die ausländischen Einkünfte steuerfrei gestellt werden, sodass hierfür keine deutsche Steuer entstehen kann. Bei der Einkommensteuer kann im Vergleich zum Anrechnungsverfahren das sogenannte antragsgebundene Abzugsverfahren günstiger sein. Hierbei wird die ausländische Steuer direkt von den Einkünften abgezogen.
Die Abzugsmethode
Bei der Abzugsmethode werden bei der Ermittlung der Gesamteinkünfte die ausländischen Einkommenssteuern ähnlich wie bei Werbungskosten abgezogen. Diese vermindern dann die Einkünfte und fließen dann in verminderter Summe bei der Einkommensteuerberechnung nach § 34c Abs. 2 bis 3 EStG ein.
« Zurück zum Wiki Index