Die EU leistet Entwicklungsarbeit und dazu ist ein Hilfsinstrument notwendig, das als EEF bezeichnet wird. Es handelt sich um den Europäischen Entwicklungsfonds, der als das wichtigste Hilfsmittel bei der Entwicklungsarbeit der EU ist. Mit den Staaten Afrika, der Karibik und den Staaten des Pazifiks sowie überseeischen Ländern und Hoheitsgebieten leistet die EU Entwicklungshilfe. Dabei finanziert der EEF Programme und Projekte, die dazu beitragen, die Entwicklung eines Landes sozial, kulturell und wirtschaftlich voran zu treiben. Im EEF sind mehrere verschiedene Instrumente enthalten wie Risikokapital, nichtrückzahlbare Hilfen und sogar Darlehen. Finanziert wird der Europäische Entwicklungsfonds durch den Haushalt der Europäischen Union.
Inhalt
Geschichte des EEF
Im EWG-Vertrag war schon ein Entwicklungsfonds enthalten. Bei dem EWG handelt es sich um den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der Vertrag wurde zu Beginn der Fertigstellung mit dem Kürzel EWG versehen. Im Jahr 1992 wurde die Kürzung in EG geändert und 1997 neu nummeriert. Jede Umbenennung hatte einige Änderungen in sich. Im Grunde dient er als Grundlage für die Gründung der Europäischen Union. Allerdings wurde er für eine unbegrenzte Zeit geschlossen und zählt zu den primären Rechtsquellen der EU. In dem Vertrag war die Schaffung eines Entwicklungsfonds schon eingeplant. Allerdings konnte die EEF erst eingerichtet werden als ein Übereinkommen der Mitgliedsstaaten möglich war. In der Regel hält diese Übereinkunft fünf Jahre und wird als Förderperiode bezeichnet. Grundsätzlich kann die Förderperiode auch an andere Laufzeiten gebunden werden, allerdings muss dazu das Partnerschaftsabkommen entsprechend angepasst werden.
Der aktuelle EEF
Zurzeit gibt es wieder einen aktuellen EEF, der von 2015 bis 2020 läuft. Für diesen Fonds wurde ein Gesamtbudget von 30,5 Milliarden Euro zusammengestellt. Von diesem Budget bekam die Europäische Investitionsbank 2,5 Milliarden Euro. Es können alle AKP-Staaten einen Antrag auf das Kapital stellen, die im öffentlichen und privaten Sektor unterwegs sind. Zu den Antragssteller gehören in der Regel öffentliche Einrichtungen aus regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, aber auch natürliche Personen.
Die bisherigen Entwicklungsfonds / EEF
Insgesamt wurden bislang 11 EEF bereitgestellt:
- 1959 bis 1964
- 1964 bis 1970 (Abkommen von Jaude I)
- 1970 bis 1975 (Abkommen von Jaude II)
- 1975 bis 1980 (Erstes Abkommen von Lomé)
- 1980 bis 1985 (Zweites Abkommen von Lomé)
- 1985 bis 1990 (Drittes Abkommen von Lomé)
- 1990 bis 1995 (Viertes Abkommen von Lomé)
- 1995 bis 2000 (Viertes Abkommen von Lomé und seine veränderte Fassung)
- 2000 bis 2007 (Abkommen von Cotonou)
- 2008 bis 2013 (Revidiertes Abkommen von Cotonou)
- 2015 bis 2020
Die AKP-Staaten
Die AKP-Staaten sind eine Gruppe aus afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten. In diesem Zusammenschluss befinden sich aktuell 79 Staaten, von denen 78 Staaten mit der Europäischen Union mit Hilfe des Cotonou Abkommens verbunden sind. Das Cotonou Abkommen regelt die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der AKP. Das Cotonou Abkommen wurde für eine Dauer von 20 Jahren geschlossen und ist eine Tradition, die es schon seit 1965 gibt. Es handelt sich um ein spezielles Partnerschaftsabkommen, das zwischen 1965 und 1975 als Yaoundè und zwischen 1975 und 2000 als Lomé bekannt war. Heute wird das Abkommen als Cotonou Abkommen bezeichnet und ist im Grunde dasselbe Partnerschaftsabkommen, nur in einer anderen Bezeichnung.
Mit Hilfe des Cotonou Abkommens ist eine Verbindung zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union vorhanden, die sich auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit bezieht. Das Ziel der Verbindung ist die Bekämpfung der Armut. Dazu sind wirtschaftliche und handelspolitische Kooperationen notwendig. In dem Cotonou Abkommen sind Vorschriften enthalten, die verbindlich sind und bei den Menschenrechten beginnen und erst bei der Demokratie aufhören. Sollte ein Staat einen Verstoß begehen, dass hat die Europäische Union das Recht die finanzielle Unterstützung sofort zu beenden. Die verankerten Grundrechte gilt es auf jeden Fall zu erhalten und zu schützen.
Was wird vom EEF gefördert?
Das oberste Ziel des Europäischen Entwicklungsfonds ist immer und zu jeder Zeit die Bekämpfung der Armut. Das ist auf verschiedene Weisen möglich und ein Punkt in dieser Bekämpfung nimmt die Verbesserung der Transportstruktur ein. Dazu kommt eine Unterstützung der Regierungsführung , die für Sicherheit und Frieden sorgen soll. Für die AKP-Staaten gibt es nicht nur Fördermöglichkeiten im Rahmen des EEFs sondern auch in Bezug auf andere Programme. Diese Programme sind speziell für die Kulturförderung vorgesehen. Mittlerweile bekommen mehr als 1/3 der AKP-Staaten finanzielle Unterstützungen durch die EU und das ist mit zwei verschiedenen Programmen möglich:
- EU-AKP-Unterstützungsprogramm
Mit diesem Förderprogramm können audiovisuelle Werke aus den AKP-Staaten finanziert werden und auch die Ausbildung der Menschen, die mit diesen Werken arbeiten. - EU-AKP-Unterstützungsprogramm II
Das Programm ist für kulturelle Industrien vorgesehen.
Aber es gibt auch noch andere Formen der Unterstützung:
- EU-AKP-Kulturfond
- Unterstützung für kleinere Projekte
- Finanzierung von nationalen und regionalen Projekten
- finanzielle Unterstützung bei anderen Projekten
Die Bewilligungskriterien
Für die Bewilligung gibt es Kriterien, welche die AKP-Staaten erfüllen müssen. Allerdings variieren diese Kriterien und sind nicht einheitlich. Die einzelnen Kriterien werden immer bei den Ausschreibungen genannt und sind im Vorfeld nicht bekannt.
Das Antrags- und Auswahlverfahren
Das Amt für Zusammenarbeit EuropeAid ist für die Veröffentlichung der Aufrufe zur Einreichung verantwortlich. Die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung der Vorschläge und die Anträge sind auf dem Europe-Server zu finden. Hier gibt es die Länderstrategiepapiere, die mit dem Einklang der Strategiepapiere stehen und die Grundlage für jährliche und mehrjährige Programme liefern. Dazu gehören auch die grenzübergreifenden Kooperationsprogramme.
Die Rechtsgrundlage des EEF
Als Rechtsgrundlage für den Europäischen Entwicklungsfonds stellt die Verordnung (EU) 2015/323 des Rates aus dem Jahr 2015 dar.
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