Der Eigenhandel mit Wertpapieren findet in Eigenregie von den jeweiligen Banken statt. Hier handeln Banken in eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Ziel, unter bestimmten Voraussetzungen Gewinne zu erzielen. Allerdings unterliegt der Eigenhandel gesetzlichen Bestimmungen, die über das Kreditwesengesetz (KWG) über die Paragraphen §§1 und 1a, Absatz 3 und 4. Die Gewinnerzielung wird über den An- und Verkauf von Wertpapieren ermöglicht, welches das wesentliche Ziel des Eigenhandels darstellt. Neben diesem wesentlichen Ziel können allerdings auch strategische Hintergründe verantwortlich für den Eigenhandel von den jeweiligen Banken sein.
Inhalt
Strategische Hintergründe für den Eigenhandel der Banken
Wertpapiere unterliegen in ihrem Wert Schwankungen. Dies liegt an der Nachfrage an den Wertpapieren. Der Markt, beziehungsweise die Börse, werden An- und Verkauf dominiert. Bereits zu Beginn der Börsentätigkeit werden die ersten Kurszahlen erkennbar. Je nachdem, wie der Kursverlauf der Wertpapiere am Vortag des Handels war, kann sich zum Beispiel ein negativer Verlauf einer Aktie fortsetzen. Anleger verkaufen aus Schutzdenken vor größeren Verlusten entsprechend die fallenden Wertpapiere, wobei andere Anleger, wie zum Beispiel auch die Banken Aktien in dem Fall kaufen, wo der Wert am niedrigsten ist. Die Absicht ist dabei, auf steigende Kurse zu spekulieren und die Wertpapiere zu dem Zeitpunkt zu verkaufen, an dem der Kurs für die betroffenen Wertpapiere am höchsten Stand ist. Mitunter kaufen Banken allerdings Wertpapiere,bevor eine Talfahrt des Kurses beginnt. Hier verbirgt sich ein strategischer Gedanke. In Fachkreisen heißt dieses Handelsgebaren, dass die Banken „Stützungskäufe“ durchführen, um den Wert der Wertpapiere künstlich stabil zu halten. Allerdings kann eine Bank nicht so ohne Weiteres am aktiven Handel teilnehmen. Wie vorher erwähnt, wird der Handel über das Kreditwesengesetz geregelt. Dies bedeutet, die Banken werden in bestimmten Fällen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin überwacht. So können Banken zwar in eigenem Namen und eigener Rechnung am Einlagengeschäft teilnehmen, allerdings nach der Finanzkrise von 2008 nicht ganz uneingeschränkt. Um an den jeweiligen Einlagengeschäften teilnehmen zu können, bedarf es der Erlaubnis der Bafin.
Kein Handel ohne Erlaubnis
Das Kreditwesengesetz (KWG) schreibt über den Paragraphen 32, Absatz 1, Satz 1 vor, dass Banken – möchten sie aktiv am Wertpapierhandel teilnehmen – eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung benötigen. Prinzipiell reicht bereits die Gewinnerzielungsabsicht aus, dass für Banken die Erlaubnis durch die Bafin erforderlich wird. Allgemein wird allerdings der Eigenhandel der Banken sehr skeptisch gegenüber gestanden. Leicht könnte der Eindruck entstehen, dass während des Handels Banken bezüglich der An- und Verkäufe von Wertpapieren miteinander kommunizieren. Dieser Verdacht wird insofern gestützt, wenn Investmentbanker ihre Kenntnisse über explizite Kursverläufe mit Mitarbeitern von Banken teilen. So könnte wiederum der Eindruck entstehen, dass die Banken mit entsprechenden Daten versorgt werden, die wiederum dafür verantwortlich wären, ob die Bank kauft oder verkauft.
Insiderhandel durch Handel ohne Erlaubnis
Generell besteht ein Kommunikationsverbot zwischen den Banken, wenn es um den Eigenhandel mit Wertpapieren geht. Der Verdacht von Insidertätigkeiten ist gegeben, wenn zum Beispiel ein Investmentbanker einen auf Provision arbeitenden Bankangestellten regelmäßig mit Informationen über den Wert und den Kursverläufen von Wertpapieren versorgt. Gerade die Spekulation mit Anlagengeschäften, die stark an Kursverläufen gekoppelt sind, können unter Umständen zu hohen Verlusten führen. Dies ist der Grund, warum Spekulationen im Jahr 2008 zu hohen Verlusten und zu entsprechenden Bankenkrisen führten. Die damaligen Skandale hinterließen Spuren der Verwüstung innerhalb des Bankenwesens, wodurch manche Banken ihre Geschäftstätigkeiten einstellen mussten. Mit den Informationen von entsprechenden Quellen an die spekulierenden Banken würde ein ungerechtfertigter Vorteil der Banken gegenüber den übrigen Anlegern entstehen, die nicht über diese Informationen verfügen und gegebenenfalls hohe Verluste hinnehmen müssten. Diese Insidergeschäfte ziehen entsprechende Strafmaßnahmen nach sich, werden diese Arten von Geschäfte durch die Bafin aufgedeckt.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistung
Die mitunter wichtigste Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung ist es, den Bankensektor zu überwachen und mögliche Marktmanipulationen aufzudecken. Im Falle von Insidergeschäften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung die verfolgende Behörde, die diese Straftaten zur Anzeige bringt. Eine Art der marktmanipulativen Tätigkeiten findet sich im „Scalping“. Dies bedeutet, Anleger werden kontaktiert und über diesen Weg Anlageprodukte wie Aktien oder auch Wertpapiere empfohlen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die manipulativen Kräfte nicht selbst am Geschehen teilhaben – bedeutet, dass sie selbst keine Analgenprodukte kaufen oder verkaufen wollen. Das „Scalping“ ist eine neue Methode, Anleger um ihr Geld zu betrügen, wobei diese Art von Manipulation noch kein Bestandteil des Insiderhandels ist.
Insiderhandel kann infolge dessen zum Beispiel auch die Manipulation bestimmter Aktien von diversen Unternehmen sein. Hierzu werden ebenfalls Anleger kontaktiert und mit scheinbaren exquisiten Kaufempfehlungen für bestimmte Aktien versorgt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt in regelmäßigen Abständen vor solchen Geschäftsgebaren und gibt Empfehlungen heraus, wie Anleger sich vor solchen dubiosen Angeboten schützen können.
Eigenhandel als Kalkulationsrisiko
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere das Kalkulationsgeschäft im höchsten Maße risikobelastet ist. Im Falle einer falschen Kalkulation im Eigenhandel der Banken kann es zu schwerwiegenden Schäden kommen, die insbesondere die Volkswirtschaft schädigen. Während der Finanzkrise von 2008 gerieten durch diese getätigten hochriskanten Geschäfte Banken in Schieflage und mussten durch staatliche Hilfe aufgefangen werden. Hierfür wurden in der Finanzkrise Steuergelder verwendet, um Banken vor dem Bankrott zu retten. Fakt ist allerdings, dass Banken, die mit ihrem Eigenhandel Verluste unter Umständen in Milliardenhöhe produzieren, sämtliche Spareinlagen ihrer Bankkunden gefährden. Um dies zu unterbinden, benötigen Banken seit 2008 die direkte Zustimmung zum Eigenhandel von der Bafin.
Variationen des Eigenhandels
Der Eigenhandel ist in verschiedenen Wegen von den Banken durchführbar. Generell sind vier verschiedene Variationen des Eigenhandels in der Praxis üblich, die wie folgt klar definiert werden:
- die Bank beteiligt sich kontinuierlich am Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumente zu selbst gestellte Preise und dies an einem organisierten Markt
- die Bank organisiert und betreibt Handel auf eigene Rechnung und dies außerhalb eines vorhandenen Marktes mit der Absicht, ein eigenes System für Käufer und Verkäufer im Sinne von Geschäften bereitzustellen
- der Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung und dies als Dienstleistung für Dritte
- das Erwerben und Veräußern von Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung als direkter oder indirekter Teilnehmer eines inländischen Marktes durch Nutzung von Infrastrukturen. Diese Art von Geschäft wird ohne Beteiligung von menschlicher Intervention durchgeführt und zudem ohne Dienstleistung für Dritte.
Die Definition des Eigenhandels durch die Bafin bezieht auf den Kauf und die Veräußerung von Finanzprodukten auf eigene Rechnung (Kreditwesengesetz Paragraph §§ 1 und 1a, Satz 3). Alle Anschaffungen und Verkäufe sind in allen Vorgängen erlaubnispflichtig durch die Bafin.
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