Inhalt
Was ist die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage gehört zu den größten staatlichen Subventionen in Deutschland. Dabei diente sie der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Seit Anfang 2006 wird die Eigenheimzulage allerdings nicht mehr neu gewährt und wurde ersatzlos gestrichen.
Sie wird nur noch dann für den vollen Förderzeitraum gewährt, wenn der notarielle Kaufvertrag oder der Bauantrag von dem 1. Januar 2006 beurkundet bzw. gestellt wurde. Die Rechtsgrundlage bildet das „Eigenheimzulagengesetz“ in der Fassung vom 26. März 1997, welches zuletzt durch das „Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage“ vom 22. Dezember 2005 geändert wurde.
Bei der Eigenheimzulage handelte es sich um eine staatliche Zulage, die den eigen genutzten Wohnungsbau fördern sollte. Um die Eigenheimzulage erhalten zu können, gab es bestimmte Einkommensgrenzen, die der Antragssteller nicht überschreiten durfte. Diese lagen bei 70.000 Euro für Alleinstehende und 140.000 Euro bei Verheirateten. Die Höhe der Eigenheimzulage betrug ein Prozent auf eine maximale Summe (Kaufsumme oder Bausumme des Objektes) von 125.000 Euro, also maximal 1.250 Euro im Jahr und pro Kind kamen zusätzlich noch weitere 800 Euro jährlich hinzu.
Viele Menschen wünschen sich ein Eigenheim, die eigenen vier Wände, ein Traum den man sich nur zu gerne erfüllen möchte, doch leider ist dies finanziell nicht immer möglich. Doch nicht jeder Traum muss zerplatzen, denn der Staat unterstützt den Traum mit einer ordentlichen Finanzspritze. Immer wieder konnten Bauherren und auch Hauskäufer von unterschiedlichen staatlichen Subventionen profitieren. Sicherlich haben auch Sie schon einmal von der Eigenheimzulage gehört, denn der Statt hat Bürger zwischen 1995 und 2005 finanziell besonders unterstützt, aber auch nur wenn das Eigenheim selbstgenutzt und nicht vermietet wurde. Anfang des Jahres 2006 wurde die Eigenheimzulage jedoch abgeschafft, allerdings nur für neue Kauf- und Bauvorhaben.
Da immer mehr Menschen sich das Eigenheim nicht mehr leisten können und immer mehr Immobilien zum Kauf angeboten werden, jedoch keine Käufer finden, hat sich der Staat erneut Gedanken gemacht und es sieht so aus, als würde der Staat sich dazu hinreißen lassen die Eigenheimzulage jedem zu gewähren, auch wer keine Neubauten erwirbt. Die Eigenheimzulage für Jedermann wird jedoch nicht mehr als Eigenheimzulage betitelt, sondern sie soll den neuen Namen Baukindergeld tragen.
Höhe
Wie hoch ist der Betrag den man als Eigenheimzulage erhält?
Sollte die Eigenheimzulage wirklich als Baukindergeld zurückkommen, so dürfen Familien mit Kindern sich auf eine Förderung pro Jahr und pro Kind von 1200 Euro freuen. Die Zahlung soll dann über zehn Jahre an Familien gezahlt werden, was eine satte Summe von 12000 Euro macht.
Beantragen
Wo und wann kann man die Eigenheimzulage beantragen?
Momentan stehen noch Diskussionen im Raum, ob die Eigenheimzulage als Baukindergeld zurückkehrt, daher ist es noch nicht möglich die Eigenheimzulage zu beantragen, jedoch gibt es einige andere Fördermittel, die hilfreich sein können, wenn man eine Immobilie erwirbt oder selbst bauen möchte.
Der Bausparvertrag
Der Bausparvertrag soll Ihnen helfen, Eigenkapital für ein späteres Eigenheim und kann sogar ab dem sechzehnten Lebensjahr abgeschlossen werden. Bereits während der Laufzeit können Sie von einer staatlichen Unterstützung profitieren, selbstverständlich ist diese Unterstützung an Voraussetzungen geknüpft. Beim sogenannten Bausparen werden unterschiedliche Arten der staatlichen Förderung angeboten. Ob Sie eine staatliche Förderung erhalten und welche für Sie geeignet ist, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
- Vermögenswirksame Leistungen
- Wohnungsbauprämie
- Arbeitnehmersparzulage
Ledige Bausparer, welche jährlich unter 25.600 Euro Einnahmen haben, Ehepaare dürfen sogar 51.200 Euro einnehmen, können die Wohnungsbauprämie beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie jährlich eine Summe von mindestens 50 Euro in den Bausparvertrag einzahlen. Der Staat fördert hier jährlich maximal 512 Euro. So haben Sie die Möglichkeit bis zu 45,06 Euro und Ehepaare sogar 90,11 Euro zu erhalten.
Bei den vermögenswirksamen Leistungen handelt es sich nicht direkt um eine Förderung durch den Staat, sondern vermögenswirksame Leistungen werden freiwillig von dem Arbeitgeber gezahlt. In der Regel dürfen Sie sich hier über 40 Euro monatlich durch Ihren Arbeitgeber freuen.
Wer die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchte, der sollte wissen das die vermögenswirksamen Leistungen eine Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage sind. Der Staat unterstützt Sie zusätzlich, aber nur, wenn Ihr Einkommen jährlich 17.900 Euro und bei Ehepaaren sogar 35.800 Euro nicht überschreitet. Hier ist zu beachten, dass die maximale Förderung höchstens bei 43 Euro und bei Ehepaaren sogar bei 86 Euro liegt.
Gibt es noch weitere Förderungen?
Die KfW-Bank unterstützt ebenfalls Bauherren mit einer Finanzierung, jedoch müssen Sie hier neu bauen und zudem energieeffizient, nur dann profitieren Sie von solch`einer Förderung der KfW-Bank.
Welche der Förderungen ist die Beste?
Wer bereits in jungen Jahren mit dem Sparen für ein Eigenheim beginnt kann später davon profitieren. Es ist kein Muss, wer einen Bausparvertrag abschließt diesen später auch für ein Eigenheim zu nutzen. Sie können sämtliche Fördermöglichkeiten ausschöpfen, wenn Sie sich an bestimmte Voraussetzungen halten und im Sinne der Förderungen bauen.
Was kann man machen wenn die Kinderzulage nicht gewährt wurde?
Hat man Ihnen die Eigenheimzulage gewährt, wurde jedoch die Kinderzulage vergessen, so muss ein Antrag gestellt werden, dass Sie eine Neufestsetzung der Eigenheimzulage wünschen. Der Staat wird Ihren Antrag erneut prüfen und korrigieren.
Was können Sie machen, wenn Ihr Antrag auf Eigenheimzulage abgelehnt wurde?
Sie können einen Antrag auf Überarbeitung stellen, jedoch sind die Erfolgschancen hier recht gering, denn in der Regel wird ein Antrag auf Eigenheimzulage nur dann verwehrt, wenn Sie über dem erlaubten Jahreseinkommen sind. sollten sich Ihre Einnahmen jedoch plötzlich negativ ändern, dass Sie weniger verdienen, als es zuvor der Fall gewesen ist oder Sie bekommen Nachwuchs, so können Sie jederzeit einen neuen Antrag auf Förderung der Eigenheimzulage stellen, auch im Nachhinein unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln, jedoch sollte der Antrag nicht länger als 2 Jahre ab Baubeginn oder Kauf des Eigenheims zurückliegen, denn dann könnte sich der Staat quer stellen.