In Fällen, in denen eine Investition über Fremdkapital realisiert werden muss, ist die Kreditaufnahme eine adäquate Möglichkeit, den finanziellen Rahmen im Sinne des Eigenkapitals auszuschöpfen und die Investition für zum Beispiel Immobilienerwerb zu realisieren. Wichtig ist für diese Entscheidung, dass der private und berufliche Hintergrund stabil genug ist, um eine längerfristige Bedienung des Kredits oder Darlehens zu gewährleisten. Entwickelt sich die berufliche Perspektive in gegensätzliche Richtung als in der Planung vorgesehen, kann es mit der Bedienung des Kredits schwierig werden. Sofern der Kredit über das Grundpfandrecht abgesichert ist, besteht für das Kreditinstitut immer noch die Möglichkeit, über Zwangsmaßnahmen in Form einer Versteigerung den Kredit auslösen zu können. Bestehen allerdings weitere Forderungen der Bank gegenüber dem Kreditnehmer, die nicht über ein Grundpfandrecht besichert sind, drohen dem Kreditinstitut Verluste, die über die Möglichkeit der Einzelwertberichtigung berichtigt werden können.
Inhalt
- 1 Einzelwertberichtigung Definition
- 2 Einzelwertberichtigung als Form der Abschreibung
- 3 Abschreibung Definition
- 4 Einzelwertminderung und notleidende Kredite
- 5 Erste Kennzeichen für die Entstehung eines notleidenden Kredits
- 6 Gründe, die für eine Einzelwertberichtigung verantwortlich sind
- 7 Einzelwertberichtigung und Zivilrecht
Einzelwertberichtigung Definition
Mit der Möglichkeit, eine Einzelwertberichtigung durchzuführen, kann ein spezielles Ausfallrisiko eines einzelnen Falls betrachtet werden. Das Ausfallrisiko begründet sich in dem Fall, dass, wie in dem vorangegangenen Beispiel erwähnt, ein Kreditnehmer durch die Änderung der beruflichen und wirtschaftlichen Situation einen Kredit nicht mehr bedienen kann. Hierdurch ist ein Ausfallrisiko ersichtlich, da möglicherweise der Abschluss einer finanziellen Tragödie in einer Insolvenz endet. Die Einzelwertberichtigung (EWB) ist somit für Kredite die Form einer bestimmten Abschreibung. In der fachlichen Beschreibung wird die Einzelwertberichtigung in der Art formuliert, dass eine Abwertung stattfindet und zwar in Form einer Minderung des Wertes eines Kredites und dies auch in der Bilanz in dieser Form aufgeführt wird. Wichtig ist hierbei, ob der Kreditnehmer in irgendeiner Form eine Besicherung des Kredites hat durchführen lassen, wodurch sich die Wertminderung des Kredits nach unten korrigieren lässt.
Einzelwertberichtigung als Form der Abschreibung
Die Einzelwertberichtigung wird als Vorstufe zur Abschreibung angesehen. Im Bereich der Bilanzierung wird über die Abschreibung eine Forderung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung als entsprechender Verlust definiert, wenn ersichtlich ist, dass die Forderung über den Kreditnehmer nicht entsprochen werden kann. Allerdings wird die Abschreibung nicht bereits bei erkennen eines möglichen Verlustes aktiv, sondern der Verlusteintrag findet erst bei dem Eintreten des Verlustes in Kraft. Als Abschreibung muss auch nicht eine gesamte Forderung erforderlich sein, sondern es können auch nur Teile der Forderung in den Verlusteintrag gelangen. Eine Besonderheit zum Verlusteintrag ist allerdings zu bemerken: Auch wenn die Summe einer Forderung als Abgeschrieben gilt, so ist die Verfahrensweise innerhalb einer Einzelwertberichtigung anders zu bewerten, als wie bei einer klassischen Abschreibung. Die Forderung bleibt im Status als nicht beglichen stehen, allerdings durch die Einzelwertberichtigung als geminderter Betrag übrig.
Abschreibung Definition
Die Abschreibung dient im Rechnungswesen dazu, eine Wertminderung zu erfassen und zu verrechnen. Hauptsächlich wird die Abschreibung bei Anlage- und Umlaufvermögen angewendet. Im Falle von Krediten, sie über Abschreibungen eine Wertminderung erfahren, wird von Einzelwertberichtigungen gesprochen. Dies tritt in dem Fall in Kraft, wenn ein Schuldner sich mit der Rückzahlung von Krediten in Verzug befindet. Diese Art von Krediten werden auch als notleidend bezeichnet oder auch in der Abkürzung als „NPL“. Dies ist ein Bezeichnungskürzel aus der englischen Definition von notleidenden Krediten, die hier „nonperforming loan“ gelten.
Einzelwertminderung und notleidende Kredite
Gerät ein Kredit in der Rückzahlung im Laufe der Zeit in Verzug oder wird im schlimmsten Fall gar nicht mehr bedient, wird von einem notleidenden Kredit, oder aber auch toxischem Kredit gesprochen. Die Gefahr für Kreditinstitute besteht in der Tatsache, dass selbst bei einer Kreditwürdigkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Kredit irgendwann einmal nicht mehr an das Kreditinstitut zurückgeführt wird. Die Kreditwürdigkeitsprüfung zeigt allenfalls die finanzielle Situation und den wirtschaftlichen Verlauf des Kreditnehmer zum Zeitpunkt der Kreditanfrage. Ändern sich allerdings die wirtschaftlichen Voraussetzungen des Kreditnehmers zu seinem Nachteil, kann das Eintreten eines faulen Kredits die Folge sein. Somit ist der Zeitpunkt, wann nach der Kreditgewährung erkennbar ist, dass durch den Kreditnehmer die Fälligkeit die jeweilige Kredithöhe nicht mehr getragen werden kann.
Erste Kennzeichen für die Entstehung eines notleidenden Kredits
Die Begriffe notleidender Kredit, Abschreibung und Ausfallrisiko führen alle bei einem Kredit zu einem Resultat: Die Einzelwertminderung. Auch wenn bei der Kreditgewährung ein fauler Kredit nicht erkennbar ist – kann dieser Verlauf eines Kredits nie ganz ausgeschlossen werden. Allerdings stehen verschiedene Anzeichen zur Verfügung, die erkennen lassen, wann ein Kredit notleidend werden könnte. Erste Kennzeichen können zum Beispiel Überziehung von Sichtkonten, die entweder keine Kreditlinie haben oder bei denen die gewährte Kreditlinie überschritten wird. Weitere Kennzeichen können aber auch
- Lastschriften ohne ausreichende Deckung
- Änderungen im Zahlungsverhalten
- der Verzug bei der Vorlage von wichtigen Kreditunterlagen sein, wie zum Beispiel die Beibringung von Verdienstnachweisen oder Bilanzen bei Unternehmern
Als letzter und ebenso wichtiger Indikator kann zum Beispiel die gehäufte Anfrage zur Vermögensauskunft sein. Unter Umständen sind sogar Vorgänge wie das sogenannte „Cross-Default“ bestimmend dafür, dass der gewährte Kredit in seiner Tilgung in Gefahr ist. Hierbei bedeutet der Begriff „Cross-Default“, dass der Kreditnehmer seine Verbindlichkeiten bei anderen Vertragspartnern nicht mehr bedienen kann. Zwar sind diese Vorgänge zur Entwicklung eines notleidenden Kredits bekannt, allerdings kann die Entwicklung einer Situation nicht vorausgesehen werden, wodurch schlussendlich die Einzelwertberichtigung resultierend dieser verschiedenen Vorkommnisse ist.
Gründe, die für eine Einzelwertberichtigung verantwortlich sind
Die langläufig bekanntesten Gründe für einen Problemkredit liegen in der Regel im Umfeld des Kreditnehmers. Diese Gründe sind letztendlich auch dafür verantwortlich, dass Kreditinstitute eine Einzelwertberichtigung durchführen müssen, allerdings infolge dessen auch zivilrechtliche Maßnehmen gegen den Kreditnehmer einleiten müssen. Die schwerwiegendsten Gründe finden sich zum Beispiel in
- der Arbeitslosigkeit
- der Arbeitsunfähigkeit
- der Krankheit
- der Scheidung
- einer Schadenhaftung, für die ein Versicherungsunternehmen nicht eintritt
- zusätzlich unvorhergesehenen Zahlungen
- der Überschuldung allgemein – zumeist hervorgerufen durch unsachgemäßes Konsumverhalten
Einzelwertberichtigung und Zivilrecht
Auch wenn ein Kreditinstitut eine Einzelwertberichtigung bei einem Kredit vornimmt, bedeutet dies nicht, dass der Schuldner automatisch von der Verbindlichkeit befreit ist. Die Einzelwertberichtigung dient lediglich zur Bilanzierung des notleidenden Kredits. Die Forderung des Kreditinstituts gegenüber dem Gläubiger bleibt in der Summe bestehen, die der Kreditnehmer dem Kreditinstitut schuldig ist. Zivilrechtlich allerdings hat ein Kreditinstitut die Voraussetzung für eine fristlose, beziehungsweise außerordentliche Kündigung nach Feststellen des Zahlungsverzuges. Dieser Schritt ist rechtlich über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) über den Paragraphen § 498, Absatz 1 und Absatz 3.
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