Unter einem Eventualkredit versteht man die Zusage zu einem Kredit. Im Gegensatz hierzu steht der Effektivkredit. Das beste Beispiel für einen Eventulakredit stellt die Übernahme einer Bürgschaft für einen Kredit dar. Eine Bürgschaft dient zur Sicherung eines Kredites. Hierbei handelt es sich bei Kreditnehmer und Bürge um zwei unterschiedliche Personen. Der Bürge wird im Falle der Zahlungsunfähigkeit durch den Kreditnehmer zur Tilgung der Schuld herangezogen. Nachdem der Bürge die Rückzahlung des Kredites nur eventuell bzw. unter gegebenen Umständen tätigen muss, bezeichnet man diesen als Eventualkredit. Das Versprechen (Bürgschaft) wandelt sich erst unter bestimmten Umständen zu einem Effektivkredit.
Jeder, der sich schon einmal mit Krediten auseinandergesetzt hat, hat vermutlich schon einmal von dem Begriff Eventualkredit gehört. Dabei handelt es sich weniger um einen offiziellen Kredit aus dem Bankbereich als vielmehr um ein Wort welches sich im Volksmund eingebürgert hat. Doch was steckt eigentlich genau hinter diesem Begriff? Das ist vielen Menschen nicht ganz klar.
Inhalt
Was ist ein Eventualkredit?
Bei dem Eventualkredit handelt es sich um das Gegenteil zu dem Effektivkredit. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Form des Kredites, die nicht zwangsläufig auch zu einer Zahlung des Betroffenen führen muss. Vielmehr handelt es sich um ein Darlehen, welches eventuell – dass heißt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – zu einer Verbindlichkeit wird. Der häufigste Fall von einem Eventualkredit ist die Bürgschaft für eben einen Effektivkredit. Es gibt aber auch noch eine Reihe von weiteren Anwendungsmöglichkeiten. Bei dem Eventualkredit handelt es sich zudem um ein Darlehen, welches in der Regel nicht für den Kreditnehmer selbst beantragt wird. Vielmehr kommt er als Garantie, Bürgschaft, etc. für einen Hauptkreditnehmer zum Einsatz. Grundsätzlich dient diese Form des Darlehens vor allem als Sicherheit für die Bank. Eine aus dem Eventualkredit entstehende Zahlungsverpflichtung ist für gewöhnlich nicht vorgesehen, da davon auszugehen ist, dass die entsprechenden Verbindlichkeiten von einer dritten Person geleistet werden.
Wie funktioniert der Eventualkredit?
Der Eventualkredit ist eine Form des Darlehens, die vor allem als Bürgschaft oder Sicherheit Anwendung findet. Hier sieht der Ablauf für gewöhnlich so aus: Ein Kunde mit einer schlechten Bonität beantragt ein Darlehen. Damit dieses bewilligt wird, muss ein Bürge als Sicherheit den Kredit mit beantragen. Im Normalfall zahlt der Kunde selbst den Kredit ab. Der Bürge dient lediglich als Sicherheit, aber solange der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleicht, wird der Bürge nicht in Anspruch genommen. Der Eventualkredit wird also nicht benötigt. Nach Abzahlung des Darlehens durch den Schuldner ist die Verbindlichkeit erledigt, ohne das der Bürge auch nur einen Euro selbst bezahlen musste.
Verbindlichkeiten aus dem Eventualkredit
Anders sieht das aber aus, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Kommt es zu einem Zahlungsausfall, dann wendet sich die Bank an den Bürgen, der in diesem Fall für die Kosten aus dem Kredit aufkommen und diesen abzahlen muss. In einem solchen Fall oder auch in einer solchen Eventualität, wird aus dem Eventualkredit ein Effektivkredit. Der Bürger, der die Sicherheit geboten hat, wird nun für die komplette Abzahlung und Abwicklung des Kredites verantwortlich. Hierfür müssen jedoch unter Umständen neue Verträge abgeschlossen und bestimmte rechtliche Aspekte beachtet werden.
Vor- und Nachteile eines Eventualkredites
Die Vorteile von einem Eventualkredit liegen auf der Hand. Es handelt sich um ein Darlehen, welches im Idealfall nie in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, dass der Bürge nicht zur Kasse gebeten wird und dass keine Kosten für ihn entstehen. Für den Schuldner hingegen ist der Eventualkredit eine praktische Möglichkeit, um durch einen Mitantragsteller bzw. einen Bürgen auch trotz schlechter Bonität noch zu einem Darlehen zu kommen.
Die Nachteile liegen jedoch auf der Hand: Kommt es durch den Schuldner bzw. im Rahmen des Effektivkredites zu einem Zahlungsausfall, dann wird aus dem Eventualkredit ein solches Effektivdarlehen. Der Bürge muss in diese Fall seiner Verpflichtung aus dem Kredit nachkommen und diesen abzahlen. Er hat rechtlich nur wenige Möglichkeiten, dies zu verhindern. Er kann sich jedoch unter Umständen die Ausgaben von dem Schuldner wiederholen. Dennoch gehen Bürgen generell dieses Risiko ein und es wird angenommen, dass man sich allgemein des Risikos und der möglichen Verbindlichkeiten bewusst ist. Aus diesem Grund sollte man sich nur dann für einen Eventualkredit entscheiden, wenn man sich auch sicher ist, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten bezahlt.
Verwendungsmöglichkeiten für einen Eventualkredit
Der Eventualkredit kann auch außerhalb der Bürgschaft Anwendung finden. So kann er zum Beispiel im Rahmen von Sicherheiten verwendet werden oder findet bei Akzeptkrediten oder den Akreditivs Anwendung. Auch bei diesen handelt es sich aus banktechnischer Sicht um Kredite, eine Verbindlichkeit ergibt sich jedoch nur eventuell, unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Eventualkredit ist nicht zwangsläufig auch mit Zahlungsverpflichtungen verbunden.
Rechtliches zum Eventualkredit
Der Eventualkredit ist eine gängige Form des Darlehens unter den oben genannten Bedingungen. Er findet häufig Anwendung. Dennoch gilt es zu beachten, dass der Begriff in dieser Form im Bankwesen nicht verwendet wird. Es handelt sich hier nicht um einen rechtlichen Begriff sondern viel mehr um ein Wort, welches häufig im Volksmund und unter Kreditnehmern oder auch von der Bank in einer umgangssprachlichen Form verwendet wird.
Damit aus einem Eventualkredit Verbindlichkeiten entstehen, etwa um einen fälligen Betrag von dem Konto eines Bürgen abzubuchen, müssen in der Regel weitere rechtliche Bedingungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass für die Abbuchung, etc. ein eigener Vertrag vorhanden sein muss. Dieser kann entweder bereits vorab mit dem Kreditantrag abgeschlossen werden, oder aber wird im Moment der Umwandlung von einem Eventualkredit zu einem Effektivkredit fällig. Hat sich der Kreditnehmer, Bürge, etc. jedoch mit seiner Unterschrift für die Garantie bzw. Bürgschaft mit seiner Unterschrift bzw. einer entsprechenden Erklärung einverstanden gezeigt, dann ist dieser Vertrag eine reine Formsache. Das Einverständnis liegt schließlich bereits vor und die Bank wie auch der Gesetzgeber gehen davon aus, dass sich der Bürge bzw. Kreditnehmer bei Abschluss der Vertrages sowohl des Risikos als auch seiner Verpflichtungen bewusst ist.
Der Eventualkredit für Unternehmen
Als Eventualkredit werden Kreditzusagen bezeichnet. Die Bank ist beim Eintreten eines bestimmten Ereignisses also bereit, ihrem Kunden einen Kredit zu geben und ihn bei der Finanzierung zu unterstützen. Ein tatsächlicher Geldbetrag fließt beim Eventualkredit allerdings nicht. Solche Zusagen werden etwa erteilt, wenn der Bankkunde als Unternehmer gegenüber seinem Kunden eine Bürgschaft ausspricht. Wird der Unternehmer in Anspruch genommen und muss leisten, würde die Bank dies entsprechend finanzieren. Auch im Auslandsgeschäft, wenn Wechsel weitergegeben werden, muss vielfach ein Eventualkredit vereinbart werden. Diese Kredite sind allerdings häufig nur im Bereich der Unternehmensfinanzierung zu finden, im Privatgeschäft werden sie eher nicht eingesetzt. Bis zur späteren Auszahlung des Kredites wird also keine Kreditschuld aufgenommen. Für die Bereitstellung berechnet die Bank allerdings eine Avalgebühr, deren Höhe abhängig vom eventuellen Kreditvolumen ermittelt wird. Der Kunde zahlt somit eine Art „Garantiebetrag“, dass der Kredit später auch ausgezahlt wird.
Vom Eventualkredit zum Effektivkredit
Tritt der im Vertrag benannte Fall ein und muss die Bank den Kredit auszahlen, wird der Eventualkredit zum Effektivkredit, also zu einem wirklichen Darlehen. Diese Eventualität wird natürlich bereits bei der Einrichtung des Kredites geprüft. Wichtigstes Kernziel ist natürlich, dass der Kunde die spätere Kreditschuld tatsächlich mit seinem Einkommen tilgen und zurückzahlen kann. Daher wird bei einem Eventualkredit ebenso wie bei klassischen Darlehen eine Bonitätsprüfung durchgeführt, um die Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Zinsvereinbarungen hingegen erfolgen bei der Einrichtung von Eventualkrediten meist noch nicht. Da nicht bekannt ist, wann der Kredit ausgezahlt wird, enthält der Vertrag oftmals nur den Passus, dass sich die spätere Verzinsung an bestimmten Faktoren wie dem Leitzins oder dem EURIBOR orientiert. So wird der Zins an den aktuellen Kapitalmarktkonditionen ausgerichtet und kann für beide Seiten als fair bezeichnet werden. Ist das Darlehen doch zu teuer, kann alternativ eine Umschuldung geprüft werden.
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