Die Feuerversicherung springt immer dann ein, wenn bei einem Feuer ein großer Schaden entstanden ist. Dabei wird in den Bedingungen, der einzelnen Versicherung festgehalten, welche Schäden und in welcher Höhe die Feuerversicherung in Anspruch genommen werden kann. In einer Feuerversicherung können Immobilien, Mobilien und auch Ertragsausfälle bedacht werden. Neben den anfallenden Kosten von Aufräum- und Abbrucharbeiten kommt die Versicherung im Leistungsfall auf.
Inhalt
Die Geschichte der Feuerversicherung
Die erste bekannte Feuerversicherung, die auch unter diesen Namen lief, wurde von der Hamburger Feuerkasse 1676 gegründet. Die Tiegenhöfer Brandordnung ist ungefähr genauso alt und besteht seit 1623. Ins Leben gerufen wurde die Verordnung durch die Mennoniten und der Gedanke dahinter war christlich. Sie sollte dafür sorgen, dass im Falle eines Notfalls gegenseitige Hilfe angeboten wurden. In vielen Regionen in Deutschland war die Brandkasse, eine Pflichtversicherung für die Gebäude. Die Versicherungen sorgten durch die Einnahmen dafür, dass Geräte angeschafft werden konnten. Zudem waren Zahlungen von Löschprämien möglich. Bis 1994 waren in vielen Bundesländern der Abschluss einer Feuerversicherung Pflicht.
Zu ihnen gehörten:
- Bayern
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Baden-Württemberg
Durch die Liberalisierung der Versicherungen 1994 wurde die Monopol- und Pflichtversicherung abgeschafft und heute gilt die Feuerversicherung als Zusatzversicherung.
Die Grundlagen der Feuerversicherung
Im Wesentlichen ist die Feuerversicherung für Leistungen nach einem Brandschaden gedacht. Die meisten Privatversicherungen bieten keine eigenständige Feuerversicherung an. Sie wird mit anderen Versicherungen zusammen angeboten. Nur im industriellen und gewerblichen Bereich gibt es eine spezielle Feuerversicherung. Es gibt seit der Privatisierung der Versicherungen aber keine festgelegten Bedingungen mehr. Jede Versicherung kann eigene Bedienungswerke erstellen, die bei einer anderen Versicherung nicht mehr gültig sind. Das Einzige, was bei allen Versicherungen gleich ist, ist die Definition eines Brandschadens:
Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat, und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
In dieser Definition ist Feuer ein Vorgang der Verbrennung mit Lichterscheinung. Dazu gehört nicht nur ein Glimmen, sondern schon ein Glühen. Der Vorgang der Verbrennung kann nur in Zufuhr von Sauerstoff ermöglicht werden. Somit ist klar, dass gerade in der Industrie Feuer auftreten können, denn es gibt dort Atmosphären, die für einen Verbrennungsvorgang sorgen könnten. Aus diesem Grund gibt es in vielen Feuerversicherungen Formulierungen, die weitgehend gehalten werden.
Schäden, bei denen die Feuerversicherung nicht zahlt
Bei einer Feuerversicherung gibt es auch Schäden, bei denen keine Leistung eingefordert werden kann. Dazu gehören:
- 1. Sengschäden
Zu den Sengschäden gehören Feuer, die durch eine Zigarette entzündet wurden. Das Feuer hat einen bestimmungsgemäßen Herd und hat sich somit auch nicht aus eigener Kraft ausgebreitet. - 2. Fermentationsschäden
Die Fermentationsschäden kommen häufig in der Landwirtschaft vor. Bei ihnen gibt es keine Lichterscheinung und es fehlt zudem die Sauerstoffzufuhr.
Im Falle eines Brandes werden ganz deutlich Unterschiede gemacht. Meist wird Betriebsschaden von der zu leistenden Summe abgezogen. Das bedeutet, bei einem Brand, der durch ein defektes Kabel ausgelöst wird, wird das defekte Kabel nicht als Versicherungsschaden gesehen. Somit werden nur die entstandenen Schäden für ein defektes Teil übernommen.
Die Leistung der Feuerversicherung
Die Feuerversicherung umfasst nicht nur den Brandschaden, der nach der oberen Definition entstanden ist, sondern auch:
- Explosionen und Implosionen
- direkten Blitzschlag
- atmosphärisch bedingte Überspannungen
- Anprall von Luftfahrzeugen
- Absturz von Luftfahrzeugen
- Brandstiftung bei bekanntem Täter
Die Leistung bei Brandstiftung
Es kommt nicht selten vor, dass Brandstiftung durch einen Täter begangen wird. In diesem Fall kann die Feuerversicherung durchaus in Leistung treten. Grundvoraussetzung ist, dass der Täter auch ermittelt wird. Im Falle einer Leistung kann die Feuerversicherung an den Täter Regressansprüche stellen. Somit muss der Täter die Leistung an die Versicherung zurückzahlen. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme und die bezieht sich auf die Eigenbrandstiftung. Bei einer Eigenbrandstiftung handelt es sich um Versicherungsbetrug und somit um eine Straftat. Im Grunde muss die Versicherung aber ansonsten immer seine Leistungen erfüllen. Eine Schadenablehnung ist nicht so einfach möglich. Dazu muss die Versicherung volle Beweise vorlegen, dass der Nehmer der Versicherung für die Brandstiftung die Verantwortung trägt.
Die industrielle Versicherung
Heute werden überwiegend industrielle Einrichtungen mit einer Feuerversicherung bestückt. Allerdings nicht mit einer reinen Feuerversicherung, sondern eine Kombination aus Sturm / Hagel, Leitungswasser und Feuer. Dabei handelt es sich um eine Industrieversicherung, deren Prämie anhand der Brandschutzbesichtigung festgelegt wird. Dabei wird die Betriebsart, die baulichen Brandschutzmaßnahmen und die Anlagentechnik für Bandschutz einbezogen. Im Grunde bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer eine geringe Prämie bezahlt, wenn alle Brandschutzmaßnahmen und eine moderne Brandschutztechnik vorhanden ist. Es gibt viele Tarifbücher, nach denen die Versicherungen richten können. Allerdings sind diese veraltet. Sie stammen aus den 1990er Jahren. Neuere Einsichtmöglichkeiten gibt es bisher nicht.
Gerade bei der industriellen Feuerversicherung muss mit dem PML gerechnet werden. Der PML (Probable Maximum Loss) ist der Höchstschaden, den ein Feuer anrichten kann. Das bedeutet, dass alle Anlagen ausfallen und auch die Brandschutzmaßnahmen komplett versagen. Bei einem solchen Fall muss die Versicherung den kompletten Schaden, von den Großmaschinen bis zu den Räumlichkeiten übernehmen. Gerade große Konzerne sind aus dem Grund sehr hoch versichert. Weltbekannte Konzerne sind in Milliardenhöhe versichert, falls ein solcher Fall eintreten sollte.
Die Feuerversicherung im privaten Rahmen
Heute kann jedes Eigentum mit zahlreichen Versicherungen abgesichert werden. Gerade die Feuerversicherung ist für Eigentümer ein Muss. Sie ist zwar nicht rechtlich bindend, aber für alle Eigentümer zu empfehlen, die nach einem Brand nicht auf den Kosten sitzen bleiben wollen. Schon bei der Planung eines neuen Hauses verlangen viele Banken eine Feuerversicherung, damit das entstehende Gebäude vor Explosionen, Blitzschlag und Brandt abgesichert ist. Nicht nur die Aufräumkosten, auch die Kosten für die Feuerlöschung sind in den Leistungen abgedeckt. Die Versicherung, die schon im Vorfeld abgeschlossen wird nennt sich Rohbau-Feuerversicherung. Sie dient den Banken als zusätzliche Sicherheit.
Von der Rohbau-Feuerversicherung zur Gebäudeversicherung
Sobald die Bauphase beendet ist geht die Rohbau-Feuerversicherung meist in eine Gebäudeversicherung über. Die Gebäudeversicherung sichert nicht nur Feuer, sondern auch Hagel, Sturm und Wasser ab. Nicht nur das Haus selbst bekommt einen Schutz, auch die Nebengebäude, Einbauschränke sowie Solaranlagen und die Photovoltaikanlagen. Auch bei Brandstiftung kommt die Gebäudeversicherung zum Einsatz. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Eigentümer den Brand selbst gelegt hat.
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