Das Finanzierungssaldo ist eine Bezeichnung, die in drei Bereichen zu finden ist:
- in der Betriebswirtschaftslehre
- in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
- in der Finanzwissenschaft
Inhalt
Das Finanzierungssaldo in der Betriebswirtschaftslehre
In der Betriebswirtschaftslehre ist das Finanzierungssaldo als Veränderung des Fremdkapitals zu finden. Fremdkapital liegt immer dann vor, wenn nach schuldrechtlichen Regeln eine Kapitalüberlassung stattfinden kann. Der Gläubiger hat das Recht sein Kapital weiterzugeben und an einen anderen Kapitalnehmer zu überschreiben. In der Regel wird bei der Vergabe von Fremdkapital von einem Darlehen gesprochen, dass von einer Person an eine andere Person gegeben wird und die zweite Person mit dem Kapital ein Unternehmen gründet, Schulden abzahlt oder ähnliches. Es gibt verschiedene Arten von Fremdkapital.
- Die erste Variante ist das Darlehen, das von Kreditinstituten vergeben wird. Das Darlehen kann in den verschiedensten Formen vergeben werden, dazu gehören Lieferantenkredite, Kundenkredite oder auch Obligationen. Diese Titel werden zusammengefasst und laufen aller unter dem Begriff Verbindlichkeiten.
- Die zweite Variante sind Rückstellungen. Rückstellungen können voraussehbare Zahlungen sein oder auch Zahlungen, die zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt werden. Das Unternehmen oder die Person ist verpflichtet, diese Rückstellungen zu zahlen. Dazu können beispielsweise Steuerzahlungen oder Sozialleistungen gehören.
- Auch die passiven Rechnungsabgrenzungsposten können als Fremdkapital gesehen werden. Bei einer Veränderung des Fremdkapitals wird dann in der Betriebswirtschaftslehre von dem Finanzierungssaldo gesprochen.
Das Finanzierungssaldo in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Die Summe aus dem Leistungsbilanzsaldo und dem Vermögensübertragungsbilanzsaldo wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Finanzierungssaldo bezeichnet. Dabei spielt die Zahlungsbilanz eine bedeutende Rolle. In der Zahlungsbilanz sind alle Transaktionen enthalten, die zwischen dem Inländer und dem Ausländer getätigt werden. Sie gibt im Grunde Auskunft darüber, wie die Volkswirtschaft zwischen dem Inländer und dem Ausländer aussieht.
Das Finanzierungssaldo in der Finanzwissenschaft
In der Finanzwirtschaft wird das Finanzierungssaldo in der Regel als Haushaltssaldo bezeichnet. Bei dieser Art des Finanzierungssaldos geht es immer um die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen, die den öffentlichen Haushalt betreffen. Die einzige Ausnahme stellt die Nettokreditaufnahme dar. Der öffentliche Haushalt ist eine Zusammenfassung der öffentlichen Finanzwirtschaft. Alle haushaltsführenden Stellen in Deutschland sind dazu verpflichtet einen ausgeglichen Haushalt zu haben. Das ist im Artikel 110 Absatz 1 Satz 2 des GG und im § 8 des BHO festgelegt.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 110
(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind in den Haushaltsplan einzustellen; bei Bundesbetrieben und bei Sondervermögen brauchen nur die Zuführungen oder die Ablieferungen eingestellt zu werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe auszugleichen.
(2) Der Haushaltsplan wird für ein oder mehrere Rechnungsjahre, nach Jahren getrennt, vor Beginn des ersten Rechnungsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Für Teile des Haushaltsplanes kann vorgesehen werden, daß sie für unterschiedliche Zeiträume, nach Rechnungsjahren getrennt, gelten.
(3) Die Gesetzesvorlage nach Absatz 2 Satz 1 sowie Vorlagen zur Änderung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes werden gleichzeitig mit der Zuleitung an den Bundesrat beim Bundestage eingebracht; der Bundesrat ist berechtigt, innerhalb von sechs Wochen, bei Änderungsvorlagen innerhalb von drei Wochen, zu den Vorlagen Stellung zu nehmen.
(4) In das Haushaltsgesetz dürfen nur Vorschriften aufgenommen werden, die sich auf die Einnahmen und die Ausgaben des Bundes und auf den Zeitraum beziehen, für den das Haushaltsgesetz beschlossen wird. Das Haushaltsgesetz kann vorschreiben, daß die Vorschriften erst mit der Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes oder bei Ermächtigung nach Artikel 115 zu einem späteren Zeitpunkt außer Kraft treten.
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 8 Grundsatz der Gesamtdeckung
Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Auf die Verwendung für bestimmte Zwecke dürfen Einnahmen beschränkt werden, soweit dies durch Gesetz vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist.
Alle Einnahmen und Ausgaben müssen gedeckt sein, das wird auch als formeller Haushaltsausgleich bezeichnet. Das Finanzierungssaldo bezeichnet die Nettokreditaufnahme mit umgekehrten Vorzeichen. Das bedeutet, von einer positiven Nettokreditaufnahme wird immer dann gesprochen, wenn die neu aufgenommenen Kredite die Tilgung im gleichen Jahr nicht übersteigen. Von einer negativen Nettokreditaufnahme wird somit gesprochen, denn die neu aufgenommenen Kredite die Tilgung im gleichen Jahr bei weitem übersteigen. Ist die Nettokreditaufnahme positiv dann handelt es sich um ein Finanzierungssaldo von Null. Es gibt noch den materiellen Haushaltsausgleich, der aber schwer zu erreichen ist. Die Einnahmen beruhen meist nur auf Schätzungen und somit kann es keine genauen Zahlen geben.
Im Artikel 109 Absatz 3 GG ist festgelegt, dass der Haushalt von Bund und Ländern ohne Krediteinnahmen ausgeglichen werden muss.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 109
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(3) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen. Für die Ausnahmeregelung ist eine entsprechende Tilgungsregelung vorzusehen. Die nähere Ausgestaltung regelt für den Haushalt des Bundes Artikel 115 mit der Maßgabe, dass Satz 1 entsprochen ist, wenn die Einnahmen aus Krediten 0,35 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt nicht überschreiten. Die nähere Ausgestaltung für die Haushalte der Länder regeln diese im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen mit der Maßgabe, dass Satz 1 nur dann entsprochen ist, wenn keine Einnahmen aus Krediten zugelassen werden.
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Der Finanzierungssaldo – Haushaltssaldo
Im Grunde handelt es sich bei einem Finanzierungssaldo im Finanzwesen also um einen Haushaltssaldo. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen positiven oder negativen Haushaltssaldo handelt. Von einem positiven Haushaltssaldo wird immer dann gesprochen, wenn ein Überschuss vorhanden ist, von einem negativen Haushaltssaldo wird immer gesprochen, wenn es sich um ein Defizit handelt. Bei einem Defizit muss der Haushalt für einen Ausgleich sorgen und das kann auf unterschiedliche Weisen passieren. In erster Linie können die Rücklagen aufgelöst werden. Sie dienen im Grunde als Sicherheit und kommen bei einem Defizit zum Einsatz. Aber es können auch Vermögenswerte verkauft werden. Auch die Vermögenswerte dienen als Sicherheit und können bei einem Defizit verkauft werden. Die daraus entstehenden Geldmittel werden zum Ausgleich des Haushalts genommen, damit dieser komplett auf Null steht. Der Haushalt gilt dann als ausgeglichen.
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