Als Fiskus wird der Staat als Inhaber des Staatsvermögens bezeichnet. Die Bezeichnung Fiskus steht für die staatlichen Vermögensrechte und für die staatliche Finanzverwaltung, ausgeübt u. a. durch die Finanzämter. Der Fiskus schließt somit alle Behörden ein, die damit befasst sind, Steuern einzunehmen und zu verteilen.
Inhalt
Fiskus – Steuerbehörden
Der Staat kann seine Aufgaben für die Gemeinschaftsinteressen der Bürger einer Staatsgemeinschaft nur wahrnehmen, wenn ihm dafür die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden über die verschiedenen Steuern von den einzelnen Personen, Unternehmen und weiteren Körperschaften aufgebracht. Im theoretischen Beispiel sollten die Einnahmen des Fiskus die Kosten für das Gemeinwesen ausreichen. In der Praxis ist das jedoch nicht möglich, da die Steuern z. B. in Deutschland auf die Länder, Städte und Kommunen zu verteilen sind. Gleichzeitig nehmen die Länder, Städte und Kommunen selbst Anteile vom Steueraufkommen in unterschiedlicher Höhe ein. Diese Einnahmen sind u. a. von der Anzahl der steuerpflichtigen Bürger, den durchschnittlich gezahlten Steuern, den örtlich angesiedelten Unternehmen und mehr abhängig. Die Einnahmen sind somit sehr unterschiedlich, je nach Wirtschaftskraft der betreffenden Region. Daher fließen von zentral vom Bund eingenommenen Steuern auch Anteile wieder in die einzelnen Regionen ab.
Die vom Fiskus eingenommenen und verwalteten Steuern sollen sowohl Gemeinschaftsinteressen im Land wie auch außerhalb des Landes dienen. Zweck und Verwendungen der Steuern sind sehr breit gefächert. Sie reichen von den Gehältern im Öffentlichen Dienst über den Straßenbau, das Bildungswesen usw. bis zur außenpolitischen Interessenvertretung und der Erfüllung von mit anderen Staaten eingegangenen Bündnisse und Verträge.
Die wichtigsten in Deutschland vom Fiskus erhobenen Steuern
Zu den wichtigsten Steuern, die in Deutschland erhoben werden, gehören:
- Lohnsteuer – Steuer, die vom Gehalt einbehalten wird. Die Zahlung der Lohnsteuer wird nach Höhe der Gehälter gestaffelt, für sehr geringe Einkommen entfällt sie bis zu einer festgelegten Grenze.
- Einkommenssteuer – Steuer für Einkommen, das nicht aus einem angestellten Arbeitsverhältnis stimmt.
- Umsatzsteuer – indirekte Steuer von 7 % bis 9 % auf Produkte und Leistungen, wird vom Verbraucher bezahlt, vom Handel/Gewerbe abgeführt.
- Gewerbesteuer – wird von den Kommunen erhoben. Steuer auf Gewinne von in der Kommune befindlichen Unternehmen. Ausgenommen sind Freiberufler und Landwirtschaft.
- Körperschaftssteuer – steuerpflichtig sind Kapitalgesellschaften, Genossenschaften. Festgelegte Höhe 15 % plus Solidaritätszuschlag 5,5 %.
- Grunderwerbssteuer – zahlbar bei Kauf von Immobilien anteilig je nach Kaufpreis. Die Steuer wird von den Ländern in einer Höhe zwischen 3,5 % und 6,5 % erhoben.
- Kfz-Steuer – zahlbar für Halter von motorisierten Fahrzeugen – Bemessung nach Hubraum.
- Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer – auf vererbtes oder geschenktes Vermögen müssen die Empfänge Steuern in Höhe von 7 % bis 50 % zahlen.
- Kirchensteuer – wird landesweit in Deutschland von Angehörigen der staatlich anerkannten Kirchen gezahlt.
- Hundesteuer – zahlbar von Hundehaltern für jeden Hund in unterschiedlicher Höhe je nach Kommune.
Werden fällige Steuern nicht errichtet, kann die zuständige Verwaltung ein Vollstreckungsverfahren anstrengen.
Grundsätze für die gerechte Besteuerung
Da von der Steuer sehr große Volksgruppen erfasst werden, lässt sich nicht für jeden einzelnen Bürger eine individuell gerechte Besteuerung erreichen. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass bestimmte Grenzen für die jeweilige Höhe der Steuer festgesetzt werden müssen, die in einem Fall mehr als im anderen Fall eine Person belasten können. Steuer sind eine sehr alte Form der Gemeinschaftsfinanzierung. Bereits in der Antike wurden Steuern eingetrieben, vor allem Naturalsteuern. Bereits im Jahr 1776 hat Adam Smith seine Steuermaximen für eine den Möglichkeiten entsprechende gerechte Besteuerung aufgestellt. In den Kernaussagen gelten diese Grundsätze bis heute als aktuell. Allerdings hängt es von den Systemen der jeweiligen Staaten ab, inwieweit sie solche Grundsätze praktizieren. Steuern sollen nach diesen Maximen den Anforderungen von
- Gerechtigkeit,
- Unmerklichkeit,
- Praktikabilität,
- Ergiebigkeit
gerecht werden.
Es wird bei den Grundsätzen davon ausgegangen, dass eine Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen ist. Die Steuern sollen nicht die Existenz von Einzelpersonen oder Unternehmen gefährden. Das entspricht der Steuergerechtigkeit. Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollen auch Steuern gleichmäßig und im Einklang mit der Verfassung erhoben werden. Daraus ergibt sich, dass Steuern nicht willkürlich erhoben werden können. Außerdem sollen die Steuern gleichmäßig erhoben werden. Das setzt einheitliche gesetzliche Regelungen und behördliche Richtlinien voraus.
Um eine Ergiebigkeit der Steuern zu erreichen, müssen sie mit der Zielsetzung übereinstimmen. In früheren Zeiten gab es z. B. in Deutschland eine Reihe von Kleinsteuern auf verschiedenste Konsumartikel, die abgeschafft wurden.
Der Grundsatz der Unmerklichkeit ist so zu verstehen, dass Systeme gefunden werden, die Steuern so einzuziehen, dass die Formalitäten der Steuerzahlung den Bürgern so wenig wie möglich belasten. So wird die Umsatzsteuer z. B. direkt beim Kaufpreis ausgewiesen, die Lohnsteuer vor der Gehaltszahlung abgezogen und die Grunderwerbssteuer wird automatisch beim Grundstückskauf fällig.
Die Besteuerung soll gut anwendbar sein, damit der Praktikabilität gerecht werden. Das setzt Steuergesetzgebung voraus, die transparent ist. Dieser Grundsatz ist allerdings nicht einfach zu verwirklichen, da die Steuergesetzgebung ein sehr weites Rechtsfeld umschließt und letztendlich nur von Experten bis ins Letzte erklärbar ist. Zumindest den zuständigen Behörden, Juristen und Rechtsberatern der Unternehmer muss die Gesetzgebung aber durchschaubar sein.
Lohnsteuererklärung und Steuerrückzahlung für gerechtere Besteuerung
Spätestens bei der jährlichen Steuererklärung kommt jeder Angestellte ganz direkt mit der Steuer in Berührung. Die Steuererklärung ist keine beliebte Arbeit, dient aber der gerechten Besteuerung. Damit eine Steuererklärung auch von jedem Bürger ohne größere Schwierigkeiten erstellt werden kann, ist sie verhältnismäßig übersichtlich gestaltet. Es gibt zahlreiche Beratungsstellen, die bei der Steuererklärung helfen können. Im digitalen Zeitalter werden auch im Internet die verschiedensten Anleitungen, Steuertipps und formellen Hinweise veröffentlicht, um die Steuererklärung für Angestellte zu erleichtern. Gleiches gilt für die Einkommenssteuererklärung, wenn beispielsweise neben dem Gehalt noch Einkünfte aus Mieteinnahmen und anderen Quellen geschöpft werden. Die Lohnsteuererklärung und Einkommenssteuererklären kommen der Steuergerechtigkeit nach. Sie dienen der jährlichen Überprüfung der automatisch einbehaltenen Steuern und ermöglichen, das zu viel gezahlte Steuern dem Bürger wieder rückerstattet werden. Es gibt viele besondere wirtschaftliche Belastungen für Einzelpersonen und Familien, die zu einer Minderung der Steuerabgaben führen. So sollen unbillige Härten infolge zu hoher Steuerbelastungen vermieden werden.
Gewerbetreibende, kleine und mittlere Unternehmen nehmen gewöhnlich einen Steuerberater in Anspruch, um ordnungsgemäß allen Steuerzahlungen nachzukommen. Sie können sich auch durch geschicktes Terminieren von Ausgaben höhere Steuern ersparen. Große Unternehmen haben ihre eigenen Rechtsabteilungen, bei denen es Juristen gibt, die auf das Steuerrecht spezialisiert ist. Bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit können auch in verschiedenen Ländern unterschiedliche Steuern, je nach Landesrecht anfallen.
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