Das Flurstück wurde früher als Parzelle bezeichnet und ist auch heute teilweise noch als Katasterparzelle bekannt. Der Begriff stammt aus dem Baurecht. Eine offizielle Definition gibt es nicht, die durch Landesgesetze festgelegt wurde. Im Grunde zeigt das Flurstück eine abgemessene Stelle auf einem Grundstück. Auf den Bauplan ist das Flurstück gut zu erkennen. Es kommt überwiegend bei einem Bauvorhaben zum Einsatz. Das Flurstück ist der Bereich des Grundstücks, der gekauft werden kann und zum Bauen geeignet ist. Selbst, wenn Hindernisse wie Straßen, Gräben oder Wasserkanäle auf dem Grundstück zu erkennen sind, das Flurstück ist immer gut zu erkennen.
Inhalt
Die Bestimmung der Flurstücksgrenzen
Die Flurstücksgrenzen müssen immer nach den rechtlichen Bestimmungen des Landes erfolgen, auch wenn es über die Definition des Begriffs keine festgelegten Richtlinien gibt. Die Grenzen des Flurstücks müssen immer in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer und dem Erbbauberechtigten ermittelt werden. Dazu dient eine sogenannte Liegenschaftsvermessung. Die Liegenschaftsvermessung ist eine gesetzliche Bestimmung, um Liegenschaften beziehungsweise Grundstücke im Liegenschaftskataster zu aktualisieren. Die Liegenschaftsvermessung ist die Grundlage für viele Leistungen, die sich auf Bauvorhaben, Bodenordnungen und Planungen beziehen. Mit Hilfe der Liegenschaftsvermessungen wird das Flurstück genau festgelegt und die Grenzen im Plan eingezeichnet. Jedes Flurstück bekommt nach der Vermessung eine Flurstücksnummer, anhand deren die Zuordnung stattfindet. Die Nummer besteht aus einer Kombination aus Zahlen und einem Buchstaben. Es kann sich nicht nur um eine Zahl handelt, sondern auch um zwei.
Die Vermessung des Flurstücks
Sobald die Bestimmung für ein Flurstück notwendig ist, kommen die Vermessungstechniker auf den Plan. Mit Hilfe von speziellen Messgeräten führen sie die Liegenschaftsvermessung durch. Mit Hilfe der Messung werden
- Gebäudemessungen
- Grenzfeststellungen
- Zerlegungsvermessungen
leichter durchführbar. Für die Durchführung der Messung müssen spezielle Vermessungsingenieure angefordert werden. Sie werden öffentlich bestellt und arbeiten entweder freiberuflich oder für das Amt des Bodenmanagements.
Die vielfältigen Leistungen, für welche die Liegenschaftsvermessung geeignet ist, ist auch für einzelne Bürger sehr interessant. Hierbei handelt es sich meist um:
- Zerlegungsvermessungen (Grundstücksteilung)
- Grundstücksgrenzenfestlegung
- Abmarktung der Grenzpunkte
- Gebäudemessungen und Anlagenmessung (gesetzliche Festlegung)
- für Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch
Einsicht über das Flurstück und die Messergebnisse sind im Katasteramt zu nehmen. Das Katasteramt befindet sich in jeder Stadt meist im Rathaus und hat Öffnungszeiten, die an der Pforte erfragt werden können. Auch über die Internetseite der Stadt können die Öffnungszeiten und Telefonnummern angefragt werden.
Die Flurkarte
Das Eintragen der Flurstücks wird in der Flurkarte festgehalten. In der Flurkarte sind alle Grundstücke zu finden, die in einer Gemeinde abgemessen sind. Anhand der Flurkarte können Bauvorhaben geplant werden und Eigentumssicherung betrieben werden. Die Grenzen der einzelnen Grundstücks ist dort eindeutig zu erkennen. Ein Grundstück kann nicht nur aus einem Flurstück bestehen. Auch mehrere Flurstücke sind durchaus möglich. Während bis vor einigen Jahrzehnten die Flurstücke noch in der Flurkarte festgehalten wurde, wird seit den 1990er Jahren die Flurkarte ausgemustert und durch digitale Technik ersetzt. Das vereinfacht nicht nur die Einsicht, sondern auch eventuell aufkommende Änderungen.
Die Zuständigkeit des Amtes
Zur Einsicht des Flurstücks bietet sich das Grundbuchamt an. Hier sind alle Flurstücke festgehalten. Durch die können Besitzverhältnisse geklärt werden, aber Informationen zur Finanzierung eingesehen werden.
Kosten sparen mit Verschmelzung
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Allerdings ist ein Flurstück nicht gleichzusetzen mit dem Begriff Grundstück. Für eine Kostenoptimierung lohnt sich eine Verschmelzung der einzelnen Flurstücke. Dazu muss eine Verschmelzung beim zuständigen Amt gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und bis zur Entscheidung kann es einige Wochen dauern. Aber, wenn es keinen triftigen Grund gibt, dann wird die Verschmelzung in der Regel genehmigt.
Die Flurstücksnummer
Jedes Flurstück wird mit einer entsprechenden Flurstücksnummer versehen. Grundsätzlich werden die einzelnen Flurstücke auf einem Flur mit durchlaufenden Nummern versehen. Dazu werden Buchstaben und Zahlen verwendet. Zu Beginn wurden nur Zahlen verwendet, aber mit der Zeit kamen immer mehr Flurstücke dazu, so dass auch Doppelnummern oder sogar eine Kombination aus Nummern und Buchstaben gesetzt wurden. Jede Nummer ist einmalig und bezeichnet nur ein Flurstück.
Wo findet man das Flurstück?
Die einfachste Möglichkeit, um das eigene Flurstück zu finden, bietet das World Wide Web. Es gibt verschiedene Geoportale, die bei der Flurstücksuche behilflich sein können. Allerdings bietet nicht jedes Bundesland eine übergeordnete Suche an. NRW zählt zu den Bundesländern, die Geoportale besitzen. In vielen Städten und Gemeinden kann die Suche auch auf der stadteigenen Homepage gefunden werden. Aber auch ein Anruf beim Vermessungs- und Katasteramt kann zum Erfolg führen. Gegen eine kleine Gebühr ist sogar ein Kartenauszug möglich, der in die Unterlagen gelegt werden kann.
Die Gemarkung
Gerade, wenn die Suche nach dem Flurstück erfolgreich war, fällt immer wieder der Begriff Gemarkung auf. Die Gemarkung ist ein spezielles Flächenmaß. Das spezielle Flächenmaß wird im Grundbuch verwendet, um Flurstücke und Grundstücke zusammenzufassen und sie mit einer Bezeichnung zu versehen. Alle Teile Deutschlands sind in Flurstücke unterteilt und somit auch mit dem Flächenmaß versehen.
Grundstücke in Flurstücke unterteilen und verkaufen
Jedes Grundstück besteht meist aus einem Flurstück, aber es gibt auch Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen. Das ist wichtig zu wissen, wenn das Grundstück veräussert werden soll. Bei mehreren Flurstücken besteht nämlich die Möglichkeit nur die einzelnen Stücke zu verkaufen und nicht das gesamte Grundstück. Dazu müssen die Flurstücke abgetrennt werden. Nur dann ist eine separate Veräusserung möglich. Durch die Teilung gibt es viele kleine Zuflurstücke. Jedes Zuflurstück wird separat im Grundbuch eingetragen, wenn sie einem anderen Flurstück angeschlossen werden. Zu beachten ist zudem, dass ein Grundstück auch aus mehreren räumlich getrennt liegenden Flurstücken bestehen kann. Die einzelnen Flurstücke werden mit speziellen Markierungen versehen. Zu den bekanntesten Markierungen gehören die Lesesteinhaufen. Sie werden bei landwirtschaftlich genutzten Flächen häufig verwendet, um die Grenze zu markieren. Ein Lesesteinhaufen besteht aus vielen verschiedenen Steinen, die recht groß sind und von Hand am Rand des Feldes hingelegt werden. Dieser Prozess erfolgt meist über mehrere Generationen.
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