Bei der Finanzierung eines Bauvorhabens wird meist auf ein Kredit oder ein Darlehen der Hausbank zurückgegriffen. Nur mit Hilfe des Kredits kann die komplette Summe für das Bauvorhaben, von der Planung bis zum Innenausbau vom Bauherrn gestemmt werden. Im Gespräch mit dem Berater der Bank können alle Modalitäten ausgemacht werden, von der Auszahlungssumme bis hin zu den monatlichen Rückzahlungsraten. Alle Modalitäten werden im Vertrag festgehalten, aber solange der Vertrag nicht von beiden Seiten (Bank und Kreditnehmer) unterzeichnet wird, ist er nicht gültig. Aus verschiedensten Gründen kann eine der beiden Seiten sich zurückziehen und nicht unterschreiben. Der Vertrag wird zurückgestellt. Aber es kann immer eine Fortsetzung des Vertrags erfolgen, wenn beide Parteien mit den Modalitäten einverstanden sind und dies mit der Unterschrift bestätigen.
Inhalt
Der Kredit unterliegt den Rechtsgrundlagen
Der Kreditvertrag, der zwischen der Bank und dem Kreditnehmer erstellt wird, unterliegt den Bestimmungen des Schuldrechts. Allerdings sind nur die gesetzlichen Mindestanforderungen festgehalten, denn jeder Kreditvertrag wird individuell getroffen. Im Grunde handelt es sich bei einem Kreditvertrag, um einen Vertrag, der dafür sorgt, dass eine Übertragung von Geld ermöglicht wird. Das kann in Form von Bargeld, aber auch von Buchgeld sein. Auch andere vertretbare Sachen können als Kredit gewährt werden. Das Eigentum des einen wechselt und der Kreditnehmer ist verpflichtet die Rückzahlung zu leisten. Der Vertrag kann nur zustande kommen, wenn ein rechtswirksames Angebot gemacht wird und der Kreditnehmer eine Willenserklärung abgibt. Sobald der Vertrag rechtswirksam ist, sind beide Parteien verpflichtet, ihn zu erfüllen.
Der Kreditgeber muss nach Vertragsunterschrift die Auszahlung in die Wege leiten, wenn die Voraussetzungen erfüllt wurden. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen gehören:
- Legitimationsnachweise
- vereinbarte Kreditsicherheiten
- andere erforderliche Nachweise
Sobald die Auszahlung erfüllt ist, ist der Anspruch auf Rückzahlung gegeben. Es gibt aber auch Gründe, warum der Vertrag ruhen kann. Dann kann der Vertrag auf Wunsch jederzeit wieder fortgesetzt werden.
Gründe zur Aussetzung eines Vertrages
Die Aussetzung eines Vertrages kann von beiden Parteien verlangt werden. Allein durch das Weglassen der Unterschrift kommt der Vertrag nicht zu Stande und ist somit nicht rechtsgültig.
Der Kreditnehmer kann folgende Gründe haben:
- unterschiedliche Angebote zur Prüfung
- andere Optionen statt Kredit
- Bedenkzeit einräumen
Der Kreditgeber kann aber auch Gründe zur Aussetzung haben:
- Unterlagen fehlen
- Bonität nicht gewährleistet
- kein Bankkunde
In diesen Fällen wird der Vertrag entweder komplett hinfällig oder er ruht. Sobald die Anforderungen erfüllt sind, kann es eine Fortsetzung des Vertrags geben.
Die Prolongation
Bei der Prolongation handelt es sich um die Verlängerung beziehungsweise die Fortsetzung des bestehenden Vertrages. Es kommt immer wieder vor, dass die Kunden einen Widerruf auf den Weg bringen, aber das ist nur zu bestimmten Bedingungen möglich.
Beispiel:
Der Kreditnehmer hat einen Kredit aufgenommen und möchte nach Ablauf der Zinsbindung eine Verlängerung des alten Vertrages beantragen. Das ist nicht selten, denn dadurch sorgen die Banken dafür, dass die Kunden keinen Bankwechsel vornehmen. Schon bei der Verlängerung gibt es Unterschiede. Der Vertrag kann fortgesetzt oder erneuert werden. Allerdings gibt es dann ein paar Fragen beim Widerruf zu klären. Bei einer Fortsetzung ist der vorherige Vertrag die Grundlage. Bei einer Erneuerung wird ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen. Dann ist der vorherige Vertrag nichtig. Sollte jetzt ein Widerruf entstehen, aus welchen Gründen auch immer, dann spielt der Vertrag eine wichtige Rolle. Bei einer Fortsetzung greift das Widerrufsrecht auf den alten Vertrag und kann dann auch nur anhand der damaligen Richtlinien durchgeführt werden. Bei einem neuen Vertrag greifen die aktuellen Richtlinien.
Der Unterschied bei der Rechtsprechung
Bei der Rechtsprechung für einen Widerruf sind hohe Hürden zu nehmen. Dabei wird zwischen einer unechten Anschlussfinanzierung also einer Fortsetzung des Vertrags und einer echten Anschlussfinanzierung, einem eigenständigen Kredit, unterschieden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es sich bei den meisten Anschlussfinanzierungen um eine Fortsetzung des Vertrags handelt. Das bedeutet, es gelten immer die Richtlinien des ursprünglichen Altkredits.
Die Verlängerung eines Darlehens
Der Kunde kann selbst herausfinden, ob es sich bei seinem Kredit um ein eigenständigen Kredit oder eine Fortsetzung des Vertrags handelt. Dazu muss eine der folgenden Kriterien erfüllt sein.
- 1. Die Restschuld wurde durch den Kreditnehmer nicht nur verlängert. Es wurde zusätzliches Kapital aufgenommen, um eine Renovierung oder eine Sanierung durchzuführen.
- 2. Der Kreditnehmern hat gewechselt. Dabei kann ein Kreditnehmer entlassen worden sein oder es ist ein neuer Kreditnehmer dazugekommen.
- 3. Die Sicherheiten für den Kredit wurden ausgetauscht. Die Immobilie wurde verkauft und eine neue Immobilie erworben. Somit wird die neue Immobilie zur Sicherheit für die Bank.
Bei diesen drei Punkten handelt es sich meist um einen eigenständigen Kredit. Aber das ist eher selten. Bei den meisten anderen Krediten handelt es sich um eine Fortsetzung des Vertrags.
Unterlagen für eine Fortsetzung des Vertrages
Damit der Vertrag fortgesetzt werden kann, benötigt der Kreditgeber einige Unterlagen. Dazu gehören in der Regel:
- Selbstauskunft mit Schufa-Ermächtigung
- aktueller Gehaltsnachweis (inklusive Jahreswert)
- Jahreskontoauszug aus der vorhandenen Finanzierung
- Renteninformation
- Objektinformationen (Grundriss, Schnitt und Fotos)
Die Vor- und Nachteile einer Fortsetzung
Einer der größten Vorteile der Vertragsfortsetzung ist die Bequemlichkeit. Im Grunde schickt die Bank ein neues Angebot per Post oder Mail. Der Kreditnehmer muss nur noch einen Haken machen und unterschreiben. Nach dem Zurücksenden ist die Fortsetzung des Vertrags rechtsgültig. Es ist zwar einfach, aber die Bank bietet meist nur mittelmäßige Zinsen an. Bessere Konditionen sind meist durch den Wechsel zu einer neuen Bank möglich.
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile:
- ohne viel Aufwand, nur ein Brief zum unterschreiben
- keine Unterlagen einreichen
- keine Grundbucheintragung
- keine Wechselgebühren
Nachteile:
- Zinsen sind oft schlecht
- alte Richtlinien werden übernommen
- kein Verhandlungsspielraum
Die Pflicht der Bank
Grundsätzlich meldet die Bank sich etwa drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Das erfolgt meist per Post. Darin befindet sich nicht nur eine Absichtserklärung, sondern direkt ein neues Angebot, damit der Vertrag fortgesetzt werden kann. Es kann auch vorkommen, dass die Bank kein Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit hat, dann informiert die Bank rechtzeitig darüber und es gibt die Möglichkeit sich nach einem neuen Kreditinstitut umzusehen.
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