Die Fremdemission ist eine Form der Emission von Aktien oder Anleihen. Die andere Form der Emission ist Eigenemission. Als Emission wird in der Wirtschaft die Ausgabe von Aktien oder Anleihen und ihre Platzierung am organisierten Kapitalmarkt verstanden.
Bei einer Selbstemission tätigt der Emittent in Eigenregie den Vertrieb. Somit trägt er auch das vollständige Risiko. Hier treten die Banken nur als Zahlstellen und Zeichnungsstellen auf und sichern den folgenden Zahlungsverkehr. Das Verfahren ist im Vergleich zur Fremdemission weniger kostenaufwendig. Es setzt aber auch voraus, dass der Emittent über ausreichende Erfahrung auf dem Kapitalmarkt verfügt und über eine Vertriebsorganisation verfügt.
Gerade große, entsprechend kapitalstarke Unternehmen wählen lieber den Weg der Fremdemission. In diesem Fall übernehmen Banken, in der Regel ein Konsortium, gegen Gebührenzahlung den gesamten Vertrieb der Aktien oder Anleihen und tragen damit auch das Risiko beim Absatz. Zur Annahme einer Fremdemission durch Konsortium gehört auch die Leistung einer Garantie. Vielfach übernimmt das Konsortium von Banken auch offene Positionen, die nicht an Investoren verkauft werden konnten. Der Emittent hat bei einer Fremdemission den großen Vorteil, den die guten Vertriebswege der Banken bieten. Darüber hinaus ist er vom Absatzrisiko befreit. Dank der besonderen Markterfahrung und der Verteilung des Risikos auf breite Schultern verfügen die Banken über eine viel höhere Platzierungskraft als z. B. der Emittent bei der Selbstemission. Entsprechend kostenaufwendiger ist diese Form der Emission. Sie bietet aber auch die größten Sicherheiten für die erfolgreiche Beschaffung des geplanten Kapitals durch den Absatz der Aktien.
Der Emittent kann wählen zwischen einer Übernahme durch das Konsortium und der Begebung. Die Begebung stellt faktisch eine Kombinationsform von Fremd- und Selbstemission dar. Sie ist teurer als die vollständige Selbstemission, aber auch günstiger als die Übernahme und erfolgversprechender gegenüber der Selbstemission. Damit stellt die Begebung eine gute Lösung für mittlere Unternehmen dar, die von der Erfahrung der Banken auf den Kapitalmärkten profitieren möchten.
In der Regel belaufen sich die Kosten für eine Fremdemission auf 7 % bis 9 % des Volumens der Emission.
Inhalt
Konsortien für die Fremdemission
Es gibt unterschiedliche Konsortien, die für eine Fremdemission qualifiziert sind. Das sind:
- Das Begebungskonsortium
- Das Garantiekonsortium
- Das Übernahmekonsortium
- Das Optionskonsortium
- Eine Kombination aus Begebungs- und Übernahmekonsortium
Verfahrensweisen für die Emission
Um Fremdemission und Selbstemission einschätzen zu können, ist es wichtig einige grundsätzliche Kenntnisse zur Emission überhaupt zu haben. Daher ist es sinnvoll, hier ein wenig weiter auszuholen und auch über Verfahrensweisen für Emissionen zu sprechen. Zur Ausgabe von neuen Aktien kommt es immer dann, wenn eine Aktiengesellschaft frisches Kapital für eigene Vorhaben auf dem Markt oder für Anpassungen im Unternehmen benötigt. An der Börse Unternehmensanteile in Form von Aktien an eine große Anzahl von Miteignern, den Aktionären, zu verkaufen ist eine schnelle und erfolgreiche Praxis, neues Kapital ins Unternehmen fließen zu lassen. Bei der Erstauflage für eine Emission geht es darum, die Aktien generell zu einem Preis zu verkaufen, der das erforderliche Kapital einbringt.
Im Verlauf des Börsenhandels ist der Kurs der betreffenden Aktien dann den typischen Schwankungen unterworfen. Im besten Fall sind die Schwankungen verhältnismäßig gering und ein steigender Kurs zeichnet sich als Tendenz ab.
Für eine Emission sind unterschiedliche Verfahrensweisen möglich. Solche sind:
- Konsortialverfahren – Vereinbarung für feste Konditionen, Einschaltung von einem Bankenkonsortium
- Verfahren mittels Versteigerung – das Höchstgebot bei der Auktion für die Aktien ist die Messlatte für die Ausgabe der Anleihen.
- Das Tenderverfahren – Anlegen melden an, in welcher Anzahl sie Wertpapiere zu einem genannten Kurs kaufen würden. Wie bei der Auktion werden Gebote abgeben. Anschließend erhalten alle Anleger Aktien oder Anleihen, deren Gebote über dem Mindestkurs liegen, den der Emittent vorgegeben hat. Das Volumen der Emission ist bei diesem Verfahren nicht festgelegt. Es wird entsprechend den Geboten flexibel angepasst.
- Der freihändige Verkauf – die Wertpapiere haben einen festen Preis und werden bis zum vollständigen Absatz des Volumens verkauft.
- Daueremission – ebenfalls ein Verfahren mit flexiblem Volumen. Der Preis ist einheitlich festgelegt. Die Anleger haben bei diesem Verfahren die Möglichkeit des Nachkaufs.
Grundsätzlich werden bei einer Emission unter den Marktteilnehmern die Regeln für die Platzierung und den Verkauf frei gestaltet und unterliegen keinen bindenden Vorschriften. So können die Markteilnehmer vereinbaren, welche Formen sie wählen wollen, z. B.:
- Freihändiger Verkauf
- Öffentliche Zeichnung
Der Freihändige Verkauf gibt keine Zeichnungsfrist vor und kann auch bei schwankenden Preisen erfolgen. Bei der öffentlichen Zeichnung wird eine Zeichnungsfrist vorgegeben. Innerhalb dieser Frist kann entweder zu Festpreisen verkauft oder versteigert werden.
Die unterschiedlichen Verfahrensweisen für die Emission unterscheiden sich nach dem jeweiligen Risiko. Wird beispielsweise von einem Emittenten das günstigere Begebungskonsortium in Anspruch genommen, ist für ihn das Risiko vergleichsweise hoch. Dagegen gewährt ein Konsortium für den Emittenten sogar die absolute Risikofreiheit. In diesem Fall geht er zu 100 % sicher, dass alle ausgegebenen Wertpapiere auch zu einem festgelegten Preis verkauft werden. Der Verkaufsgewinn steht somit von Anfang an fest.
Emission – Unterscheidung von öffentlicher Zeichnung und dem Freihändigen Verkauf
Bei einer Platzierung für die öffentliche Zeichnung wird das Angebot zum Verkauf der Aktien veröffentlicht. Die Veröffentlichung wird von dem damit betrauten Konsortium vorgenommen. Das auch in den einzelnen Banken des Konsortiums ausgelegte Angebot beinhaltet die eingehende Beschreibung der Wertpapiere, einschließlich der Höhe der gesamten Emission, den Preis, jeweilige Stückelungen, Laufzeit sowie Zinsen. Die Bedingungen für den Kauf werden ebenfalls bekannt gegeben. Dazu gehört u. a. die Zeichnungsfrist. Als Zeichnungsfrist gilt eine Spanne, innerhalb derer die Aktie zum Kauf angeboten werden. Werden nicht alle Wertpapiere gezeichnet, übernimmt das Bankenkonsortium die übrigen Wertpapiere. Ist dagegen die Nachfrage der Anleger höher als die Emission Wertpapiere enthält, wird eine Zuteilung vorgenommen. Dabei wird die Emission auf die Kaufinteressenten nach den Bestimmungen des Konsortiums verteilt.
Bei der Platzierung zum Freihändigen Verkauf kommt es zu einem Verkauf der Aktien über einen längeren Zeitraum hinweg. Dabei kann im während der Verkaufszeit vorkommen, dass vom Konsortium der Kurs für den Verkauf verändert wird. Bei dieser Verfahrensweise erhält der Emittent aber nicht in kurzer Zeit die gesamte Verkaufssumme, sondern die laufend eingehenden Verkaufssummen. Daher eignet sich der Freihändige Verkauf nur für Unternehmen, die nicht schnell über eine hohe Summe für Investitionen und mehr verfügen wollen. Der Freihändige Verkauf kann dafür flexibel der Marktlage angepasst werden.
Über die Verkaufsmethode einigt sich der Emittent beim Vertragsschluss mit dem Konsortium.
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