Die Garantie für einen Kredit ist eine Form der sogenannten Bankgarantie. Diese Garantie schützt den Kreditgeber vor eventuellen Risiken. Der Kreditgeber verleiht sein Geld an einen Kreditnehmer und dieser ist verpflichtet den Kredit mit Zinsen in festgelegter Höhe jeden Monat zu begleichen. Damit der Kreditgeber keinen finanziellen Schaden davonträgt, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dafür gibt es die Garantie.
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Die Bank ist der Garantiegeber
In der Regel wird die Garantie für einen Kredit von der Bank des Kreditnehmers ausgesprochen. Dabei handelt es sich im Grunde um ein Versprechen, dass die Bank für eventuell ausfallende Verpflichtungen des Kreditnehmers aufkommt, wenn dieser seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Bank kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Kreditnehmer beziehungsweise der Kunde seinen Verpflichtungen, egal in welcher Form nicht gerecht werden kann. Dann ist die Bank in der Lage einen festgelegten Betrag an den Vertragspartner zu übermitteln, um seine finanziellen Verluste auszugleichen. Dabei wird bei einer Bankgarantie überwiegend der Vertragspartner abgesichert. Aber auch der Kunde hat seinen Vorteil, denn auch bei Verzügen kommt er bei seinen Vertragspartnern nicht in Schwierigkeiten. Sobald es zu Problemen kommt, tritt sofort die Bank ein und übernimmt die finanziellen Zahlungen.
Bei Vorleistung eine Bankgarantie fordern
Eine Bankgarantie kann jeder Vertragspartner fordern, der in Vorleistung gehen muss. Die Garantie wird von dem anderen Vertragspartner gefordert, um auf der sicheren Seite zu sein. Dabei prüft die Bank zuerst die Bonität und spricht erst dann die Garantie aus, wenn die Bonität des Kunden gewährleistet ist. Sobald die Garantie ausgesprochen ist, muss die Bank sofort die Pflicht des Kunden übernehmen, wenn das notwendig ist. Der Kunde ist dann aus der Haftung raus und die Bank tritt dafür ein. Der Betrag, der von der Bank übernommen wurde, muss dann von dem Kunden an diese zurückgezahlt werden. Der Vertragspartner hat sein Geld und hat dann mit den Verpflichtungen zwischen Bank und Kunden nichts mehr zu tun.
Das Aval fordern
Aval ist ein Begriff der für die Sicherheit von Bürgschaften und Garantien verwendet wird. Dabei wird Aval nur als eine Garantie bezeichnet, wenn nicht nur der Kunde und die Bank eine Zusammenarbeit haben, sondern auch noch ein Dritter, der Vertragspartner mit im Boot sitzt. Übersetzt bedeutet Aval eigentlich Bürgschaft und stammt aus dem Italienischen. Hier wird Aval von avallo abgeleitet. Auch ein unterzeichneter Wechsel wird als Aval bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Sicherheit, die dafür sorgt, dass Zahlungen festgehalten sind und somit auch rechtens sind. Dabei kann der Zusatz „auf erste Anforderung“ dafür sorgen, dass Aval zu einer abstrakten Sicherheit wird. Im Grunde überprüft die Bank nicht wirklich, ob der Anspruch auch wirklich für die festgelegten Zwecke geltend ist. Auch eine Überprüfung des tatsächlichen Bestehens wird nicht durchgeführt. Somit wird die Bürgschaft (Aval) zur Garantie.
Die Anwendung von Garantiekrediten
Im Grunde wird der Garantiekredit immer dann von einer Bank beantragt, wenn eine Zahlung zwischen einem Kunden und dem Vertragspartner vielleicht erfolgt. Das ist in verschiedenen Bereichen der Fall. Gerade im Handwerk kommt der Aval sehr häufig zum Einsatz. Hier werden Aufgaben durchgeführt, die eigentlich vom Kunden bezahlt werden müssen. Aber der Handwerksbetrieb muss erst mal in Vorleistung gehen. Das kann in Sachen Arbeitszeit oder auch Material erfolgen. Ist der Handwerker sich nicht sicher, dass er das Geld für den Auftrag vom Kunden bekommt, dann kann er Aval verlangen. Er kann seine Arbeit fachgerecht ausführen und wenn der Kunde seinen Zahlverpflichtungen nicht nachkommt, dann tritt die Bank ein. Die Bank holt sich dann das Geld von dem Kunden zurück, aber der Handwerksbetrieb hat keinen finanziellen Nachteil und bekommt direkt nach erledigter Arbeit sein Geld.
Der Garantiekredit
Sobald die Bank eine Garantie an den Vertragspartner ausgesprochen hat, ist die Garantie auch bindend. Dann kann der Vertragspartner sofort an die Bank herantreten und die Zahlung aus der Garantie verlangen. Sobald das der Fall ist, geht die Bank auf den Kunden zu und verlangt die Auszahlung zurück. Somit bekommt der Kunde von der Bank einen Kredit, den der Kunde zurückzahlen muss. Die Bank nutzt dafür die Höhe der Eventualpflicht und friert das Konto des Kunden sofort ein. Ist das Guthaben auf dem Konto des Kunden nicht ausreichend, dann wird ein Sollsaldo eingerichtet. Im Grunde gerät der Kunde also sofort in den Minusbereich. Damit der Kunde umgehend reagieren kann wird er über die Prozedur sofort informiert.
Die Eventualpflicht
Bei der Eventualpflicht wird von einer Pflicht gesprochen, die eventuell in Zukunft fällig wird. Dieser Ausdruck kommt bei Garantien, Zahlungsversprechen und Bürgschaften zum Einsatz. Im Grunde besteht zwischen dem Vertragspartner und dem Kunden noch keine Forderung, aber trotzdem verlangt der Vertragspartner eine Garantie, dass er keinen finanziellen Verlust erleidet, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Somit kommt die Bank zum Tragen, welche die Eventualpflicht übernimmt. Die Banken geben viele Eventualpflichten, denn sie geben viele Garantien für Kredite und mehr. Auch Kreditkarten zählen zu den Eventualpflichten. Bei einer Abbuchung durch die Kreditkarte müssen die Banken zahlen, auch wenn kein Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Das vorgezahlte Geld holt sich die Bank dann direkt vom Kunden wieder.
Der Garantie- oder Avalvertrag
Damit der Garantiekredit gegeben werden kann, muss bei der Bank ein Antrag gestellt werden. Dann kann die Bank einen Garantievertrag erstellen, in dem alle Konditionen festgehalten sind. Eine Ausfertigung bekommt der Kunde und eine Ausfertigung bleibt bei der Bank. Der Vertragspartner bekommt ebenfalls eine Information. Damit der Antrag geprüft werden kann sind wichtige Angaben zu machen. Dazu gehören
1. Die persönlichen Daten des Kunden
2. Die Höhe des Garantiekredits
3. Angaben über den Vertragspartner
4. Der Zweck des Garantiekredits
5. Die Dauer der Garantie
6. Die Provisionen und andere Gebühren
7. Sicherheiten des Kunden
8. Die allgemeinen Bedingungen für den Garantiekredit
Beim Abschluss eines Garantiekredits entsteht zwischen dem Kunden und der Bank ein sogenanntes Rechtsgeschäft. Somit ist der Vertrag für beide Parteien bindend. Der Zahlungsanspruch der Bank wird erst dann fällig, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsanspruch geltend macht und sich an die Bank wendet. Dann beginnt der Garantiekredit rechtens zu werden. Alle Parteien müssen sich dann an die Bedingungen im Vertrag halten. Ein Rücktritt ist nach geleisteter Zahlung der Bank nicht mehr möglich.
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