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Was ist ein Gedeckter Personalkredit?
Bei einem gedeckten Personalkredit handelt es sich um einen Kredit, welcher anders als bei ungedeckten Personalkrediten, durch diverse Sicherheiten abgesichert wird. Der Ausdruck Personalkredit ist in dieser Hinsicht etwas irreführend, denn es handelt sich im Grunde nicht um einen Kredit für Angestellte, wenngleich dies die Hauptgruppe ist, die von einem solchen Darlehen Gebrauch macht. Die Deckung kann dabei durch jede beliebige Sicherheit erfolgen, solange das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zur Höhe der Kreditsumme gewahrt wird. Entsprechende Kredite können bei allen Banken aufgenommen werden, wobei es hier zu einem regulären Kredit einige Abweichungen zu beachten gilt.
Herkunft des Namens
Um Verwechslungen zu vermeiden, muss zu Anfang die Herkunft des Namens geklärt werden. So gab und gibt es noch immer Personalkredite, die speziell über den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Allerdings bezeichnete man früher, diese Kreditform als gedeckt, wenn eine Bürgschaft durch den Arbeitgeber übernommen würde. Ungedeckte Kredite waren dann solche, die einfach von einem Angestellten aufgenommen wurden, ohne dass der Arbeitgeber hierfür seine Sicherheiten stellte.
Heute wird der Personal in Bezug auf das Wort persönlich verwendet, sodass es sich hier also um einen Persönlichen Kredit oder mit anderen Worten um den Bekannten Privat-Kredit handelt. Dennoch haben sich einige Eigenarten erhalten, die bei einem Personalkredit gegenüber einem Privatkredit unterschiedlich zu betrachten sind. Dabei stellt vor allem die gedeckte Variante eine Form mit hohen Prestige dar, da hier im besonderen Maße Sicherheiten vorhanden sind, die einen Ausfall der Zahlungen auffangen können.
Anwendung des gedeckten Personalkredites
Der gedeckte Personalkredit kommt in der Regel in zwei verschiedenen Bereichen zum Einsatz.
Zum einen wird er in Form eines Privatkredites mit speziellen Sicherheiten vergeben, denn hier besteht beispielsweise ein Sonderpfandrecht des Gläubigers, sodass eine schnelle Umsetzung der gestellten Güter in Kapital möglich ist. Diese Sicherheit kann auch dadurch bestehen, dass eine Bürgschaft mit sofortiger Anforderung im Raum steht, sodass der Bürge im ersten Moment keine andere Wahl hat, als den ausstehenden Betrag zu begleichen.
Auf der anderen Seite kann es sich bei einem solchen Kredit tatsächlich um ein Darlehen handeln, dass vom Arbeitgeber gedeckt wird. Solche Kredite kommen im Rahmen von Ortswechseln zum Tragen, wenn also aufgrund der Verlegung der Stelle ein Umzug erforderlich ist. Bei speziellen Arbeitskräften die hohe Qualifikationen besitzen, kann der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Absicherung eines Kredites gewähren, um eine einfache Gegenfinanzierung des Umzuges zu ermöglichen. Hierfür stellt er der Bank sein gesamtes Firmenvermögen (gesamtschuldnerisch Haftung) oder aber diverse Objekte aus diesem zur Verfügung. Eine solche Absicherung ist bei Banken gerne gesehen, denn hier besteht ein nur geringes Risiko, dass am ende auch der Bürge nicht zahlen kann.
Antrag auf gedeckten Personalkredit
Der Antrag auf einen gedeckten Personalkredit unterscheidet sich in der Regel nicht von dem, eines normalen Kredites. Der einzige abweichende Passus, besteht in der Regel darin, dass als Sicherheit direkt ein Bürge eingetragen wird oder aber die Sicherheiten im Antrag direkt benannt werden können. Hierdurch wird der Bank eine vollständige Verbriefung der Einlösung der Schuld garantiert, ohne dass hierfür weitere Maßnahmen erforderlich sind. Allerdings benötigt diese dazu keinen expliziten Pfändungsbescheid, sondern kann aufgrund der Natur des Vertrages umgehend auf die Sicherheiten zugreifen.
Ausnahme Immobiliensicherheit
Sollte eine Immobilie als Sicherheit verpfändet werden, so muss in diesem Fall aber auch ein notarieller Eintrag in das Grundbuch erfolgen, der die Grundschuld entsprechend festschreibt. In diesem Fall muss also der reguläre Weg gegangen werden, denn hier schreibt die Gesetzgebung eindeutig vor, dass eine Grundschuld nur durch entsprechenden vermerk wirksam wird.
Bewilligung des gedeckten Personalkredites
Die Bewilligung des gedeckten Personalkredites erfolgt in der Regel deutlich schneller, als dies bei ungedeckten Varianten der Fall ist. Der Grund dafür liegt natürlich in den vorhandenen Sicherheiten, denn hierdurch entstehen für die Banken deutlich geringere Risiken, als wenn der Kredit in nicht gedeckter Form vergeben wird.
Sollte gar der Arbeitgeber als Sicherheitengeber eintreten, so kann der Kredit, wenn der Bürge hier keine genaue Summe angibt, auch als Blankokredit vergeben werden, denn der eigentliche Kreditnehmer muss keine eigenen Sicherheiten mehr aufbringen und in der Regel spielt sogar die eigene Bonität keine Rolle mehr. Der Blankokredit ist dann aber auf ein bestimmtes Maximum beschränkt, damit die Summe nicht die Sicherungsschwelle des Bürgen übersteigt.
Gründe für eine Ablehnung
Die Ablehnung eines gedeckten Personalkredites erfolgt in der Regel nur unter sehr speziellen Umständen, denn bei diesen wird ja grade davon ausgegangen, dass der Kreditnehmer nicht über die nötige Bonität in Form von Bargeld verfügt.
Allerdings kann eine Ablehnung dann erfolgen, wenn der Kreditnehmer extreme Negativmerkmale besitzt, wie zum Beispiel das Vorliegen einer Eidesstattlichen Versicherung, eines Insolvenzverfahrens oder gar eines Haftbefehls wegen Schulden. In diesem Fallen wird allein aus rechtlicher Hinsicht kein Kredit mehr vergeben, denn ein solcher Vorgang wäre nicht statthaft.
Allerdings können auch Zahlungsschwierigkeiten des Bürgen oder eine abweichende Einschätzung der Sicherheiten, zu einer Ablehnung des Kredites führen. Sollte der Bürge bei einer Prüfung also deutlich geringe Bonitätswerte aufweisen, als anfangs vermutet, wird der Kredit in der Regel nicht gewährt. Auch wenn sich eine Sicherheit als weniger wertvoll erweist, als dies zu Anfang der Fall war, kann ein Kredit noch vor der Vergabe widerrufen werden.
Gesamtschuldnerische Haftung der Parteien
Anders als bei vielen anderen Krediten, sind bei einem gedeckten Personalkredit, beide Vertragsparteien – also sowohl der Hauptschuldner als auch der Bürge – stets gesamtschuldnerisch verantwortlich. Dies bedeutet, dass wenn der Hauptschuldner nicht zahlen sollte, die Zahlungspflicht nicht automatisch an den Bürgen übergeht. Hier bleiben beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Kreditsumme verantwortlich, was die Lasten der Rückzahlung also grundsätzlich auf alle Schultern verteilt.
Diese Regelung soll verhindern, dass bei einem durch den Arbeitgeber abgesicherten Kredit, die voll Kreditschuld auf diesen übergeht, da ja noch ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht. Auf diese Weise sichert sich eine Bank auch gleichzeitig die Möglichkeit der Pfändung des Lohnes, sodass hier deutlich mehr Optionen bestehen, die Kreditsumme wieder zurückzuerhalten. Dies macht einen gedeckten Personalkredit deutlich lukrativer, als es bei anderen Kreditformen der Fall ist.
Erlöschen der gesamtschuldnerischen Haftung
Die gesamtschuldnerische Haftung erlischt, sobald sich herausstellt, dass eine der Vertragsparteien maßgeblich durch ihr Verhalten dazu beigetragen hat, dass der Kredit in Verzug geraten ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kreditschuld, geht dann vollkommen auf diese Person über.
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